Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.03.1976 - 5 Ss OWi 1146/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,2249
OLG Hamm, 12.03.1976 - 5 Ss OWi 1146/75 (https://dejure.org/1976,2249)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.03.1976 - 5 Ss OWi 1146/75 (https://dejure.org/1976,2249)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. März 1976 - 5 Ss OWi 1146/75 (https://dejure.org/1976,2249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,2249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 762
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 730/96

    Landfriedensbruch (keine einschränkende Auslegung der formellen

    Der Senat hält diese Rechtsprechung im Hinblick auf die oben (1 b) angeführte neuere Rechtsprechung zur Auslegung strafrechtlicher Normen für überholt (mit der Folge, daß ein Verfahren gemäß § 132 GVG nicht erforderlich wäre, vgl. Salger in KK 3. Aufl. § 132 GVG Rdn. 8 m.w.Nachw.; zu dem gleichzubehandelnden Fall einer Vorlagepflicht gemäß § 121 GVG vgl. OLG Hamm NJW 1976, 762; Kissel, GVG 2. Aufl. § 121 Rdn. 18).
  • BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99

    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung

    aa) Der Wegfall der Vorlegungsvoraussetzungen ist daher bereits für bestimmte Akte der Rechtsprechung anerkannt: Schon im Blick auf § 31 BVerfGG entfällt etwa die Vorlegungspflicht, wenn das Bundesverfassungsgericht die entscheidungserhebliche Rechtsfrage abweichend von der bisherigen Rechtsprechung entschieden hat (BGH NJW 1977, 686; OLG Hamm NJW 1976, 762, Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 121 GVG Rdn. 6), nichts anderes gilt, wenn es den Fachgerichten aufgegeben hat, einen bestimmten rechtlichen Komplex insgesamt anhand der von ihm entwickelten Maßstäbe neu zu gestalten (BGHSt 44, 171, 173; BGH, Beschluß vom 25. August 1999 - 5 AR (VS) 1/99 = NJW 1999, 3499, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; vgl. OLG Hamburg StV 1999, 301, 302).
  • BFH, 11.05.1976 - VII B 37/75

    Beschwerdeschrift - Rechtsmittelfrist - Einwurf in den Briefkasten des

    Der Bürger darf bei der Ausnutzung der ihm durch rechtsstaatliche Verfahrensordnungen eingeräumten Fristen nicht unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, ob das betreffende Gericht einen Nachtbriefkasten besitzt oder nicht (vgl. BFH-Beschluß vom 21. November 1974 IV B 66--67/74, BFHE 114, 321, BStBl II 1975, 300; Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. März 1976 5 SsOWi 1146/75, NJW 1976, 762).
  • KG, 01.03.1995 - 4 Ws 21/95

    Rechtsmittel; Einlegung; Frist; Eilzustellung; Fristablauf; Rechtsmittelfrist

    Daher ist anerkannt, daß selbst das nach Dienstschluß am letzten Tag der Frist mittels Fernschreibens erklärte oder das zum selben Zeitpunkt in den Nachtbriefkasten (vgl. BVerfG NJW 1976, 747 ; 1976 1255) oder gar in einen ohne Zugangskontrolleinrichtung versehenen einfachen Hausbriefkasten der Behörde (vgl. OLG Hamm NJW 1976, 762) eingeworfene Rechtsmittel als rechtzeitig eingelegt anzusehen ist.
  • BayObLG, 22.02.1982 - RReg. 1 St 8/82

    Revision gegen eine Verurteilung wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne

    Eine Vorlagepflicht nach § 121 Abs. 2 GVG wegen des Abweichens von der eingangs genannten Entscheidung des 3. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist im Hinblick auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegeben (BGH NJW 1977, 686; vgl. auch OLG Hamm NJW 1976, 762 [OLG Hamm 12.03.1976 - 5 Ss OWi 1146/75] ; Schäfer in Löwe/ Rosenberg StPO 23.Aufl. GVG § 121 RdNr.46).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht