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   OLG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 Ss 420/98 - 24/99 I   

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https://dejure.org/1999,5685
OLG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 Ss 420/98 - 24/99 I (https://dejure.org/1999,5685)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.05.1999 - 5 Ss 420/98 - 24/99 I (https://dejure.org/1999,5685)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Mai 1999 - 5 Ss 420/98 - 24/99 I (https://dejure.org/1999,5685)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Ablehnung des Richters wegen des Rates zur Rechtsmittelrücknahme und zur Annahme einer mittelbaren Falschbeurkundung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit im gerichtlichen Bußgeldverfahren; Beweiswirkung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2038 (Ls.)
  • NZV 2000, 177
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 196/90

    Umschreibung eines ausländischen Führerscheins; Beihilfe zur Vorteilsgewährung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 Ss 420/98
    Ein Führerschein ist eine Urkunde, die zu öffentlichem Glauben beweist, daß der darin genannte Berechtigte mit der Person identisch ist, der die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis erteilt hat und daß sie dieser die Erlaubnis erteilt hat (BGHSt 34, 299, 301 = NJW 1987, 2243 , BGHSt 37, 207, 209 = NJW 1991, 576 ; OLG Hamm, NStZ 1988, 26 ).

    Dieser beweist insbesondere nicht zu öffentlichem Glauben, daß sein Inhaber die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis (hier: gemäß § 15 e Abs. 1 StVO , jetzt § 48 Abs. 4 FeV , zur Fahrgastbeförderung) erfüllt hat und der Führerschein ihm zu Recht ausgestellt worden ist (vgl. BGHSt 37, 207 = NJW 1991, 576 ; OLG Hamm, NStZ 1988, 26 ).

  • OLG Hamm, 27.04.1987 - 4 Ss 240/87

    Strafbarkeit des Fahrlehrers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 Ss 420/98
    Ein Führerschein ist eine Urkunde, die zu öffentlichem Glauben beweist, daß der darin genannte Berechtigte mit der Person identisch ist, der die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis erteilt hat und daß sie dieser die Erlaubnis erteilt hat (BGHSt 34, 299, 301 = NJW 1987, 2243 , BGHSt 37, 207, 209 = NJW 1991, 576 ; OLG Hamm, NStZ 1988, 26 ).

    Dieser beweist insbesondere nicht zu öffentlichem Glauben, daß sein Inhaber die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis (hier: gemäß § 15 e Abs. 1 StVO , jetzt § 48 Abs. 4 FeV , zur Fahrgastbeförderung) erfüllt hat und der Führerschein ihm zu Recht ausgestellt worden ist (vgl. BGHSt 37, 207 = NJW 1991, 576 ; OLG Hamm, NStZ 1988, 26 ).

  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86

    Ausstellung eines Führerscheins mit falschem Geburtsdatum; Begriff des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 Ss 420/98
    Ein Führerschein ist eine Urkunde, die zu öffentlichem Glauben beweist, daß der darin genannte Berechtigte mit der Person identisch ist, der die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis erteilt hat und daß sie dieser die Erlaubnis erteilt hat (BGHSt 34, 299, 301 = NJW 1987, 2243 , BGHSt 37, 207, 209 = NJW 1991, 576 ; OLG Hamm, NStZ 1988, 26 ).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06

    Strafbefehl: Befangenheit bei Hinweis des Gerichts auf Verschärfungsmöglichkeit

    Es äußert damit nur eine vorläufige Meinung, durch deren Kundgabe auch vom Standpunkt eines verständigen Angeklagten aus regelmäßig nicht die Besorgnis der Befangenheit begründet wird, da dieser davon ausgehen kann und im allgemeinen auch muss, dass ein Richter sich sein endgültiges Urteil unabhängig von einer früheren Stellungnahme allein aufgrund der Hauptverhandlung bilden wird (BGH GA 1962, 282; RGSt 60, 43; OLG Hamm GA 1958, 58; OLG Düsseldorf StraFo 1999, 347).
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