Rechtsprechung
   BGH, 14.05.2002 - 5 StR 108/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7208
BGH, 14.05.2002 - 5 StR 108/02 (https://dejure.org/2002,7208)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2002 - 5 StR 108/02 (https://dejure.org/2002,7208)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 5 StR 108/02 (https://dejure.org/2002,7208)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 14.05.2002 - 5 StR 108/02
    Trotz der Verurteilung des Angeklagten wegen des nebenklagefähigen Delikts des Totschlags (§ 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO) ist der zur Revisionsbegründung von beiden Nebenklägern allein erhobenen allgemeinen Sachrüge ein zulässiges Ziel des Rechtsmittels - ungeachtet der Anklage wegen Mordes - nicht mit der gebotenen Deutlichkeit zu entnehmen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2 und 5; Senge in KK 4. Aufl. § 400 Rdn. 1).
  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum

    Auszug aus BGH, 14.05.2002 - 5 StR 108/02
    Trotz der Verurteilung des Angeklagten wegen des nebenklagefähigen Delikts des Totschlags (§ 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO) ist der zur Revisionsbegründung von beiden Nebenklägern allein erhobenen allgemeinen Sachrüge ein zulässiges Ziel des Rechtsmittels - ungeachtet der Anklage wegen Mordes - nicht mit der gebotenen Deutlichkeit zu entnehmen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2 und 5; Senge in KK 4. Aufl. § 400 Rdn. 1).
  • BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 14.05.2002 - 5 StR 108/02
    Gegenseitige Auslagenerstattung unterbleibt (vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 473 Rdn. 11).
  • BGH, 21.01.2004 - 2 StR 468/03

    Zulässigkeit der Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung;

    Daher liegt - ungeachtet der Anklage wegen Mordes - ein Ausnahmefall, in dem auf eine Klarstellung verzichtet werden könnte, hier nicht vor (BGH, Beschl. v. 14. Mai 2002 - 5 StR 108/02).".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht