Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.05.1972 - 5 Ss OWi 363/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,3261
OLG Hamm, 23.05.1972 - 5 Ss OWi 363/72 (https://dejure.org/1972,3261)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.1972 - 5 Ss OWi 363/72 (https://dejure.org/1972,3261)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 1972 - 5 Ss OWi 363/72 (https://dejure.org/1972,3261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,3261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 2097
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Naumburg, 04.01.1995 - 1 Ss (B) 254/94

    Geldbuße wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung; Eintritt der

    Dies führt jedoch nach der vom Senat geteilten nahezu einhelligen Ansicht in Rechtsprechung und Lehre (OLG Hamm NJW 1972, 2097, 2098 m. w. Nachw. zur älteren Rechtsprechung; OLG Stuttgart Die Justiz 1972, 363, 364; OLG Köln VRS 57, 296, 297 f.; Göhler aa0 vor § 31 Rdn. 2 b; Weller, in: KK-0WiG, § 31 Rdn. 37, a.A.: Sieg NJW 1975, 153 ff.) dazu, daß durch die Gewährung der Wiedereinsetzung die Verfolgungsverjährung neu zu laufen beginnt.
  • BayObLG, 28.03.2023 - 202 ObOWi 314/23

    Berechnung der Verjährung nach gewährter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids, die (zunächst) aufgrund des Ablaufs der Einspruchsfrist eingetreten war, bestand für eine Verfolgungsverjährung nach § 31 OWiG kein Raum mehr; vielmehr lief stattdessen die Frist für die Vollstreckungsverjährung nach § 34 OWiG (OLG Hamm, Beschluss vom 23.05.1972 - 5 Ss OWi 363/72 = NJW 1972, 2097 = MDR 72, 885).
  • KG, 04.04.2017 - 3 Ws (B) 43/17

    Verfolgungsverjährungsunterbrechung für eine Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Bei der Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, durch die die Rechtskraft eines Bußgeldbescheids beseitigt wird, beginnt die Verfolgungsverjährung erneut (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. Januar 1978 - 1 Ws (B) 36/78 OWiG - = MDR 1978, 513 - = juris LS 1.; OLG Hamm Beschluss vom 23. Mai 1972 - 5 Ss OWi 363/72 - = BeckRS 9998, 108350, beck-online; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Januar 1995 - 1 Ss (B) 254/94 - = VRS 88, 456-459, juris LS 1.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Januar 1986 - 1 Ss 40/86 - = VRS 173, 456-457, juris LS 1.; Graf in: Karlsruher Kommentar OWiG 4. Aufl., § 31 Rn. 37 m.w.H.; Gürtler, in: Göhler a.a.O., Vor § 31 Rn. 2b).
  • VGH Bayern, 01.02.2011 - 11 BV 10.226

    Fahrerlaubnis der Klasse 2

    Sie führt jedoch nicht dazu, dass auch ein Verwaltungsakt, der in Reaktion auf einen Antrag ergangen ist, der wegen zu gewährender Wiedereinsetzung als fristgerecht gestellt anzusehen ist, seinerseits als vor Fristablauf erlassen gilt (vgl. zu mangelnden Eignung einer zu gewährenden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, dem hierdurch Begünstigten Rechtsvorteile zu verschaffen, die über die Annullierung der bei der Vornahme seiner Rechtshandlung unterlaufenen Fristversäumnis hinausgehen, OLG Hamm vom 23.5.1972 NJW 1972, 2097/2098; Ritgen in Knack/Hennecke, VwVfG, 9. Aufl. 2010, RdNr. 49 zu § 32).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.2014 - 2 Ws 427/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Gewährung der

    Bei einem erfolgreichen Wiedereinsetzungsantrag wird das Verfahren jedenfalls im Ergebnis nicht in den vorigen Stand (vor Fristversäumung) versetzt, sondern in denjenigen Zustand, der bei rechtzeitig vorgenommener Prozesshandlung bestanden hätte (MK-StPO-Valerius § 44 Rn. 78); es wird bei Gewährung der Wiedereinsetzung mit anderen Worten die Rechtslage hergestellt, die vor der Versäumung bestanden hätte, wenn die Handlung rechtzeitig vorgenommen worden wäre (OLG Köln NJW 1987, 80; OLG Hamm NJW 1972, 2097, 2098; Löwe-Rosenberg-Graalmann-Scheerer a. a. O. § 46 Rn. 11).
  • LG Dortmund, 08.05.2012 - 1 S 271/10

    Anspruch auf Feststellung des Herrührens einer im Insolvenzverfahren anerkannten

    Der Zweck der Wiedereinsetzung besteht aber nicht darin, dem Säumigen Vorteile zu verschaffen, die er ohne Säumnis nicht gehabt hätte (OLG Hamm NJW 1972, 2097 (2098)).
  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 1173/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    In Rechtsprechung und Schrifttum wird darum auch seit jeher einhellig angenommen, daß durch die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die aufgrund der Säumnis ergangenen gerichtlichen Entscheidungen auch dann von Rechts wegen in Wegfall geraten, wenn sie zwischenzeitlich in Rechtskraft erwachsen sind (so bereits RGSt 53, 286 [288]; 54, 286 [287]; BGHSt 11, 152 [154]; 25, 89 [91]; OLG Hamm, NJW 1972, S. 2097 [2098]; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., 1993, § 44 , Rz. 1; Paulus in KMR, StPO , 1993 , § 46 , Rz. 12; Maul in KK, StPO , 3.Aufl., 1993, § 44 , Rz. 1; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., 1988, § 46, Rz. 11); nur in dem hier ersichtlich nicht gegebenen Sonderfall des Wiedereinsetzungsantrags nach rechtskräftiger Sachentscheidung durch das Revisionsgericht hat der Bundesgerichtshof im Hinblick auf die Sonderregelung der §§ 359 ff. StPO die Rechtskraft als Hindernis für eine Wiedereinsetzung gewertet (BGHSt 17, 94 ff.; 23, 102 [103]; 25, 89 [91]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht