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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,951
BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07 (https://dejure.org/2008,951)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2008 - 5 StR 109/07 (https://dejure.org/2008,951)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 5 StR 109/07 (https://dejure.org/2008,951)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 356 StGB; § 201 StGB; § 240 StGB; § 146 StPO; § 273 BGB; § 43a Abs. 4 BRAO; § 50 Abs. 3 BRAO; § 17 StGB
    Mehrere Tatbeteiligte derselben Straftat als Parteien im Sinne des Parteiverrats (sukzessive Mehrfachverteidigung; pflichtwidriges Dienen; dieselbe Rechtssache; vermeidbarer Verbotsirrtum); Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes; versuchte Nötigung (Ausübung eines ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Parteiverrats durch einen Rechtsanwalt aufgrund des Betrautsein mit der Verteidigung zweier Zeugen in den gegen sie gerichteten Strafverfahren in derselben Rechtssache; Kriterien für das Vorliegen einer Partei i.S.d. § 356 Strafgesetzbuches (StGB)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 17, 201, 240, 356 StGB; § 146 StPO; §§ 43a, 50 BRAO
    Zum Parteiverrat eines Rechtsanwalts bei sukzessiver Vertretung zweier Angeklagter in einem Strafverfahren

  • Judicialis

    StGB § 356

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 356
    Parteibegriff bei mehreren Tatbeteiligten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 307
  • NJW 2008, 2723
  • NStZ 2008, 627
  • StV 2008, 642
  • JR 2009, 477
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Stuttgart, 25.04.1990 - 2 Ws 2/90
    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07
    Sie ist aber auch auf Kritik gestoßen (z. B. O. Geppert NJW 1958, 1959; Schmitt JZ 1962, 40; K. Geppert NStZ 1990, 542, 543.; eingehend Gillmeister in LK 11. Aufl. § 356 Rdn. 42 m.w.N.; Dahs in MünchKomm StGB § 356 Rdn. 41; Lackner/Kühl, StGB 25. Aufl. § 356 Rdn. 5; Kuhlen in NK-StGB 2. Aufl. § 356 Rdn. 26; Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht Besonderer Teil TB 2, 9. Aufl. § 78 Rdn. 9).

    Auch die Oberlandesgerichte Oldenburg (NStZ 1989, 533) und Stuttgart (NStZ 1990, 542 m. zust. Anm. K. Geppert) sowie das Kammergericht (Beschluss vom 15. Februar 1999 - 1 Ss 275/98) haben Mitbeschuldigte derselben Straftat untereinander als "Parteien" angesehen.

    In Betracht kommen gegenseitige Beschuldigungen ebenso wie die Minderungen des eigenen Tatanteils auf Kosten des anderen (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1990, 542; K. Geppert NStZ 1990, 542, 544; Hübner in LK 10. Aufl. § 356 Rdn. 59).

    Der Unrechtsgehalt wird hier naheliegend bereits durch den Verstoß gegen das in § 43a Abs. 4 BRAO normierte Verbot vermittelt, keine widerstreitenden Interessen zu vertreten (K. Geppert NStZ 1990, 542, 544 f.).

  • BGH, 16.11.1962 - 4 StR 344/62
    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07
    Hierfür ist es ausreichend, dass der Mandant dem Anwalt den fraglichen Sachverhalt mitteilt und damit bezweckt, dass der Rechtsanwalt seine Interessen in dieser Sache wahrnimmt (vgl. RGSt 49, 342, 343; BGHSt 18, 192, 193; Cramer/Heine in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 356 Rdn. 8; Fischer, StGB 55. Aufl. § 356 Rdn. 3a).

    a) Rechtssache kann jede rechtliche Angelegenheit sein, die zwischen mehreren Beteiligten mit jedenfalls möglicherweise entgegenstehenden rechtlichen Interessen nach Rechtsgrundsätzen behandelt und erledigt werden soll (vgl. RGSt 62, 289, 291; BGHSt 5, 301, 304; 18, 192; Fischer aaO Rdn. 5 m.w.N.).

    Eine solche ist nicht nur gegeben, wenn es sich um ein und dasselbe Verfahren handelt; sie liegt vielmehr auch vor, wenn in Verfahren verschiedener Art und verschiedener Zielrichtung ein und derselbe Sachverhalt maßgeblicher Verfahrensgegenstand ist (vgl. RGSt 60, 298, 300; BGHSt 5, 301, 304; 18, 192; Fischer, StGB 55. Aufl. § 356 Rdn. 5).

  • BGH, 02.02.1954 - 5 StR 590/53
    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07
    Auch Strafsachen gehören zu den unter § 356 StGB fallenden Rechtssachen, wenn an ihnen mehrere Personen mit widerstreitenden Interessen rechtlich beteiligt sind (RGSt 49, 342, 344; BGHSt 5, 284, 285; 301, 304).

    Demgemäß hat die Rechtsprechung als Parteien derselben Rechtssache in einem Strafverfahren unter anderem anerkannt den Angeklagten und den durch seine Tat Verletzten (RGSt 49, 342, 344; BGHSt 3, 400, 403; 5, 284, 285) sowie den Beschuldigten und den ihn belastenden Zeugen (BGHSt 5, 301, 304).

    Ein Rechtsanwalt dient dann pflichtwidrig, wenn er einer Partei Rat und Beistand leistet, nachdem er einer anderen Partei in derselben Sache bereits Rat und Beistand geleistet hat (vgl. BGHSt 5, 284, 286; 7, 17, 20; 12, 96, 98; 15, 332, 334; 34, 190, 192; BVerfG - Kammer - NJW 2001, 3180 f.).

  • BGH, 04.02.1954 - 4 StR 724/53
    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07
    a) Rechtssache kann jede rechtliche Angelegenheit sein, die zwischen mehreren Beteiligten mit jedenfalls möglicherweise entgegenstehenden rechtlichen Interessen nach Rechtsgrundsätzen behandelt und erledigt werden soll (vgl. RGSt 62, 289, 291; BGHSt 5, 301, 304; 18, 192; Fischer aaO Rdn. 5 m.w.N.).

    Demgemäß hat die Rechtsprechung als Parteien derselben Rechtssache in einem Strafverfahren unter anderem anerkannt den Angeklagten und den durch seine Tat Verletzten (RGSt 49, 342, 344; BGHSt 3, 400, 403; 5, 284, 285) sowie den Beschuldigten und den ihn belastenden Zeugen (BGHSt 5, 301, 304).

    Eine solche ist nicht nur gegeben, wenn es sich um ein und dasselbe Verfahren handelt; sie liegt vielmehr auch vor, wenn in Verfahren verschiedener Art und verschiedener Zielrichtung ein und derselbe Sachverhalt maßgeblicher Verfahrensgegenstand ist (vgl. RGSt 60, 298, 300; BGHSt 5, 301, 304; 18, 192; Fischer, StGB 55. Aufl. § 356 Rdn. 5).

  • BGH, 16.12.1952 - 2 StR 198/51
    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07
    Demgemäß hat die Rechtsprechung als Parteien derselben Rechtssache in einem Strafverfahren unter anderem anerkannt den Angeklagten und den durch seine Tat Verletzten (RGSt 49, 342, 344; BGHSt 3, 400, 403; 5, 284, 285) sowie den Beschuldigten und den ihn belastenden Zeugen (BGHSt 5, 301, 304).

    Hieran anschließend hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 1952 (2 StR 198/51, zitiert bei Kalsbach AnwBl 1954, 189 - insoweit in BGHSt 3, 400 nicht abgedruckt) entschieden, dass zwischen den Teilnehmern an derselben strafbaren Handlung keine vom Recht geschützten Beziehungen bestehen, die Gegenstand eines rechtlichen Verfahrens unter ihnen als "Parteien" sein können.

  • BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 262/86

    Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters an eigenen Arbeitsergebnissen

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07
    Ebenso kann auch ein Steuerberater an der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts aus § 273 BGB gehindert sein, wenn er sich dadurch nach den besonderen Umständen des Falles treuwidrig verhalten würde; dies kommt insbesondere in Betracht, wenn die Zurückbehaltung dem Mandanten einen unverhältnismäßig hohen, auch bei Abwägung mit den Interessen des Steuerberaters nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde (vgl. BGH NJW 1988, 2607).
  • BGH, 11.07.1968 - II ZR 108/67
    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07
    Nach der Rechtsprechung besteht an Geschäftspapieren, die von einem Mandanten für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Angelegenheiten, auf die sie sich beziehen, alsbald benötigt werden, in aller Regel kein Zurückbehaltungsrecht des Rechtsanwalts nach § 273 BGB (vgl. BGH WM 1968, 1325; NJW 1997, 2944, 2945).
  • BGH, 03.07.1997 - IX ZR 244/96

    Umfang des Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07
    Nach der Rechtsprechung besteht an Geschäftspapieren, die von einem Mandanten für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Angelegenheiten, auf die sie sich beziehen, alsbald benötigt werden, in aller Regel kein Zurückbehaltungsrecht des Rechtsanwalts nach § 273 BGB (vgl. BGH WM 1968, 1325; NJW 1997, 2944, 2945).
  • OLG Oldenburg, 31.07.1989 - Ss 219/89

    Nebentäter, fahrlässiger, Interesse, widerstreit. rechtl, Interessengegensatz,

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07
    Auch die Oberlandesgerichte Oldenburg (NStZ 1989, 533) und Stuttgart (NStZ 1990, 542 m. zust. Anm. K. Geppert) sowie das Kammergericht (Beschluss vom 15. Februar 1999 - 1 Ss 275/98) haben Mitbeschuldigte derselben Straftat untereinander als "Parteien" angesehen.
  • BGH, 23.04.1986 - 3 StR 8/86

    Voraussetzungen für einen die Straffreiheit bewirkenden Verbotsirrtum

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Täter die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (BGHSt 15, 377, 383; BGH NStZ 1996, 236, 237; wistra 1986, 218; BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95

    Verbotsirrtum - Betäubungsmittel - Verbotenes Handeltreiben

  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60

    Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung -

  • BGH, 24.06.1960 - 2 StR 621/59

    Verbot der anwaltlichen Vertretung bei Vorliegen von entgegengesetzten Interessen

  • BGH, 07.10.1986 - 1 StR 519/86

    Pflichtwidriges Dienen beider Parteien durch Rechtsanwalt - Vertreten derselben

  • BGH, 14.10.1958 - 1 StR 298/58

    Rechtsmittel

  • KG, 15.02.1999 - 1 Ss 275/98
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

  • BGH, 02.12.1954 - 4 StR 500/54
  • BVerfG, 24.05.2001 - 2 BvR 1373/00

    Zum Begriff des "pflichtwidrigen Dienens" in StGB § 356 Abs 1

  • BGH, 13.07.1982 - 1 StR 245/82

    Bestehen rechtlich geschützter Beziehungen zwischen Teilnehmern an derselben

  • RG, 21.09.1928 - I 408/28

    1. Wann ist eine Angelegenheit dem Rechtsanwalt "vermöge seiner amtlichen

  • RG, 05.07.1926 - III 357/26

    1. Ist in § 356 StGB. der Begriff "dieselbe Rechtssache" -- und demgemäß der

  • RG, 01.07.1932 - I 1520/31

    1. Sind unter den "beiden Parteien" im Sinne des § 356 StGB. nur Personen zu

  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Ein Verbotsirrtum ist bereits dann ausgeschlossen, wenn der Angeklagte die Rechtswidrigkeit seines Handelns (hier: seines Unterlassens) kennt (BGHSt 42, 123, 130; 52, 182, 190 f.; 52, 307, 313; BGHR StGB § 11 Amtsträger 14).
  • BGH, 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11

    Anwaltliche Berufspflicht: Vertretung widerstreitender Interessen bei Vertretung

    "Rechtssache" kann jede Angelegenheit sein, die zwischen mehreren Beteiligten mit jedenfalls möglicherweise entgegenstehenden rechtlichen Interessen nach Rechtsgrundsätzen behandelt und erledigt werden soll (BGH, Urteil vom 25. Juni 2008 - 5 StR 109/07, BGHSt 52, 307 Rn. 11).
  • BGH, 21.11.2018 - 4 StR 15/18

    Parteiverrat (pflichtwidriges Dienen; Bestimmung der Interessenlage in

    aa) Pflichtwidrig dient ein Anwalt in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand, wenn und soweit zwischen ihnen widerstreitende Interessen bestehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1952 - 4 StR 850/51, BGHSt 4, 80, 82; Urteil vom 2. Februar 1954 - 5 StR 590/53, BGHSt 5, 284, 286 f.; Urteil vom 23. Oktober 1984 - 5 StR 430/84, NStZ 1985, 74; Urteil vom 25. Juni 2008 - 5 StR 109/07, BGHSt 52, 307, 312).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.04.2010 - 5 StR 491/09, alt: 5 StR 109/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3978
BGH, 08.04.2010 - 5 StR 491/09, alt: 5 StR 109/07 (https://dejure.org/2010,3978)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2010 - 5 StR 491/09, alt: 5 StR 109/07 (https://dejure.org/2010,3978)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2010 - 5 StR 491/09, alt: 5 StR 109/07 (https://dejure.org/2010,3978)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, § 356 Abs 2 StGB
    Strafverfahren wegen schweren Parteiverrates: Rückwirkungsverbot bei Rechtsprechungsänderung

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer im Anschluss an eine Senatsentscheidung erfolgten Verurteilung wegen Parteiverrats mit dem Verbot einer rückwirkenden Verschärfung der Strafbarkeit

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine Verschärfung der Rechtsprechung beim Parteiverrat bei gleichem Gesetzeswortlaut stellt keine rückwirkende Verschärfung der Strafbarkeit dar; Art 103 Abs. 2 GG; § 356 StGB

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen schweren Parteiverrates: Rückwirkungsverbot bei Rechtsprechungsänderung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen schweren Parteiverrates: Rückwirkungsverbot bei Rechtsprechungsänderung

  • rechtsportal.de

    StGB § 17; StGB § 356 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 2
    Vereinbarkeit einer im Anschluss an eine Senatsentscheidung erfolgte Verurteilung wegen Parteiverrats mit dem Verbot einer rückwirkenden Verschärfung der Strafbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Kein Rückwirkungsverbot bei Änderung der Rechtsprechung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94

    Verfassungsmäßigkeit der 1,1 %-Grenze für die Tatbestandsverwirklichung des § 316

    Auszug aus BGH, 08.04.2010 - 5 StR 491/09
    Die im Anschluss an die Senatsentscheidung BGHSt 52, 307 erfolgte Verurteilung wegen Parteiverrats nach § 356 Abs. 2 StGB verstößt schon deshalb nicht gegen das durch Art. 103 Abs. 2 GG geforderte Verbot einer rückwirkenden Verschärfung der Strafbarkeit, weil dieses bei einer Änderung der Rechtsprechung bei gleichbleibendem Gesetzeswortlaut nicht eingreift (vgl. BVerfGE 18, 224, 240 f.; 32, 311, 319; BVerfG (Kammer) NStZ 1990, 537; NJW 1995, 125, 126; BGHSt 41, 101, 111 f.; Dannecker in LK 12. Aufl. § 1 Rdn. 432 ff., Fischer, StGB 57. Aufl. § 1 Rdn. 14 ff.).
  • BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71

    Steinmetz

    Auszug aus BGH, 08.04.2010 - 5 StR 491/09
    Die im Anschluss an die Senatsentscheidung BGHSt 52, 307 erfolgte Verurteilung wegen Parteiverrats nach § 356 Abs. 2 StGB verstößt schon deshalb nicht gegen das durch Art. 103 Abs. 2 GG geforderte Verbot einer rückwirkenden Verschärfung der Strafbarkeit, weil dieses bei einer Änderung der Rechtsprechung bei gleichbleibendem Gesetzeswortlaut nicht eingreift (vgl. BVerfGE 18, 224, 240 f.; 32, 311, 319; BVerfG (Kammer) NStZ 1990, 537; NJW 1995, 125, 126; BGHSt 41, 101, 111 f.; Dannecker in LK 12. Aufl. § 1 Rdn. 432 ff., Fischer, StGB 57. Aufl. § 1 Rdn. 14 ff.).
  • BGH, 20.03.1995 - 5 StR 111/94

    Mauerschützen III

    Auszug aus BGH, 08.04.2010 - 5 StR 491/09
    Die im Anschluss an die Senatsentscheidung BGHSt 52, 307 erfolgte Verurteilung wegen Parteiverrats nach § 356 Abs. 2 StGB verstößt schon deshalb nicht gegen das durch Art. 103 Abs. 2 GG geforderte Verbot einer rückwirkenden Verschärfung der Strafbarkeit, weil dieses bei einer Änderung der Rechtsprechung bei gleichbleibendem Gesetzeswortlaut nicht eingreift (vgl. BVerfGE 18, 224, 240 f.; 32, 311, 319; BVerfG (Kammer) NStZ 1990, 537; NJW 1995, 125, 126; BGHSt 41, 101, 111 f.; Dannecker in LK 12. Aufl. § 1 Rdn. 432 ff., Fischer, StGB 57. Aufl. § 1 Rdn. 14 ff.).
  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07

    Mehrere Tatbeteiligte derselben Straftat als Parteien im Sinne des Parteiverrats

    Auszug aus BGH, 08.04.2010 - 5 StR 491/09
    Die im Anschluss an die Senatsentscheidung BGHSt 52, 307 erfolgte Verurteilung wegen Parteiverrats nach § 356 Abs. 2 StGB verstößt schon deshalb nicht gegen das durch Art. 103 Abs. 2 GG geforderte Verbot einer rückwirkenden Verschärfung der Strafbarkeit, weil dieses bei einer Änderung der Rechtsprechung bei gleichbleibendem Gesetzeswortlaut nicht eingreift (vgl. BVerfGE 18, 224, 240 f.; 32, 311, 319; BVerfG (Kammer) NStZ 1990, 537; NJW 1995, 125, 126; BGHSt 41, 101, 111 f.; Dannecker in LK 12. Aufl. § 1 Rdn. 432 ff., Fischer, StGB 57. Aufl. § 1 Rdn. 14 ff.).
  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 752/90

    Herabsetzung der Promille-Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus BGH, 08.04.2010 - 5 StR 491/09
    Die im Anschluss an die Senatsentscheidung BGHSt 52, 307 erfolgte Verurteilung wegen Parteiverrats nach § 356 Abs. 2 StGB verstößt schon deshalb nicht gegen das durch Art. 103 Abs. 2 GG geforderte Verbot einer rückwirkenden Verschärfung der Strafbarkeit, weil dieses bei einer Änderung der Rechtsprechung bei gleichbleibendem Gesetzeswortlaut nicht eingreift (vgl. BVerfGE 18, 224, 240 f.; 32, 311, 319; BVerfG (Kammer) NStZ 1990, 537; NJW 1995, 125, 126; BGHSt 41, 101, 111 f.; Dannecker in LK 12. Aufl. § 1 Rdn. 432 ff., Fischer, StGB 57. Aufl. § 1 Rdn. 14 ff.).
  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an

    Auszug aus BGH, 08.04.2010 - 5 StR 491/09
    Die im Anschluss an die Senatsentscheidung BGHSt 52, 307 erfolgte Verurteilung wegen Parteiverrats nach § 356 Abs. 2 StGB verstößt schon deshalb nicht gegen das durch Art. 103 Abs. 2 GG geforderte Verbot einer rückwirkenden Verschärfung der Strafbarkeit, weil dieses bei einer Änderung der Rechtsprechung bei gleichbleibendem Gesetzeswortlaut nicht eingreift (vgl. BVerfGE 18, 224, 240 f.; 32, 311, 319; BVerfG (Kammer) NStZ 1990, 537; NJW 1995, 125, 126; BGHSt 41, 101, 111 f.; Dannecker in LK 12. Aufl. § 1 Rdn. 432 ff., Fischer, StGB 57. Aufl. § 1 Rdn. 14 ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.07.2008 - 5 StR 109/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,33668
BGH, 31.07.2008 - 5 StR 109/07 (https://dejure.org/2008,33668)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2008 - 5 StR 109/07 (https://dejure.org/2008,33668)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2011 - 5 StR 109/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17135
BGH, 14.03.2011 - 5 StR 109/07 (https://dejure.org/2011,17135)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2011 - 5 StR 109/07 (https://dejure.org/2011,17135)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2011 - 5 StR 109/07 (https://dejure.org/2011,17135)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 Abs 1 RVG
    Wahlverteidigergebühr: Höhe der Pauschgebühr im Revisionsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Pauschalgebühr für die Tätigkeit eines im Revisionsverfahren beauftragten Wahlverteidigers

  • rewis.io

    Wahlverteidigergebühr: Höhe der Pauschgebühr im Revisionsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Wahlverteidigergebühr: Höhe der Pauschgebühr im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de

    RVG § 42 Abs. 1
    Festsetzung einer Pauschalgebühr für die Tätigkeit eines im Revisionsverfahren beauftragten Wahlverteidigers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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