Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2021 - 5 StR 110/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,14932
BGH, 11.05.2021 - 5 StR 110/21 (https://dejure.org/2021,14932)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2021 - 5 StR 110/21 (https://dejure.org/2021,14932)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2021 - 5 StR 110/21 (https://dejure.org/2021,14932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,14932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 401/04

    Mord (Heimtücke; Ausnutzungsbewusstsein)

    Auszug aus BGH, 11.05.2021 - 5 StR 110/21
    Neben dem vollständigen Inhalt des Beweisantrags einschließlich der Antragsbegründung sowie dem gerichtlichen Ablehnungsbeschluss müssen die im Beweisantrag und in dem ablehnenden Beschluss in Bezug genommenen Unterlagen und Aktenbestandteile mit der Begründungsschrift vorgelegt oder jedenfalls inhaltlich vorgetragen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. April 2019 - 4 StR 38/19; vom 7. Januar 2008 - 5 StR 390/07; Urteile vom 18. August 2004 - 2 StR 456/03, StraFo 2004, 424; vom 25. November 2004 - 5 StR 401/04).
  • BGH, 09.04.2019 - 4 StR 38/19

    Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen)

    Auszug aus BGH, 11.05.2021 - 5 StR 110/21
    Neben dem vollständigen Inhalt des Beweisantrags einschließlich der Antragsbegründung sowie dem gerichtlichen Ablehnungsbeschluss müssen die im Beweisantrag und in dem ablehnenden Beschluss in Bezug genommenen Unterlagen und Aktenbestandteile mit der Begründungsschrift vorgelegt oder jedenfalls inhaltlich vorgetragen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. April 2019 - 4 StR 38/19; vom 7. Januar 2008 - 5 StR 390/07; Urteile vom 18. August 2004 - 2 StR 456/03, StraFo 2004, 424; vom 25. November 2004 - 5 StR 401/04).
  • BGH, 07.01.2008 - 5 StR 390/07

    Unzulässigkeit von Verfahrensrügen (Beweisantrag auf Einholung eines weiteren

    Auszug aus BGH, 11.05.2021 - 5 StR 110/21
    Neben dem vollständigen Inhalt des Beweisantrags einschließlich der Antragsbegründung sowie dem gerichtlichen Ablehnungsbeschluss müssen die im Beweisantrag und in dem ablehnenden Beschluss in Bezug genommenen Unterlagen und Aktenbestandteile mit der Begründungsschrift vorgelegt oder jedenfalls inhaltlich vorgetragen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. April 2019 - 4 StR 38/19; vom 7. Januar 2008 - 5 StR 390/07; Urteile vom 18. August 2004 - 2 StR 456/03, StraFo 2004, 424; vom 25. November 2004 - 5 StR 401/04).
  • BGH, 18.08.2004 - 2 StR 456/03

    Betrug (Schadenssumme bei Abschluss eines Werkvertrages); Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 11.05.2021 - 5 StR 110/21
    Neben dem vollständigen Inhalt des Beweisantrags einschließlich der Antragsbegründung sowie dem gerichtlichen Ablehnungsbeschluss müssen die im Beweisantrag und in dem ablehnenden Beschluss in Bezug genommenen Unterlagen und Aktenbestandteile mit der Begründungsschrift vorgelegt oder jedenfalls inhaltlich vorgetragen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. April 2019 - 4 StR 38/19; vom 7. Januar 2008 - 5 StR 390/07; Urteile vom 18. August 2004 - 2 StR 456/03, StraFo 2004, 424; vom 25. November 2004 - 5 StR 401/04).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    Die Rüge, die Ablehnung der Einholung eines biomechanischen Gutachtens verletze § 244 Abs. 3 Satz 3 StPO, genügt den Darlegungsanforderungen nicht, weil die Revision die Begründung des Beweisantrags nur auszugsweise mitteilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. April 2019 ? 4 StR 38/19, NStZ 2020, 758; vom 11. Mai 2021 - 5 StR 110/21).
  • BGH, 10.01.2023 - 1 StR 464/22

    Begründung der Verfahrensrüge (kein Anspruch auf rechtzeitige Übersendung der

    Denn die Revision hat versäumt, den Inhalt des Beweisantrags (Beweistatsache und Beweismittel) nebst Begründung sowie des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO vorzutragen (vgl. zu den Darlegungsanforderungen bei der Beweisantragsrüge etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2021 - 5 StR 110/21; vom 9. April 2019 - 4 StR 38/19 und vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 Rn. 2).
  • BayObLG, 03.02.2022 - 202 StRR 11/22

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Annahme eines tatsächlich nicht

    Dem wird die Revisionsbegründung aber schon deshalb nicht gerecht, weil in dem Beweisantrag mehrfach auf verschiedene Aktenstellen Bezug genommen wird, die Revision jedoch diese weder vorlegt noch inhaltlich mitteilt (vgl. zu diesem Erfordernis nur BGH, Beschluss vom 25.11.2021 - 4 StR 103/21; 11.05.2021 - 5 StR 110/21; 07.04.2021 - 6 StR 92/21, sämtliche bei juris; 16.02.2021 - 4 StR 517/20 = NStZ 2021, 761; 09.01.2020 - 5 StR 587/19; 03.07.2019 - 4 StR 459/18, jeweils bei juris; 09.04.2019 - 4 StR 38/19 = NStZ 2020, 758 und 02.12.2015 - 4 StR 423/15 bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht