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BayObLG, 04.07.2001 - 5St RR 176/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 1, § 25 Abs. 2
Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmer für unrichtige Information durch den Versicherungsvertreter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versicherungsnehmer; Versicherungsrepräsentant; Kollusives Zusammenwirken; Versicherer; Mittäterschaft
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 91
- NZV 2002, 49
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Brandenburg, 02.06.1999 - 7 U 55/98
Kollusives Zusammenwirken des Agenten und des VN bei unrichtiger Schadensanzeige
Auszug aus BayObLG, 04.07.2001 - 5St RR 176/01
Aus diesen Gründen kann auch der Schaden der Versicherung nicht verneint werden (OLG Brandenburg VersR 2000, 354). - BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81
Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …
Auszug aus BayObLG, 04.07.2001 - 5St RR 176/01
Sie konnte somit nach § 7 V Abs. 4 AKB i. V. m. § 6 Abs. 3 VVG zur Leistungsfreiheit auch bei der Kfz-Kaskoversicherung führen (BGH VersR 1984, 228;… Prölss/Martin/Knappmann/LVG 26. Aufl. § 7 AKB Rn. 18, Rn. 24). - BGH, 14.07.1993 - IV ZR 153/92
Anzeigepflicht bei datenbankmäßig erfaßten Umständen
Auszug aus BayObLG, 04.07.2001 - 5St RR 176/01
Danach kann sich ein Versicherungsnehmer nicht darauf berufen, dass er den Versicherungsagenten oder -vertreter zutreffend mündlich informiert habe, wenn er weiß oder zumindest damit rechnet, dass der Versicherer selbst unrichtig informiert werden wird (…Prölss/Martin VVG 26. Aufl. §§ 16, 17 Rn. 27; § 43 Rn. 27 BGH VersR 93, 1089). - BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99
Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger …
Auszug aus BayObLG, 04.07.2001 - 5St RR 176/01
Die im Urteil festgestellte schuldhafte Obliegenheitsverletzung war nach der "Relevanzrechtsprechung" des Bundesgerichtshofs geeignet, die Vermögensinteressen des Versicherers generell zu beeinträchtigen, da sie ihre Leistungsfreiheit nicht prüfen konnte (BGH VersR 2000, 222).