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   BGH, 11.05.2000 - 5 StR 114/00   

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https://dejure.org/2000,3467
BGH, 11.05.2000 - 5 StR 114/00 (https://dejure.org/2000,3467)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2000 - 5 StR 114/00 (https://dejure.org/2000,3467)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - 5 StR 114/00 (https://dejure.org/2000,3467)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 224 StGB; § 211 Abs. 2 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 212 StGB
    (Erschöpfende) Beweiswürdigung; Gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord durch Verdecken einer Straftat; Verdeckungsabsicht; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz; Tötungsvorsatz; Zeitliche Zäsur und neuer Tatentschluß

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • StV 2001, 553
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.03.1999 - 5 StR 48/99

    Verdeckungsmord; Tateinheit; Natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - 5 StR 114/00
    Dies setzt jedoch zwischen den Tötungshandlungen eine entsprechende zeitliche Zäsur und das Fassen eines neuen Tatentschlusses voraus (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Verdeckung 11).

    Anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall (BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Verdeckung 11), in dem der Angeklagte zunächst den Tatort verlassen und dann in Verdeckungsabsicht wieder zum Zwecke der endgültigen Tötung zurückgekehrt ist, sind nach den Feststellungen keine Umstände erkennbar, die eine zeitliche Zäsur begründen könnten.

  • BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96

    Voraussetzungen der zur richterlichen Überzeugung erforderlichen persönlichen

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - 5 StR 114/00
    Insoweit lassen die Urteilsgründe besorgen, daß es sich hierbei nur um eine bloße Vermutung oder Annahme handelt (BGHR StPO § 261 - Überzeugungsbildung 26).
  • BGH, 14.10.1997 - 1 StR 454/97

    Absicht einen Eierdiebstahl zu verdecken - Niedere Beweggründe - Bedingter

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - 5 StR 114/00
    Für die Annahme eines Verdeckungsmordes ist nämlich dann kein Raum, wenn der Täter mit einem durchgängigen (sei es auch zunächst nur bedingtem) Tötungsvorsatz gehandelt hat (BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Verdeckung 5; BGH NStZ-RR 1998, 67).
  • BGH, 08.05.1990 - 5 StR 102/90

    Verdeckungsmord - Tötungsvorsatz - Vollendung begonnener Tötung - Einheitliche

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - 5 StR 114/00
    Für die Annahme eines Verdeckungsmordes ist nämlich dann kein Raum, wenn der Täter mit einem durchgängigen (sei es auch zunächst nur bedingtem) Tötungsvorsatz gehandelt hat (BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Verdeckung 5; BGH NStZ-RR 1998, 67).
  • BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02

    Verdeckungsmord (Unterlassen nach Tötungsversuch; andere Tat - Zäsur; bedingter

    Faßt der Täter dann den Entschluß, das (zumindest aus seiner Sicht zunächst überlebende) Opfer nunmehr auch deshalb zu töten, um die Aufdeckung des versuchten Tötungsdelikts zu verhindern, wird das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht als erfüllt angesehen, da sich die Tötungshandlung auf eine zunächst abgeschlossene, mithin "andere" Tat bezieht (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 11; BGH StV 2001, 553; BGH NStZ 2002, 253).
  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00

    Verdeckungsmord (Anwendung des Zweifelssatzes bezüglich der anderen Tat,

    Dabei ist auch unerheblich, ob er zunächst mit bedingtem und erst später mit direktem Tötungsvorsatz auf das Opfer eingewirkt hat (BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Verdeckung 5, BGH Beschluß vom 11. Mai 2000 - 5 StR 114/00 -).

    Bei dieser Prüfung hätte aber der Zweifelssatz beachtet werden müssen, weil es im Hinblick auf das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht für die Angeklagten günstiger wäre, wenn bei den vorangegangenen Mißhandlungen ein Tötungsvorsatz bereits bestanden hätte (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Mai 2000 - 5 StR 114/00 -).

  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 185/02

    Totschlag durch Unterlassen; Ingerenz; Garantenpflicht aus tatsächlicher

    Faßt der Täter dann den Entschluß, das (zumindest aus seiner Sicht zunächst überlebende) Opfer nunmehr auch deshalb zu töten, um die Aufdeckung des versuchten Tötungsdelikts zu verhindern, ist das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erfüllt, da sich die Tötungshandlung dann auf eine zunächst abgeschlossene Tat bezieht (vgl. BGH NStZ 2002, 253; StV 2001, 553).
  • BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05

    Beweiswürdigung (Verletzungsvorsatz und Tötungsvorsatz); Urteilsgründe (Darlegung

    Eine solche Betrachtung verstieße auch gegen den Zweifelssatz, weil sich ein für den Angeklagten günstiger Umstand zu einer belastenden Folge - der Annahme des Mordmerkmals - wenden würde (vgl. BGH StV 2001, 553).
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