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   OLG München, 24.06.2009 - 5St RR 157/09   

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https://dejure.org/2009,23578
OLG München, 24.06.2009 - 5St RR 157/09 (https://dejure.org/2009,23578)
OLG München, Entscheidung vom 24.06.2009 - 5St RR 157/09 (https://dejure.org/2009,23578)
OLG München, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 5St RR 157/09 (https://dejure.org/2009,23578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zustellung des Urteils im Strafverfahren: Anordnung des Vorsitzenden als Zustellungsvoraussetzung; Zustellung an den auf eine Tätigkeit außerhalb der Hauptverhandlung beschränkten Verteidiger; Empfangsbekenntnis des Verteidigers ohne Zustellungsdatum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer persönlich bewirkten Zustellung an den Angeklagten durch den Vorsitzenden der Berufungskammer im Strafprozess; Wirksamkeit der vom Vorsitzenden an den Verteidiger verfügten und an ihn bewirkten Zustellung bei Beschränkung der Verteidigertätigkeit auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 36 Abs. 1 S. 1; ZPO § 346 Abs. 1
    Anforderungen an die Zustellung des Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 15 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05

    Wirksamkeit der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis bei fehlender Datumsangabe

    Auszug aus OLG München, 24.06.2009 - 5St RR 157/09
    Enthält das vom Verteidiger unterzeichnete und das zugestellte Schriftstück bezeichnende Empfangsbekenntnis entgegen § 37 Abs. 1 StPO i. V. m. § 174 Abs. 4 S. 1 ZPO kein Zustellungsdatum, lässt sich das Datum der Zustellung und damit der Empfangsbereitschaft des Verteidigers über den Eingangsstempel des Gerichts ermitteln (im Anschluss an BGH NJW 2005, 3216/3217).

    Wegen des fehlenden Datums allein ist deshalb die Wirksamkeit der Zustellung an den Verteidiger nicht zu verneinen (BGH NJW 2005 3216/3217; Zöller/Stöber ZPO 27. Aufl. § 174 Rn. 20; Häublein in MK/ZPO 3. Aufl. Rn. 9 zu § 174).

  • OLG Jena, 07.12.2006 - 1 Ss 130/06

    Zur Auslegung einer im Bußgeldverfahren von einem Rechtsanwalt vorgelegten

    Auszug aus OLG München, 24.06.2009 - 5St RR 157/09
    Denn Verteidigung findet auch außerhalb der gerichtlichen Hauptverhandlung statt (vgl. etwa für das Ermittlungsverfahren §§ 141 Abs. 3 S. 1; 136 Abs. 1 S. 3 StPO; für das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde Thüringer OLG, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - Aktenzeichen 1 Ss 130/06 - Rn. 17 - zit. nach juris).
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