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   BGH, 08.02.1994 - 5 StR 10/94   

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https://dejure.org/1994,7848
BGH, 08.02.1994 - 5 StR 10/94 (https://dejure.org/1994,7848)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1994 - 5 StR 10/94 (https://dejure.org/1994,7848)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1994 - 5 StR 10/94 (https://dejure.org/1994,7848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besonderheiten bei der Beurteilung von Aussagen eines Zeugens vom Hörensagen - Notwendigkeit der Bestätigung der Aussagen des Zeugen vom Hörensagen durch wichtige Beweisanzeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - 5 StR 10/94
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 83, 88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 f [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 36, 159, 166 f; 39, 141, 145 f; BGH, Urteil vom 6. November 1991 - 2 StR 342/91).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - 5 StR 10/94
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 83, 88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 f [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 36, 159, 166 f; 39, 141, 145 f; BGH, Urteil vom 6. November 1991 - 2 StR 342/91).
  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84

    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen;

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - 5 StR 10/94
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 83, 88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 f [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 36, 159, 166 f; 39, 141, 145 f; BGH, Urteil vom 6. November 1991 - 2 StR 342/91).
  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 550/92

    Sperrerklärung bezüglich der Identität von Zeugen; Beweisantrag auf Vernehmung

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - 5 StR 10/94
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 83, 88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 f [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 36, 159, 166 f; 39, 141, 145 f; BGH, Urteil vom 6. November 1991 - 2 StR 342/91).
  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - 5 StR 10/94
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 83, 88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 f [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 36, 159, 166 f; 39, 141, 145 f; BGH, Urteil vom 6. November 1991 - 2 StR 342/91).
  • BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91

    Zeuge - Unerreichbarkeit - Ausland - Förmliche Ladung - Revisionsbegründung -

    Auszug aus BGH, 08.02.1994 - 5 StR 10/94
    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 83, 88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 f [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 36, 159, 166 f; 39, 141, 145 f; BGH, Urteil vom 6. November 1991 - 2 StR 342/91).
  • LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 1/13

    Wiederaufnahme des Verfahrens: Würdigung der Aussage eines neuen Zeugen; mögliche

    Der Aussage der Zeugin K., die nur als "Zeugin vom Hörensagen" bekunden kann, kommt dahingegen lediglich ein eingeschränkter Beweiswert zu (vgl. BGH, Beschluss v. 08.02.1994 - 5 StR 10/94 [Juris]; Beschluss v. 04.03.2003 - 4 StR 543/02 [Juris]).

    Allerdings beruht dies auf Angaben der Zeugin K., bei denen es sich zum Großteil um dem Zeugenbeweis nicht zugängliche Mutmaßungen und nicht um Tatsachenbehauptungen, und im Übrigen um Angaben als Zeugin vom Hörensagen handelt, denen lediglich ein eingeschränkter Beweiswert zukommt (vgl. BGH, Beschluss v. 08.02.1994, 5 StR 10/94 [Juris]; Beschluss v. 04.03.2003, 4 StR 543/02 [Juris]).

  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 283/94

    Zeuge vom Hörensagen - Urteilsbegründung - Beweisanzeichen

    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f.; 39, 141, 145 f.; BGHR StPO § 261 Zeuge 13; Senatsbeschlüssevom 8. Februar 1994 - 5 StR 10/94 - undvom 26. April 1994 - 5 StR 172/94 -).
  • BGH, 26.04.1994 - 5 StR 172/94

    "Zeuge vom Hörensagen" - Aussage - Erfordernis weiterer Beweisanzeichen

    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHR StPO § 261 Zeuge 13;Senatsbeschluß vom 8. Februar 1994 - 5 StR 10/94 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 289/94

    Zeuge vom Hörensagen - Urteilsbegründung - Beweisanzeichen

    Handelt es sich bei den von ihm bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmannes, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 83, 88 f [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]; 33, 178, 181 f [BGH 16.04.1985 - 5 StR 718/84]; 36, 159, 166 f; 39, 141, 145 f; BGHR StPO § 261 Zeuge 13; Senatsbeschlüssevom 8. Februar 1994 - 5 StR 10/94 - undvom 26. April 1994 - 5 StR 172/94 -).
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