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   BGH, 24.04.2014 - 5 StR 113/14   

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https://dejure.org/2014,11557
BGH, 24.04.2014 - 5 StR 113/14 (https://dejure.org/2014,11557)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2014 - 5 StR 113/14 (https://dejure.org/2014,11557)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2014 - 5 StR 113/14 (https://dejure.org/2014,11557)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 176 StGB; § 261 StPO
    Unzureichende Würdigung der Aussage des einzigen (kindlichen) Belastungszeugen in einem Missbrauchsfall (unterbliebene Erörterung nicht fernliegender Falschbelastungsmotive; fehlende Einbeziehung der Entstehungsgeschichte der Aussage)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 176 StGB
    Sexueller Missbrauch von Kindern: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Würdigung der Aussage eines kindlichen Belastungszeugen

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Würdigung der Aussage eines kindlichen Belastungszeugen

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Würdigung der Aussage eines kindlichen Belastungszeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 219
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1997 - 3 StR 558/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sachrüge der unzureichenden Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - 5 StR 113/14
    Der Entstehungsgeschichte einer Aussage kommt aber gerade bei der Bewertung kindlicher Zeugen in Missbrauchsfällen besondere Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1997 - 3 StR 558/97, BGHR StGB § 176 Abs. 1 Beweiswürdigung 3).
  • BGH, 30.08.2012 - 5 StR 394/12

    Vergewaltigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - 5 StR 113/14
    Die Würdigung der Aussage des von der Strafkammer als einzigen Belastungszeugen herangezogenen Zeugen M. erfüllt die insofern geltenden strengen Anforderungen nicht (vgl. etwa BGH, Urteile vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f., und vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 544/12 - sowie Beschluss vom 30. August 2012 - 5 StR 394/12, NStZ-RR 2013, 19 und 119).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - 5 StR 113/14
    Die Würdigung der Aussage des von der Strafkammer als einzigen Belastungszeugen herangezogenen Zeugen M. erfüllt die insofern geltenden strengen Anforderungen nicht (vgl. etwa BGH, Urteile vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f., und vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 544/12 - sowie Beschluss vom 30. August 2012 - 5 StR 394/12, NStZ-RR 2013, 19 und 119).
  • BGH, 12.12.2012 - 5 StR 544/12

    Unzureichende Beweiswürdigung (schwerer sexueller Missbrauch;

    Auszug aus BGH, 24.04.2014 - 5 StR 113/14
    Die Würdigung der Aussage des von der Strafkammer als einzigen Belastungszeugen herangezogenen Zeugen M. erfüllt die insofern geltenden strengen Anforderungen nicht (vgl. etwa BGH, Urteile vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f., und vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 544/12 - sowie Beschluss vom 30. August 2012 - 5 StR 394/12, NStZ-RR 2013, 19 und 119).
  • BGH, 02.09.2015 - 2 StR 101/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Verurteilung auf Grund einer Aussage des

    Darüber hinaus ist es in Fallkonstellationen, in denen die Angaben des einzigen Belastungszeugen in der Hauptverhandlung in wesentlichen Teilen von seinen früheren Angaben abweichen, geboten, jedenfalls die entscheidenden Teile seiner Aussagen in den Urteilsgründen wiederzugeben, da dem Revisionsgericht ohne Kenntnis des wesentlichen Aussageinhalts ansonsten die sachlich-rechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung nach den oben aufgezeigten Maßstäben verwehrt ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110, 111; Beschluss vom 24. April 2014 - 5 StR 113/14, NStZ-RR 2014, 219).

    cc) Schließlich erscheinen auch die Feststellungen und Erwägungen zur Aussageentstehung, die für die Bewertung kindlicher Zeugenaussagen von besonderer Bedeutung sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - 5 StR 113/14, NStZ-RR 2014, 219), als lückenhaft.

  • BGH, 10.01.2017 - 2 StR 235/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil in

    aa) Bereits die Feststellungen und Erwägungen zur Aussageentstehung und -entwicklung, die für die Bewertung der Aussage von Geschädigten des sexuellen Missbrauchs von besonderer Bedeutung sind (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - 5 StR 113/14, NStZ-RR 2014, 219), sind widersprüchlich und lückenhaft.
  • BGH, 05.07.2022 - 4 StR 96/22

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage Konstellationen: schwerer sexueller

    Der Entstehungsgeschichte einer Aussage kommt gerade bei der Bewertung kindlicher Zeugen in Missbrauchsfällen besondere Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - 5 StR 113/14, NStZ-RR 2014, 219).
  • OLG Koblenz, 02.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 32/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen bei der Beweiskonstellation

    Der Entstehungsgeschichte einer Aussage kommt bei der Bewertung von belastenden Zeugenaussagen in der Beweiskonstellation Aussage-gegen-Aussage eine besondere Bedeutung zu (vgl. BGH, 5 StR 113/14 v. 24.04.2014 - NStZ-RR 2014, 219 ).
  • BGH, 21.09.2017 - 2 StR 275/17

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungslast bei Aussage

    Anders als die Feststellungen zur Aussageentstehung sind die Feststellungen und Erwägungen zur Aussageentwicklung, die für die Bewertung der Aussage von Geschädigten des sexuellen Missbrauchs von besonderer Bedeutung sind (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - 5 StR 113/14, NStZ-RR 2014, 219), lückenhaft.
  • BGH, 30.03.2016 - 2 StR 92/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:

    Darüber hinaus ist es in Fallkonstellationen, in denen die Angaben der einzigen Belastungszeugin in der Hauptverhandlung in wesentlichen Teilen von ihren früheren Angaben abweichen, geboten, jedenfalls die entscheidenden Teile der Aussage in den Urteilsgründen wiederzugeben, weil dem Revisionsgericht ohne Kenntnis des wesentlichen Aussageinhalts ansonsten die sachlichrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung nach den oben aufgezeigten Maßstäben verwehrt ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110, 111; Beschluss vom 24. April 2014 - 5 StR 113/14, NStZ-RR 2014, 219).
  • OLG Koblenz, 24.05.2017 - 2 OLG 4 Ss 54/17

    Nötigung und Beleidigung: Überraschende Handlung als Nötigungshandlung;

    Der Entstehungsgeschichte einer Aussage kommt bei der Bewertung von belastenden Zeugenaussagen in der Beweiskonstellation Aussage-gegen-Aussage eine besondere Bedeutung zu (vgl. BGH, 5 StR 113/14 v. 24.04.2014, juris Rn. 6, NStZ-RR 2014, 219).
  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 37/23

    Besondere Bedeutung der Entstehnungsgeschichte einer Aussage bei der Bewertung

    Der Entstehungsgeschichte einer Aussage kommt gerade bei der Bewertung kindlicher Zeugen in Missbrauchsfällen besondere Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - 5 StR 113/14, NStZ-RR 2014, 219 Rn. 6; Beschluss vom 5. November 1997 - 3 StR 558/97, BGHR StGB § 176 Abs. 1 Beweiswürdigung 3).
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