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   BGH, 16.02.1982 - 5 StR 1/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1674
BGH, 16.02.1982 - 5 StR 1/82 (https://dejure.org/1982,1674)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1982 - 5 StR 1/82 (https://dejure.org/1982,1674)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1982 - 5 StR 1/82 (https://dejure.org/1982,1674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung einer zunächst nicht vorgesehenen Geldzahlung durch das Gericht bei Hervortreten nachträglicher Umstände,die die Erteilung einer solchen Auflage rechtfertigen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Zulässigkeit der nachträglichen Auflage, einen Geldbetrag zu zahlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1544
  • NStZ 1982, 286 (Ls.)
  • StV 1982, 359
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 22.10.1976 - 1 Ws 513/76
    Auszug aus BGH, 16.02.1982 - 5 StR 1/82
    Die Vorschrift des § 358 Abs. 2 StPO, auf die sich der Beschwerdeführer beruft, betrifft nach ihrem Wortlaut nur Urteile; sie ist deshalb auf Beschlüsse nach § 268 a StPO nicht unmittelbar anzuwenden (OLG Hamm NJV 1978, 1596; OLG Hamburg NJW 1981, 470 [OLG Hamburg 04.03.1980 - 1 Ws 51/80]; a.A. OLG Koblenz NJW 1977, 1074 [OLG Koblenz 22.10.1976 - 1 Ws 513/76] und OLG Frankfurt NJW 1978, 959).
  • OLG Hamburg, 04.03.1980 - 1 Ws 51/80
    Auszug aus BGH, 16.02.1982 - 5 StR 1/82
    Die Vorschrift des § 358 Abs. 2 StPO, auf die sich der Beschwerdeführer beruft, betrifft nach ihrem Wortlaut nur Urteile; sie ist deshalb auf Beschlüsse nach § 268 a StPO nicht unmittelbar anzuwenden (OLG Hamm NJV 1978, 1596; OLG Hamburg NJW 1981, 470 [OLG Hamburg 04.03.1980 - 1 Ws 51/80]; a.A. OLG Koblenz NJW 1977, 1074 [OLG Koblenz 22.10.1976 - 1 Ws 513/76] und OLG Frankfurt NJW 1978, 959).
  • OLG Hamm, 23.03.1978 - 5 Ws 54/78
    Auszug aus BGH, 16.02.1982 - 5 StR 1/82
    Dieser Rechtsgedanke steht nachträglichen Entscheidungen jedenfalls dann nicht entgegen, wenn das zunächst mit der Sache befaßte Gericht eine Entscheidung gleichen Inhalts in Abänderung seiner ursprünglichen Entscheidung selbst hätte treffen können (OLG Karlsruhe Die Justiz 1979, 211; OLG Hamm NJW 1978, 1596, 1597 [OLG Hamm 23.03.1978 - 5 Ws 54/78]; Gollwitzer JR 1977, 346, 347; Horn MDR 1981, 13, 15).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14

    Verständigung (Recht auf faires Verfahren: Offenlegung von Bewährungsweisungen

    Im Hinblick auf den strafähnlichen Charakter der Auflagen und ihrer Genugtuungsfunktion wird im Rahmen nachträglicher Anordnung oder Änderung der Ausgestaltung der Bewährung gemäß § 56e StGB, obwohl das Verbot der reformatio in peius bei Bewährungsauflagen nicht gilt (BGH, Beschluss vom 16. Februar 1982 - 5 StR 1/82, NJW 1982, 1544), in der Strafrechtswissenschaft und gelegentlich in der Strafrechtsprechung die Auffassung vertreten, den Verurteilten belastende Auflagen dürften nicht allein auf eine vom Tatrichter abweichende Beurteilung des Genugtuungsbedürfnisses seitens des für die Entscheidung nach § 56e StGB zuständigen Gerichts gestützt werden (vgl. Groß aaO § 56e Rn. 13; Stree/Kinzig aaO § 56e Rn. 4 mwN; siehe auch OLG Stuttgart, NStZ-RR 2004, 362, 363).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 (10) Ss 138/16

    Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Ausnahme der

    Hingewiesen wird auch zutreffend darauf, dass das Berufungsgericht, wenn im Berufungsurteil die Strafe zur Bewährung ausgesetzt bleibt, neu nach § 268a StPO zu beschließen hat und insoweit nicht als Rechtsmittelgericht, sondern erstinstanzlich tätig werde (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 02.06.2010, a.a.O.) Nach anderer Meinung soll das Verbot der Schlechterstellung entsprechend dem in §§ 331, 358 Abs. 2 StPO für das Berufungs- und das Revisionsverfahren normierten Rechtsgedanken wegen des repressiven Charakters der Auflagen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen, auch für vom Rechtsmittelgericht erlassene Auflagenbeschlüsse nach § 268a StPO gelten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.1977 - 3 Ws 457/77, NJW 1978, 959 ff, offen gelassen von BGH, Beschluss vom 16.02.1982 - 5 StR 1/82, MDR 1982, 419 ff).
  • KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04

    Bewährungsbeschluss: Erteilung ergänzender Auflagen und Weisungen durch das

    Der Bundesgerichtshof hat bislang ausdrücklich offen gelassen, in welchem Umfang das Verschlechterungsverbot bei derartigen Beschlüssen zu beachten sei (vgl. BGH NJW 1982, 1544 = JR 1982, 338 mit Anm. Meyer).
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