Rechtsprechung
BGH, 28.03.2012 - 5 StR 111/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Prüfung bei Anhaltspunkten für einen Hang) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Aufdrängen eines Hangs im Sinne des § 64 StGB bei einem sich ständig steigernden Kokainkonsum
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
Aufdrängen eines Hangs im Sinne des § 64 StGB bei einem sich ständig steigernden Kokainkonsum - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 10.05.2012 - 3-19/12
Strafverfahren: Berufung der Staatsanwaltschaft zuungunsten des Angeklagten; …
aa) Zwar ist in der Rechtsprechung die rechtliche Möglichkeit des Angeklagten anerkannt, die Nichtanwendung des § 64 StGB von seinem Rechtsmittelangriff gegen den Rechtsfolgenausspruch auszunehmen, soweit dieser nicht seinerseits im untrennbaren inneren Zusammenhang mit den angefochtenen Urteilssteilen steht (std. Rspr., vgl. BGHSt 38, 362, 364; BGH, NStZ 1992, 539; jüngst BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - 5 StR 111/12 Tz. 5).aa) Nach ständiger Rechtsprechung kann die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht grundsätzlich wirksam vom Rechtsmittelangriff ausgenommen werden, sofern die verbleibenden Teile des Rechtsfolgenausspruchs unabhängig von der Maßregelanordnung beurteilt werden können (vgl. BGHSt 38, 362, 364; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12 Tz. 5 f.; BGH, StV 2012, 202 f. mit Anm. Winkler in jurisPR-StrafR 7/2012; vgl. hierzu ferner BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - 5 StR 111/12 Tz. 5 und Fischer, a.a.O., § 64 Rn. 29 m.w.N.).
- OLG Hamburg, 10.05.2012 - 1 Ss 57/12
Alkoholabhängigkkeit und unterlassenen Unterbringsmaßregel
aa) Zwar ist in der Rechtsprechung die rechtliche Möglichkeit des Angeklagten anerkannt, die Nichtanwendung des § 64 StGB von seinem Rechtsmittelangriff gegen den Rechtsfolgenausspruch auszunehmen, soweit dieser nicht seinerseits im untrennbaren inneren Zusammenhang mit den angefochtenen Urteilssteilen steht (std. Rspr., vgl. BGHSt 38, 362, 364; BGH, NStZ 1992, 539; jüngst BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - 5 StR 111/12 Tz. 5).aa) Nach ständiger Rechtsprechung kann die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht grundsätzlich wirksam vom Rechtsmittelangriff ausgenommen werden, sofern die verbleibenden Teile des Rechtsfolgenausspruchs unabhängig von der Maßregelanordnung beurteilt werden können (vgl. BGHSt 38, 362, 364; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12 Tz. 5 f.; BGH, StV 2012, 202 f. mit Anm. Winkler in jurisPR-StrafR 7/2012; vgl. hierzu ferner BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - 5 StR 111/12 Tz. 5 und Fischer, a.a.O., § 64 Rn. 29 m.w.N.).