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   OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - III-5 Ss 64/05 - 67/05 I   

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https://dejure.org/2005,6400
OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - III-5 Ss 64/05 - 67/05 I (https://dejure.org/2005,6400)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.11.2005 - III-5 Ss 64/05 - 67/05 I (https://dejure.org/2005,6400)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. November 2005 - III-5 Ss 64/05 - 67/05 I (https://dejure.org/2005,6400)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Führen eines technisch veränderten Kraftfahrzeugs mit einer dafür nicht mehr ausreichenden vorhandenen Fahrerlaubnis ; Anforderungen an die richterliche Überzeugung von der Täterschaft eines Angeklagten; Vorliegen der Haltereigenschaft von einem Fahrzeug

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § ... 353; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1; ; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 2; ; StVG § 21 Abs. 2 Nr. 1; ; StVZO § 18 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. a; ; StVZO § 18 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Frisiertes Kleinkraftrad

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Frisiertes" Mofa - Geldbuße wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis - unzureichend begründet

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 855
  • NZV 2006, 448
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 514/01

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot für eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 5 Ss 64/05
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht begründen kann (BGH StV 2002, 235; NJW 2002, 2190, 2191; NJW 2003, 1748, 1751 f; NJW 2005, 300, 308; jeweils mwN).

    Es reicht nicht aus, nur das Ergebnis der Schlussfolgerungen, nicht aber die Tatsachen mitzuteilen, die einen solchen Schluss zulassen können, weil dann eine revisionsrechtliche Nachprüfung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung nicht möglich ist (BGH NJW 2002, 2190, 2191).

  • BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02

    Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 5 Ss 64/05
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht begründen kann (BGH StV 2002, 235; NJW 2002, 2190, 2191; NJW 2003, 1748, 1751 f; NJW 2005, 300, 308; jeweils mwN).
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 5 Ss 64/05
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht begründen kann (BGH StV 2002, 235; NJW 2002, 2190, 2191; NJW 2003, 1748, 1751 f; NJW 2005, 300, 308; jeweils mwN).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 5 Ss 64/05
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht begründen kann (BGH StV 2002, 235; NJW 2002, 2190, 2191; NJW 2003, 1748, 1751 f; NJW 2005, 300, 308; jeweils mwN).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und §

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 5 Ss 64/05
    Wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, das technisch so verändert ist, dass die vorhandene Fahrerlaubnis nicht mehr ausreicht, macht sich nach § 21 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 StVG strafbar (vgl. BVerfGE 51, 60).
  • AG Lübeck, 09.12.2011 - 61 Gs 125/11

    Vorliegen eines verkehrsfremden Eingriffs in den Straßenverkehr im Sinne des §

    Gilt eine Fahrerlaubnisklasse eines Kraftfahrzeugs nur bis zu einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit, so wird der Tatbestand erfüllt, wenn durch technische Veränderungen eine höhere Geschwindigkeit erzielt wird (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2006, 855 ; König, a.a.O., § 21 StVG Rdn. 2 m.w.N.).
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