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   BGH, 09.04.2002 - 5 StR 110/02   

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https://dejure.org/2002,5518
BGH, 09.04.2002 - 5 StR 110/02 (https://dejure.org/2002,5518)
BGH, Entscheidung vom 09.04.2002 - 5 StR 110/02 (https://dejure.org/2002,5518)
BGH, Entscheidung vom 09. April 2002 - 5 StR 110/02 (https://dejure.org/2002,5518)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Mord - Besonders schwere Brandstiftung - Unterbringung in einer Psychiatrie - Heimtücke - Befriedigung des Geschlechtstriebs - Schuldfähigkeit - Ablehnung eines Beweisantrags

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Heimtücke trotz vorausgegangenem (sexuellen) Angriff

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.1992 - 2 StR 580/91

    Anforderungen an die Feststellung der Schuldfähigkeit durch das Tatgericht -

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 5 StR 110/02
    Trotz der für sich nicht bedenklichen gesicherten Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB erscheint nicht ganz zweifelsfrei, ob das Schwurgericht mit Hilfe des gehörten Sachverständigen sämtliche in Betracht zu ziehenden schwierigen Probleme im Zusammenhang mit der Epilepsieerkrankung des Angeklagten - mit der denkbaren Folge einer noch stärkeren psychischen Beeinträchtigung bei Tatbegehung - hinreichend bedacht hat (vgl. dazu nur BGH StV 1992, 503; BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10 m. w. N.; Bleuler, Lehrbuch der Psychiatrie 15. Aufl. S. 379, 404; Rasch, Forensische Psychiatrie 2. Aufl. S. 209 f.).

    Die neu erkennende Strafkammer wird zu erwägen haben, ob sie sich der Hilfe eines auf dem Gebiet epileptischer Anfallsleiden besonders erfahrenen Sachverständigen versichern sollte (vgl. BGH StV 1992, 503).

  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 5 StR 110/02
    Es versteht sich ohne nähere Begründung nicht unbedingt von selbst, daß eine überraschende sexualbezogene Attacke des Angeklagten gegen sein in dieser Situation ahnungsloses Opfer derart schnell in den vorsätzlich tödlichen Angriff umschlug, daß der maßgebliche Überraschungseffekt dabei noch andauerte (so BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3; vgl. hingegen aaO 4, 6, 13, 16, 22, 27).
  • BGH, 14.03.1991 - 4 StR 16/91

    Abgrenzung von Mißbrauch Widerstandsunfähiger und Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 5 StR 110/02
    Trotz der für sich nicht bedenklichen gesicherten Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB erscheint nicht ganz zweifelsfrei, ob das Schwurgericht mit Hilfe des gehörten Sachverständigen sämtliche in Betracht zu ziehenden schwierigen Probleme im Zusammenhang mit der Epilepsieerkrankung des Angeklagten - mit der denkbaren Folge einer noch stärkeren psychischen Beeinträchtigung bei Tatbegehung - hinreichend bedacht hat (vgl. dazu nur BGH StV 1992, 503; BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10 m. w. N.; Bleuler, Lehrbuch der Psychiatrie 15. Aufl. S. 379, 404; Rasch, Forensische Psychiatrie 2. Aufl. S. 209 f.).
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96

    Bedeutungslosigkeit einer im Rahmen eines Beweisantrags zu behandelnden Tatsache

    Auszug aus BGH, 09.04.2002 - 5 StR 110/02
    Dies steht im Widerspruch zur Begründung der tatsächlichen Bedeutungslosigkeit bei der Ablehnung des Beweisantrags; hierin liegt ein Verstoß gegen § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22 m. w. N.).
  • BGH, 25.09.2018 - 3 StR 621/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Überdies zeigt sich beim Angeklagten eine beginnende kognitive Schwäche und er erlitt möglicherweise - die Kammer hat offen gelassen, ob sie seiner Einlassung insoweit gefolgt ist - kurz vor der Tat einen epileptischen Anfall (zu den möglichen Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 1992 - 2 StR 580/91, StV 1992, 503; vom 9. April 2002 - 5 StR 110/02, juris Rn. 9).
  • BGH, 08.12.2009 - 5 StR 449/09

    Gebotene Aufklärung der Schuldfähigkeit (Anzeichen zerebralen Abbaus;

    Unter diesen Umständen bestehen für die Möglichkeit einer schon im Tatzeitraum vorhandenen erheblichen durch Epilepsie hervorgerufenen Wesensveränderung konkrete Anhaltspunkte (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 1996 - 4 StR 753/95 - und Beschluss vom 9. April 2002 - 5 StR 110/02; vgl. aber auch BGH, Beschluss vom 5. Mai 1999 - 3 StR 67/99).
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