Rechtsprechung
   BayObLG, 30.07.1998 - 5St RR 87/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,38550
BayObLG, 30.07.1998 - 5St RR 87/98 (https://dejure.org/1998,38550)
BayObLG, Entscheidung vom 30.07.1998 - 5St RR 87/98 (https://dejure.org/1998,38550)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - 5St RR 87/98 (https://dejure.org/1998,38550)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,38550) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08

    VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 30. Juli 1998 (5 St RR 87/98), des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 20. März 1997 (NStZ-RR 1998, 10) und des Oberlandesgerichts Bamberg vom 18. September 2007 (2 Ss 43/07) gehindert.
  • OLG Nürnberg, 18.03.2008 - 2 St OLG Ss 12/08

    Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Der Senat sieht sich jedoch hieran durch die Entscheidungen des BayObLG vom 30.7.1998 (5St RR 87/98), des OLG Karlsruhe vom 20.3.1997 (NStZ-RR 1998, 10) und des OLG Bamberg vom 18.9.2007 (Az.: 2 Ss 43/07; StRR 2007, 283; Volltext in "Juris") gehindert.

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg ist jedoch auch für dieses Verfahren relevant, weil nach dem Schutzzweck der Norm des § 86a StGB nicht zwischen den verschiedenen Kennzeichen zu differenzieren ist - was noch ausgeführt wird -, das Landgericht Regensburg sich ausdrücklich auf diese Entscheidung berufen hat und das Oberlandesgericht Bamberg zur Untermauerung seiner Rechtsauffassung die zur Verwendung des Keltenkreuzes ergangene Rechtsprechung zitiert (OLG Bamberg a.a.O. mit Hinweis auf BGH NStZ 1996, 81 [betreffend Abbildung eines "Nordischen Kämpfers" und eines Grabsteins mit Keltenkreuz] und BayObLG Urteil vom 30.7.1998, Az. 5 St RR 87/98).

    Die Zweifel werden dadurch verstärkt, dass der BGH in dieser Entscheidung die Beschlüsse des BayObLG vom 30.7.1998 (5St RR 87/98) und des OLG Karlsruhe vom 20.3.1997 (NStZ-RR 1998, 10) unerwähnt gelassen hat.

  • OLG Bamberg, 18.09.2007 - 2 Ss 43/07

    "Lebensrune" als verfassungsfeindliches Kennzeichen i.S.d. § 86a StGB

    Dies führt aber nicht zur Strafbarkeit der Verwendung eines nicht spezifisch nationalsozialistisch vorbelasteten Runenzeichens gemäß § 86a StGB, solange nicht die es als Identifizierungsmerkmal nutzende Organisation als solche im Sinne des § 86 Abs. 1 StGB verboten ist und infolge dieses Verbots dann die von ihr verwendete Rune als Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB zu werten ist (vgl. zum "Keltenkreuz" BGH NStZ 1996, 81 und BayObLG, Urteil vom 30.7.1998, Az. 5 St RR 87/98).
  • BayObLG, 01.12.2020 - 206 StRR 2713/19

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine

    Nach einer in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung liegt nur dann eine strafbare (öffentliche bzw. bei einer Versammlung erfolgte) Verwendung vor, wenn nach ihrem konkreten Kontext ein Bezug zu der verbotenen Partei hergestellt wird (BayObLG, Beschluss vom 30. Juli 1998, 5 St RR 87/98, BeckRS 1998, 14078 Rn. 13; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. März 1997, 3 Ss 128/96, NStZ-RR 1998, 10, jeweils betr. Verwendung eines Keltenkreuzes; LG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2018, (502 KLs) 231 Js 2642/18, StV 2020, 191, 192; LG Aachen, Beschluss vom 13. Februar 2018, 66 Qs 73/17, BeckRS 2018, 5195 Rn. 21; AG Aachen, Beschluss vom 11. Dezember 2017, 451 Cs 501/17, BeckRS 2017, 141082 Rn. 9, jeweils betr.
  • OLG Nürnberg, 10.05.2007 - 2 St OLG Ss 25/07

    "Keltenkreuz" als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Unter materiell-rechtlichen Gesichtspunkten wird der neue Tatrichter vor allem im Hinblick auf die (zum Teil einschränkende) Rechtsprechung (BGH Urteil vom 15.03.2007 -3 StR 486/06; BGH NJW 2002, 3186; vgl. auch BGH NStZ 1996, 81; BayObLG Beschl. v. 30.7.1998 - 5 St RR 87/98; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 10; LG Heidelberg NStE Nr. 8 zu § 86a StGB) in tatsächlicher Hinsicht genauer als bislang zu prüfen haben, ob das auf dem T-Shirt des Angeklagten abgebildete Keltenkreuz geeignet ist, den objektiven Tatbestand des § 86 a Abs. 1 StGB zu erfüllen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht