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   BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68   

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BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68 (https://dejure.org/1968,176)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1968 - 5 StR 115/68 (https://dejure.org/1968,176)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1968 - 5 StR 115/68 (https://dejure.org/1968,176)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen; Unterbrechung der Verjährung durch richterliche Handlungen

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 105
  • NJW 1968, 901
  • MDR 1968, 508
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 08.10.1900 - 2645/00

    Unterbrechen bei dem begrifflichen Zusammentreffen eines Offieialdeliktes mit

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  • OLG Hamm, 17.01.1967 - 3 Ss 878/66
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  • BAG, 19.01.1956 - 2 AZR 80/54

    Wirksame Kündigung - Wortwahl - Maßgebliches Verhalten - Deklaratorische Äußerung

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  • RG, 16.03.1893 - 543/93

    1. Unterbricht eine Handlung des Richters, welche wegen der begangenen That gegen

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  • RG, 22.01.1897 - 4959/96

    Wird die Verjährung der Strafverfolgung wegen einfachen Bankerutts unterbrochen

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  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Denn die Tat als "historisches" oder "konkretes Vorkommnis" muß im folgenden Sinne bestimmt sein (BGHSt 22, 105,106 [BGH 12.03.1968 - 5 StR 115/68] ; RGSt 30, 300, 304, 305; BGH Urt. vom 24.4.1956 - 5 StR 619/55 bei Dallinger MDR 1956, 394, 395 [BGH 14.02.1956 - 5 StR 544/55] zu § 68 StGB).
  • OLG Bamberg, 29.03.2018 - 2 OLG 120 Ss 119/17

    Vortäuschen einer Straftat bei Anzeige unzutreffenden Alternativgeschehens

    c) Sollte sich, was indes nicht näher mitgeteilt wird und was der mit der Überprüfung auf Grund der Sachrüge auf die Urteilsurkunde beschränkte Senat nicht feststellen kann, das in dem angefochtenen Urteil lediglich im Rahmen der Strafzumessung erwähnte weitere Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft V. wegen Missbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen auf diesen Tatvorwurf beziehen und im Hinblick auf das vorliegende Strafverfahren nach § 154a Abs. 1 StPO eingestellt worden sein, so hätte das Landgericht, um seiner Pflicht aus § 264 StPO zu genügen, grundsätzlich die ausgeschiedene Gesetzesverletzung wieder gemäß § 154a Abs. 3 StPO in das Verfahren einzubeziehen (vgl. BGH, Urt. v. 08.03.2017 - 5 StR 333/16 = BGHSt 62, 85 = NJW 2017, 1624 = NStZ 2017, 478 und 12.05.2016 - 4 StR 569/15 = BGHR StPO § 344 Abs. 2 S 2 Inbegriff 2; BGHSt 22, 105; 32, 84; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 61. Aufl. § 154a Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Das Landgericht hat die Strafbestimmung der Urkundenfälschung zutreffend - ohne dass dies einen förmlichen Beschluss erfordert hätte - wieder aufgegriffen, um den angeklagten Sachverhalt im Hinblick auf den Freispruch erschöpfend zu würdigen (vgl. BGH, Urteile vom 12. August 1980 - 1 StR 422/80, BGHSt 29, 315, 316; vom 15. September 1983 - 4 StR 535/83, BGHSt 32, 84, 85; vom 29. März 1989 - 2 StR 55/89 Rn. 15, BGHR StPO § 154a Abs. 3 Wiedereinbeziehung 2 und vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82 (S) Rn. 5; Beschlüsse vom 12. März 1968 - 5 StR 115/68, BGHSt 22, 105, 106 und vom 1. Dezember 2015 - 1 StR 273/15 Rn. 5).
  • BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05

    Verjährungsunterbrechung gegenüber Organen (Wirkung für verjährte Handlungen

    Die Unterbrechung der Verjährung führt dazu, daß die prozessuale Tat insgesamt nicht verjährt (vgl. BGHSt 22, 105, 107).
  • BGH, 10.08.2017 - 1 StR 218/17

    Unterbrechung der Verjährung (Anordnung der Vernehmung des Beschuldigten: Form,

    Dagegen ist ohne Bedeutung, wie das die Unterbrechungshandlung vornehmende Strafverfolgungsorgan die Tat beurteilt und ob sich der Sachverhalt oder seine rechtliche Einordnung nachträglich verändern, sofern nur die Identität der Tat gewahrt bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 1968 - 5 StR 115/68, BGHSt 22, 105, 107; LK-StGB/Schmid aaO mwN).
  • OLG Zweibrücken, 21.08.2009 - 1 Ss 57/09

    Unterschlagung: Manifestation des Zueignungswillens bei Unterlassen der

    Das Gericht hat die Pflicht, die ganze Tat im verfahrensrechtlichen Sinne in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erschöpfend abzuurteilen (BGHSt 22, 105, 106).
  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Da mit der Erhebung der Anklage die ganze Tat im verfahrensrechtlichen Sinne des § 264 StPO der Urteilsfindung des Gerichts unterbreitet wird, muß das Gericht, sofern kein rechtliches Hindernis besteht, entsprechend dem Grundsatz der Unteilbarkeit der Tat die ganze angeklagte Tat - in tatsächlicher, wie in rechtlicher Hinsicht - so wie sie sich nach dem Ergebnis der Verhandlung darstellt (§ 264 Abs. 1 StPO), ohne Bindung an die der Anklage oder dem Eröffnungsbeschluß zugrunde gelegte rechtliche Beurteilung (§ 264 Abs. 2 StPO), erschöpfend aburteilen (BGHSt 22, 105, 106; KK § 264 StPO Rdn. 10).

    Es muß deshalb, auch ohne Antrag, wenn es sonst zu einem Freispruch kommen würde, den ausgeschiedenen Tatteil wieder einbeziehen (BGHSt 22, 105; 29, 315 ff; BGH NStZ 1982, 517; vgl. auch Urteil des Senats vom 25. August 1983 - 4 StR 381/83 - OLG Hamm NJW 1967, 1433 [OLG Hamm 17.01.1967 - 3 Ss 878/66]; KK § 154 a StPO Rdn. 31).

  • BGH, 12.08.1980 - 1 StR 422/80

    Einbeziehung einzelner abtrennbarer Teile einer als fortgesetzte Handlung

    Sind einzelne abtrennbare Teile einer Tat, die nach der Anklage als fortgesetzte Handlung begangen ist, gemäß § 154 a Abs. 1 und 2 StPO vorläufig ausgeschieden, so sind sie in das Verfahren wieder einzubeziehen, wenn ohne sie die Frage der Verjährung nicht abschließend beurteilt werden kann (im Anschluß an BGHSt 22, 105).

    Eine richterliche Unterbrechungshandlung unterbricht die Strafverfolgung hinsichtlich der Tat als Ganzes (BGHSt 22, 105).

    Kann dem Angeklagten der Einzelakt, auf den das Verfahren nach § 154 a StPO beschränkt worden ist, nicht nachgewiesen werden, so muß das Gericht, um seiner Pflicht aus § 264 StPO zu genügen, die Tat unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten würdigen, d.h. die zunächst ausgeschiedenen Gesetzesverletzungen wieder in das Verfahren einbeziehen (BGHSt 22, 105, 106).

  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 681/94

    Geldfälschung - Verwechslungsgefahr - Beidseitiger Werbeaufdruck

    Dem angefochtenen Urteil ist zu entnehmen, daß die Strafkammer, wie es in einem Fall der vorliegenden Art geboten ist (BGHSt 22, 105, 106; 29, 315, 316; 32, 84, 85 f. [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83]), den von der Staatsanwaltschaft ausgeschiedenen Gesichtspunkt des Betrugs gemäß § 154 a Abs. 3 Satz 1 StPO wieder in das Verfahren einbezogen hat.
  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    Angesichts dessen muss das erkennende Gericht seine Aufklärungs- und Aburteilungspflicht (sogenannte Kognitionspflicht) auf die gesamte angeklagte Tat erstrecken (etwa BGHSt 16, 200, 202 f.; BGHSt 22, 105, 106; BGHSt 25, 388, 389 f.; BGHSt 39, 164, 165; BGH NStZ 2004, 582 (583); KMR/Stuckenberg, StPO, § 264 Rn. 41; Engelhardt in: Karlsruher Kommentar zur StPO, § 264 Rn. 10; Meyer-Goßner, StPO, § 264 Rn. 10; Schlüchter, in: Systematischer Kommentar zur StPO, § 264 Rn. 4).
  • BGH, 15.11.2022 - 6 StR 237/21

    BGH hebt weitere Freisprüche bezüglich des Projekts "Hohe Düne" auf

  • BGH, 16.05.1984 - 2 StR 525/83

    Rückbeziehung einer Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung

  • BGH, 10.07.2023 - 5 StR 143/23

    Änderung eines Schuldspruchs hinsichtlich der tateinheitlichen Begehung in einem

  • BGH, 06.06.1973 - 1 StR 82/72

    Befugnis der Organe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Strafvorschriften

  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

  • BGH, 29.03.1989 - 2 StR 55/89

    Förmliche Wiedereinbeziehung - Täuschung über die Beschaffung von

  • BGH, 14.06.2000 - 3 StR 94/00

    Verjährungsunterbrechung durch Anordnung der Beschuldigtenvernehmung

  • OLG Brandenburg, 25.08.2011 - 53 Ss 71/11

    Strafklageverbrauch bei Betrug

  • BGH, 26.09.1980 - StB 32/80

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG - Beschränkung - Eröffnung des

  • BGH, 25.09.1979 - 1 StR 702/78

    Besetzungsrüge - Ablehnung eines Staatanwalts wegen Befangenheit - Anspruch auf

  • OLG Hamm, 13.12.2007 - 3 Ss 430/07

    Prozessuale Tat

  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 611/96

    Verjährung bei Vergewaltigung

  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 472/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern (Verjährung, Strafzumessung)

  • OLG Köln, 27.08.1985 - Ss 477/85

    Ordnungswidrigkeit; Verjährungsfrist; Verjährung

  • BGH, 08.09.1982 - 3 StR 241/82

    Revisionsrechtliche Verfahrensrüge wegen Ablehnungsgesuchs gegen einen Schöffen -

  • OLG Koblenz, 28.10.2009 - 2 Ss 128/09

    Strafverfahren wegen verschiedener Delikte im Straßenverkehr: Verklammerung der

  • OLG Naumburg, 19.10.2021 - 1 Rv 152/21

    Untreue: Treuepflicht des Darlehensnehmers bei zweckgebundenem Darlehen

  • BGH, 14.08.1985 - 3 StR 263/85

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung bei Umsatzsteuerhinterziehung - Wirkung

  • OLG Düsseldorf, 01.12.1998 - 1 Ws 799/98
  • OLG Hamm, 02.10.1996 - 4 Ss 159/96
  • BGH, 19.04.1983 - 1 StR 859/82

    Keine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige einer Umsatzsteuerhinterziehung -

  • BGH, 02.11.1984 - 2 StR 112/84

    Verurteilung wegen Steuerhehlerei und Steuerhinterziehung - Hinterziehung von

  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 297/83

    "Vernünftige Zweifel" an der Aussagetüchtigkeit eines Zeugen auf Grund der

  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 481/75

    Bestimmung der anzuwendenden Zuständigkeitsregeln bei Vorliegen einer

  • BGH, 11.06.1974 - 5 StR 148/73

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und Totschlag - Verjährung der

  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 331/83

    Anforderungen an Würdigung einer Tat im prozessualen Sinne - Zulässigkeit der

  • BGH, 07.08.1991 - 2 StR 255/91

    Verurteilung wegen Totschlags - Revisionsgrund der vorschriftswidrigen

  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 376/90

    Anforderungen an Ausschluss eines strafbefreienden Rücktritts - Anforderungen an

  • OLG Saarbrücken, 07.01.1974 - Ss 99/73

    Änderung von Strafgesetzen nach Erlass des angefochtenen Urteils; Streichung des

  • OLG Hamm, 06.12.2000 - 5 Ss 872/00

    Gläubigerbegünstigung, verspätete Konkursantragstellung, erforderliche

  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 686/84

    Anforderungen an die Zueignungsabsicht bei der Täterschaft an einem Raub -

  • BGH, 05.06.1984 - 5 StR 24/84

    Selbstvornahme einer Änderung des Schuldspruchs durch den BGH ( BGH ) - Frage

  • BGH, 13.03.1980 - 4 StR 13/80
  • BGH, 06.12.1978 - 2 StR 582/78

    Einstellung der Strafverfolgung einer Erpressung wegen Verjährung -

  • BGH, 10.07.1969 - KRB 1/69

    Verfolgungsverjährung von Kartellordnungswidrigkeiten

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