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BayObLG, 26.06.2002 - 5St RR 167/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 03.12.2009 - Ss 104/09
Anforderungen an die Feststellung der gesetzlichen Unterhaltspflicht im Rahmen …
Der Tatbestand des § 170 StGB setzt eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Täters im Sinne des bürgerlichen Rechts voraus, die der Strafrichter selbstständig und ohne Bindung an zivilrechtliche Entscheidungen zu prüfen hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 5 St RR 167/02, zitiert nach juris; OLG München, NStZ 2009, 212; OLG Hamm, NStZ 2008, 342; Thüring. OLG Beschluss vom 5. April 2006 - 1 Ss 36/06, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 15. Mai 1998 - 22 Ss 21/98 zu § 170 b StGB, zitiert nach juris;… Fischer, StGB, 56. Auflage, § 170 Rn. 3; Schall in SK-StGB, § 170 Rn 21;… Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 27. Auflage, § 170 Rn. 13). - OLG München, 02.09.2008 - 5St RR 160/08
Verletzung der Unterhaltspflicht: Feststellung der Unterhaltshöhe durch den …
Der Umstand, dass insoweit zivilgerichtliche Erkenntnisse existieren und der Angeklagte diese nicht erfüllt hat, erlaubt dem Strafrichter nicht den Schluss auf eine Unterhaltspflichtverletzung im Sinne des § 170 Abs. 1 StGB (BayObLG vom 26.6.2002 Az. 5St RR 167/02 zitiert nach juris, Rn. 21).