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   BGH, 11.04.2013 - 5 StR 113/13   

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https://dejure.org/2013,12218
BGH, 11.04.2013 - 5 StR 113/13 (https://dejure.org/2013,12218)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2013 - 5 StR 113/13 (https://dejure.org/2013,12218)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2013 - 5 StR 113/13 (https://dejure.org/2013,12218)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB
    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (rauschbedingte Vorgehensweise bei der Tat; unzutreffende Ermittlung des Alkoholisierungsgrades; Voraussetzungen für die Einbeziehung generalpräventiver Aspekte)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 46 Abs 1 StGB, § 224 StGB
    Strafzumessung bei gefährlicher Körperverletzung: Annahme der uneingeschränkten Schuldfähigkeit bei fehlerhafter Ermittlung des Alkoholisierungsgrades; Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Mitteilung von Trinkmenge und Alkoholgehalt des konsumierten Getränks für die Überprüfung der Blutalkoholkonzentration durch Sachverständigengutachten

  • rewis.io

    Strafzumessung bei gefährlicher Körperverletzung: Annahme der uneingeschränkten Schuldfähigkeit bei fehlerhafter Ermittlung des Alkoholisierungsgrades; Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 213 Alt. 1
    Erforderlichkeit der Mitteilung von Trinkmenge und Alkoholgehalt des konsumierten Getränks für die Überprüfung der Blutalkoholkonzentration durch Sachverständigengutachten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Immer wieder Probleme mit der Rückrechnung...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 240
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 221/88

    Körperverletzung - Reizung zum Zorn - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - 5 StR 113/13
    Damit hat das Tatgericht eine dem Tatbestand des § 213, 1. Alt. StGB mindestens ähnliche Situation beschrieben, die in die Zumessungserwägungen deutlich einzubeziehen gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 1988 - 4 StR 221/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 4, und vom 10. August 2004 - 3 StR 263/04, StV 2004, 654, 655).
  • BGH, 29.01.1992 - 2 StR 427/91

    Generalprävention bei Schutzgelderpressung

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - 5 StR 113/13
    Dies ist gegeben, wenn sich eine gemeinschaftsgefährdende Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, feststellen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - 2 StR 427/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 6).
  • BGH, 01.11.1994 - 5 StR 276/94

    Zeugenvernehmung - Beweisantrag - Vollrausch - Nichtbeachtung von Rauschtaten -

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - 5 StR 113/13
    Abgesehen von der Unsicherheit eines Atemalkoholkonzentrationswertes (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 3. April 2001 - 4 StR 507/00, BGHSt 46, 358), ergibt sich bei einem angenommenen (Indiz-)Wert (vgl. BGH, Urteil vom 1. November 1994 - 5 StR 276/94, NStZ 1995, 96, 97) von "0,99 ?" und einer vorzunehmenden Rückrechnung zur acht Stunden zurückliegenden Tatzeit einschließlich des Sicherheitszuschlags schon ein Alkoholisierungsgrad von 2, 79 ?.
  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - 5 StR 113/13
    Abgesehen von der Unsicherheit eines Atemalkoholkonzentrationswertes (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 3. April 2001 - 4 StR 507/00, BGHSt 46, 358), ergibt sich bei einem angenommenen (Indiz-)Wert (vgl. BGH, Urteil vom 1. November 1994 - 5 StR 276/94, NStZ 1995, 96, 97) von "0,99 ?" und einer vorzunehmenden Rückrechnung zur acht Stunden zurückliegenden Tatzeit einschließlich des Sicherheitszuschlags schon ein Alkoholisierungsgrad von 2, 79 ?.
  • BGH, 10.08.2004 - 3 StR 263/04

    Gefährliche Körperverletzung; schwere Körperverletzung; minder schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - 5 StR 113/13
    Damit hat das Tatgericht eine dem Tatbestand des § 213, 1. Alt. StGB mindestens ähnliche Situation beschrieben, die in die Zumessungserwägungen deutlich einzubeziehen gewesen wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 1988 - 4 StR 221/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 4, und vom 10. August 2004 - 3 StR 263/04, StV 2004, 654, 655).
  • BGH, 14.11.2007 - 2 StR 465/07

    Verminderte Schuldfähigkeit (Trinkmengenangaben; BAK; Rückrechnung);

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - 5 StR 113/13
    Unter diesen Umständen sind die vom Tatgericht aufgeführten psychodiagnostischen Anzeichen einer neuen Bewertung zuzuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 StR 465/07, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 39).
  • AG Landstuhl, 25.01.2022 - 2 Cs 4106 Js 15848/21

    Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen des Gebrauchs gefälschter Impfpässe

    Erforderlichkeit liegt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung vor, wenn bei der abzuurteilenden Tat die Gefahr der Nachahmung besteht (BGH, BeckRS 2011, 428 Rn. 4 m.w.N.) oder weil bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten festzustellen ist (BGH, NStZ 1986, 358; 2007, 702; NStZ-RR 2013, 240).
  • BGH, 20.02.2024 - 6 StR 3/24

    Entfallen des Zusatzes "in nicht geringer Menge" bei Verurteilung wegen Ausfuhr

    Bedenklich ist auch die strafschärfende Berücksichtigung "generalpräventiver Gesichtspunkte", weil das Urteil zu einer etwaigen Zunahme der hier in Rede stehenden oder ähnlicher Straftaten keine Ausführungen enthält (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2013 - 5 StR 113/13; vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 174/22; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 843 f.), sowie bezüglich der ersten vier Taten der tatsächlich nicht gegebenen Vorbestraftheit.
  • BGH, 28.11.2018 - 5 StR 376/18

    Rechtsfehlerfreie Strafzumessungsentscheidung (Unbestraftheit des Angeklagten;

    Angesichts dessen begegnet es keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, dass das Landgericht den generalpräventiven Aspekt nicht ausdrücklich als wesentlichen Strafzumessungsgrund bei der Bemessung der Strafe erwähnt hat (vgl. zu den Voraussetzungen generalpräventiver Strafschärfung BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - 2 StR 427/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 6; Beschlüsse vom 11. April 2013 - 5 StR 113/13, und vom 7. März 2018 - 1 StR 663/17, ZWH 2018, 184 mwN).
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