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   OLG München, 08.09.2005 - 5St RR 66/05   

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OLG München, 08.09.2005 - 5St RR 66/05 (https://dejure.org/2005,6280)
OLG München, Entscheidung vom 08.09.2005 - 5St RR 66/05 (https://dejure.org/2005,6280)
OLG München, Entscheidung vom 08. September 2005 - 5St RR 66/05 (https://dejure.org/2005,6280)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Judicialis

    StPO § 412; ; StPO § 329

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 412 § 329
    Vertrauensschutz bei sehr kurzfristigem Verlegungsantrag des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil ; Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens ; Auslegung des Begriffs "genügende Entschuldigung"

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    OWiG/StPO: Hauptverhandlung - Entschuldigung für Ausbleiben des Angeklagten

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 711 (Ls.)
  • NStZ-RR 2006, 20
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 24.02.1999 - 5St RR 237/98

    Verschulden beim Ausbleiben des Angeklagten im Berufungstermin

    Auszug aus OLG München, 08.09.2005 - 5St RR 66/05
    Eine genügende Entschuldigung ist anzunehmen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalls dem Angeklagten wegen seines Ausbleibens billigerweise kein Vorwurf zu machen ist (KK/Ruß StPO 5.Aufl. § 329 Rn.10 m.w.N; BayObLG JR 2000, 80/81).
  • BayObLG, 20.09.2000 - 2 ObOWi 453/00

    Antrag auf Terminsverlegung wegen Verhinderung des Verteidigers

    Auszug aus OLG München, 08.09.2005 - 5St RR 66/05
    Ist ein Verlegungsantrag gestellt, hat das Gericht sämtliche ihm bekannten Umstände in seine Überlegung einzubeziehen und abzuwägen, wobei im Zweifel das Verteidigungsinteresse des Angeklagten Vorrang hat (BayObLG DAR 2001, 83).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.1989 - 5 Ss 352/89
    Auszug aus OLG München, 08.09.2005 - 5St RR 66/05
    Wird in der Revisionsbegründung unter Angabe bestimmter Tatsachen ausgeführt, das Gericht habe das Fernbleiben nicht als unentschuldigt ansehen dürfen, bezieht bereits dieser Vortrag den Inhalt des angefochtenen Urteils unmittelbar in die Argumentation mit ein (OLG Brandenburg NStZ 1996, 249/250; OLG Düsseldorf VRS 78, 129; OLG Köln VRS 75, 113/115; Meyer-Goßner StPO 48.Aufl. § 329 Rn.48).
  • OLG Brandenburg, 10.01.1996 - 2 Ss 4/96
    Auszug aus OLG München, 08.09.2005 - 5St RR 66/05
    Wird in der Revisionsbegründung unter Angabe bestimmter Tatsachen ausgeführt, das Gericht habe das Fernbleiben nicht als unentschuldigt ansehen dürfen, bezieht bereits dieser Vortrag den Inhalt des angefochtenen Urteils unmittelbar in die Argumentation mit ein (OLG Brandenburg NStZ 1996, 249/250; OLG Düsseldorf VRS 78, 129; OLG Köln VRS 75, 113/115; Meyer-Goßner StPO 48.Aufl. § 329 Rn.48).
  • OLG Köln, 09.02.1988 - Ss 40/88
    Auszug aus OLG München, 08.09.2005 - 5St RR 66/05
    Wird in der Revisionsbegründung unter Angabe bestimmter Tatsachen ausgeführt, das Gericht habe das Fernbleiben nicht als unentschuldigt ansehen dürfen, bezieht bereits dieser Vortrag den Inhalt des angefochtenen Urteils unmittelbar in die Argumentation mit ein (OLG Brandenburg NStZ 1996, 249/250; OLG Düsseldorf VRS 78, 129; OLG Köln VRS 75, 113/115; Meyer-Goßner StPO 48.Aufl. § 329 Rn.48).
  • KG, 12.05.2020 - 5 Ss 19/19

    Frage der genügenden Entschuldigung in Fällen des § 412 Satz 1 StPO

    a) An den Begriff der genügenden Entschuldigung dürfen keine überspannten Anforderungen gestellt werden; eine Entschuldigung ist genügend, wenn dem Angeklagten der Vorwurf schuldhafter Pflichtverletzung nicht gemacht werden kann, weil ihm unter den gegebenen Umständen ein Erscheinen billigerweise nicht zumutbar war (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. September 2005 - 5St RR 066/05 - juris Rdn. 22; Maur a.a.O. § 412 Rdn. 8; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 412 Rdn. 6, § 329 Rdn. 23 m.w.N.; Frisch in SK-StPO 5. Aufl., § 329 Rdn. 20).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2009 - 1 Ss 126/08

    Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil im Strafverfahren: Formgerechte

    Zur formgerechten Begründung einer Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil bzw. ein die Verwerfung bestätigendes Berufungsurteil reicht es deshalb aus, wenn die Revision unter Angabe bestimmter Tatsachen ausführt, das Gericht habe den Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung verkannt (OLG München NStZ-RR 2006, 20; OLG Brandenburg NStZ 1996, 249; OLG Düsseldorf VRS 78, 129; OLG Köln VRS 75, 113; OLG Schleswig SchlHA 2002, 171; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl.2009, § 329 Rn. 48 und § 412 Rn. 11; enger: KG NStZ-RR 2002, 218).
  • OLG Jena, 03.06.2010 - 1 Ss 242/09

    Revision in Strafsachen: Zulässigkeit einer Revision der Staatsanwaltschaft gegen

    Der Senat kann so nicht bewerten, ob das Landgericht den Begriff der genügenden Entschuldigung, der gerade bei Anwendung des § 412 StPO weit auszulegen ist, da diese Vorschrift im Strafbefehlsverfahren den ersten Zugang zum Gericht regelt (vgl. BVerfG NStE Nr. 24 zu § 44 StPO zum Wiedereinsetzungsverfahren beim Einspruch gegen einen Strafbefehl; OLG Karlsruhe VRS 89, 130; OLG München NStZ-RR 2006, 20, 21), zutreffend ausgelegt hat.

    Denn diesen Entscheidungen liegen sämtlich Revisionen des Angeklagten, nicht - wie hier - der Staatsanwaltschaft zugrunde (siehe OLG München NStZ-RR 2006, 20; OLG Brandenburg NStZ 1996, 249; OLG Düsseldorf VRS 78, 129; OLG Köln StV 1989, 53; OLG Schleswig SchlHA 2002, 171; OLG Düsseldorf StV 1984, 148, 149).

  • OLG Hamm, 06.03.2006 - 4 Ss OWi 44/06

    Verwerfung des Einspruchs; genügende Entschuldigung; Rat des Verteidigers;

    Danach hätte hier dem Verlegungsantrag des Betroffenen, der noch rechtzeitig vor Beginn der Hauptverhandlung beim Amtsgericht mit dem ausdrücklichen Hinweis "Bitte sofort vorlegen! EILT!" versehen war, stattgegeben werden müssen (vgl. auch OLG München NStZ-RR 2006, 20).
  • OLG Celle, 13.09.2011 - 32 Ss 119/11

    Absoluter Revisionsgrund im Strafverfahren: Verwerfung der Berufung bei

    Zur formgerechten Begründung einer Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO ist es erforderlich, dass die Revision unter Angabe bestimmter Tatsachen ausführt, das Berufungsgericht habe zum Zeitpunkt seiner Entscheidung den Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung verkannt oder in sonstiger Weise die Voraussetzungen des § 329 Abs. 1 StPO missachtet (Gössel in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 329 Rdnr. 100, 102; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2010, 287 f.; OLG München NStZ-RR 2006, 20 ff., Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, § 329 Rdnr. 48).
  • OLG München, 06.12.2016 - 5 OLG 15 Ss 543/16

    Erfolgreiche Revision des Angeklagten wegen rechtsfehlerhafter Annahme einer

    a) Zur formgerechten Begründung einer Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil bzw. ein die Verwerfung bestätigendes Berufungsurteil wegen des Ausbleibens des Angeklagten reicht es grundsätzlich aus, wenn die Revision unter Angabe bestimmter Tatsachen ausführt, das Gericht habe den Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung verkannt (OLG München NStZ-RR 2006, 20).
  • OLG Celle, 29.04.2016 - 1 Ws 167/16

    Falsche Interpretation der Ladung zum Fortsetzungstermin in der

    Vielmehr hat das Revisionsgericht das angefochtene Urteil und die dort niedergelegten Gründe für die Berufungsverwerfung bereits auf eine hier ausnahmsweise zulässige sogenannte "allgemeine Verfahrensrüge" hin zur Kenntnis zu nehmen und rechtlich zu überprüfen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 Ss 126/08, NStZ-RR 2010, 287; OLG München, Beschluss vom 8. September 2005 - 5 St RR 66/05, NStZ-RR 2006, 20; Brandenburg. OLG, Beschluss vom 10. Januar 1996 - 2 Ss 4/96, NStZ 1996, 249; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 329 Rn. 48 mwN; MüKo-StPO/ Quentin , Bd. 2, 2016, § 329 Rn. 101 ff. mwN).
  • OLG Braunschweig, 19.03.2014 - 1 Ss 15/14

    Erfordernis einer zwingenden Verwerfung der Berufung bei Vorliegen der

    Zwar werden an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil grundsätzlich keine strengen Anforderungen gestellt (vgl. OLG Nürnberg, 2. Strafsenat, Beschluss vom 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 228/07 Rdnr. 12; OLG München, 5. Strafsenat, Beschluss vom 08.09.2005 - StRR 066/05, 5 StRR 66/05 Rdnr. 6 - beide juris).
  • OLG Celle, 10.11.2011 - 32 Ss 130/11

    Entschuldigung des Ausbleibens des Angeklagten in der Hauptverhandlung auch bei

    Zwar ist die Verletzung der Voraussetzungen der §§ 412, 329 Abs. 1 StPO auch dann in der Form einer Verfahrensrüge ( § 344 Abs. 2 S. 2 StPO ) auszuführen, wenn sich das angefochtene Urteil in der Sache nur mit Rechtsnormen über das Verfahren befasst (vgl. nur Senat, Beschl. v. 13.09.2011, 32 Ss 119/11 ; OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.10.2009, 1 Ss 126/08 - [...]; OLG München, NStZ-RR 2006, 20).
  • OLG Celle, 13.09.2011 - 2 Ws 253/11
    Zur formgerechten Begründung einer Verfahrensrüge gegen ein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO ist es erforderlich, dass die Revision unter Angabe bestimmter Tatsachen ausführt, das Berufungsgericht habe zum Zeitpunkt seiner Entscheidung den Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung verkannt oder in sonstiger Weise die Voraussetzungen des § 329 Abs. 1 StPO missachtet (Gössel in: LöweRosenberg, StPO, 25. Auflage, § 329 Rdnr. 100, 102. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2010, 287 f.. OLG München NStZ-RR 2006, 20 ff., MeyerGoßner, StPO, 54. Auflage, § 329 Rdnr. 48).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2019 - 1 Rv 21 Ss 716/19

    Richterablehnung im Strafbefehlsverfahren: Nichterscheinen bei der

  • KG, 12.05.2020 - 161 Ss 101/19
  • OLG Hamm, 14.07.2008 - 4 Ss OWi 515/08

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde; rechtliches Gehör; Verletzung

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