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   OLG Düsseldorf, 03.04.1997 - 5 Ss (OWi) 75/97 - (OWi) 43/97 I   

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https://dejure.org/1997,4480
OLG Düsseldorf, 03.04.1997 - 5 Ss (OWi) 75/97 - (OWi) 43/97 I (https://dejure.org/1997,4480)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.04.1997 - 5 Ss (OWi) 75/97 - (OWi) 43/97 I (https://dejure.org/1997,4480)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. April 1997 - 5 Ss (OWi) 75/97 - (OWi) 43/97 I (https://dejure.org/1997,4480)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7 ( Zeichen 274.1 und 274.2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 406
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 15.02.1996 - 5 Ss OWi 53/96

    Straßenverkehrsrecht; unbeschränktes Parken für Nichtanwohner bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.1997 - 5 Ss OWi 75/97
    Verkehrszeichen müssen nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz so beschaffen und aufgestellt sein, daß die durch sie getroffenen Anordnungen bei zumutbarer Aufmerksamkeit im Fahren zweifelsfrei erkennbar sind (vgl. BGHSt 11, 7 ; Senatsbeschluß vom 12. Februar 1996 in NZV 1996, 329; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., 1995, Rdnr. 33 zu § 39 StVO ; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 14. Aufl. 1995, Rdnr. 15 zu § 39, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93

    Zone 30

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.1997 - 5 Ss OWi 75/97
    Deren Kennzeichnung erfolgt nach der VwV-StVO zu den Zeichen 274.1 und 274.2 lediglich am Anfang und am Ende einer Zone, die im übrigen möglichst einheitlich gestaltet sein soll, um dem Verkehrsteilnehmer ein "Zonenbewußtsein" zu vermitteln (vgl. BVerwG NZV 1995, 165, 166; Hentschel, NJW 1990, 681, 682; Bouska, DAR 1989, 441, 442).
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 367/57

    Zur Annahme von Erfolgskausalität

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.1997 - 5 Ss OWi 75/97
    Verkehrszeichen müssen nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz so beschaffen und aufgestellt sein, daß die durch sie getroffenen Anordnungen bei zumutbarer Aufmerksamkeit im Fahren zweifelsfrei erkennbar sind (vgl. BGHSt 11, 7 ; Senatsbeschluß vom 12. Februar 1996 in NZV 1996, 329; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., 1995, Rdnr. 33 zu § 39 StVO ; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 14. Aufl. 1995, Rdnr. 15 zu § 39, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.12.2012 - 3 RBs 249/12

    Geschwindigkeitsverstoß (Zone Tempo 30); Erkundigungspflicht

    Hat der Kraftfahrzeugführer den Ort des Antrittes seiner Pkw-Fahrt über einen Fußgänger- oder Fahrradweg erreicht, an dem üblicherweise keine Vorschriftzeichen 274.1 und 274.2 aufgestellt werden, trifft ihn aufgrund dieses Umstandes keine Erkundigungspflicht, ob der Ort des Antrittes der Pkw-Fahrt im Gebiet einer Tempo 30-Zone liegt (Fortführung von Senat, Beschluss vom 6. September 2005 - 3 Ss OWi 602/05 -, BeckRS 2005, 14598; OLG Düsseldorf, NZV 1997, 406).

    Bei einer Zonenanordnung ist der für Streckenanordnungen geltende Sichtbarkeitsgrundsatz für Verkehrszeichen eingeschränkt (Senat, Beschluss vom 6. September 2005 - 3 Ss OWi 602/05 -, BeckRS 2005, 14598; OLG Düsseldorf, NZV 1997, 406).

  • OLG Hamm, 06.09.2005 - 3 Ss OWi 602/05

    Tempo-30-Zone; Einfahrt als Beifahrer; Erkundigungspflicht

    Diese Rechtsfrage ist auch entscheidungserheblich und für andere Fälle abstraktionsfähig; sie ist auch klärungsbedürftig, weil - soweit ersichtlich - die obergerichtliche Rechtsprechung sich mit dieser Rechtsfrage noch nicht befasst hat; lediglich der Führer eines Pkw, der als Fußgänger in den Bereich einer Zonengeschwindigkeitsbeschränkung gelangt ist, um einen abgestellten Pkw abzuholen, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung für nicht verpflichtet erachtet worden, sich darüber zu informieren, ob dieser Bereich einer Zonengeschwindigkeitsbeschränkung unterliegt (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 03.04.1997 5 SsOWi 75/97).
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