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   BGH, 11.06.1998 - 5 StR 115/98   

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https://dejure.org/1998,4885
BGH, 11.06.1998 - 5 StR 115/98 (https://dejure.org/1998,4885)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1998 - 5 StR 115/98 (https://dejure.org/1998,4885)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1998 - 5 StR 115/98 (https://dejure.org/1998,4885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Beihilfe zur Rechtsbeugung - Offensichtlich unerträgliche Bestrafung aufgrund willkürlicher massiver Einschüchterung politisch Andersdenkender - Vorliegen eines direkten Rechtsbeugungsvorsatzes - Anwendung des Zweifelssatzes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 336

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 42
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94

    Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen

    Auszug aus BGH, 11.06.1998 - 5 StR 115/98
    Zutreffend hat das Landgericht einen Rechtsbeugungsvorsatz nicht allein in der Anwendung des vom Angeklagten herangezogenen - objektiv rechtsstaatswidrigen - "Staatsschutzstrafrechts" gefunden (vgl. BGHSt 41, 317, 321 ff. [BGH 16.11.1995 - 5 StR 747/94]; BGH, Beschluß vom 5. Mai 1998 - 5 StR 150/98 -).

    Sie läßt sich bei einem derart markanten Unrechtsurteil auch mit einer bloßen Volksrichterausbildung des Angeklagten, seiner ideologischen Verankerung in das DDR-System und seinem persönlichen Werdegang, zumal angesichts seiner Erfahrungen mit dem nationalsozialistischen Unrechtssystem, nicht begründen (vgl. BGHSt 41, 317, 337 ff.) [BGH 16.11.1995 - 5 StR 747/94].

    Es ist indes angesichts der weit zurückliegenden Tatzeit auf dem Höhepunkt des "Kalten Krieges" (vgl. BGHSt 41, 317, 338 [BGH 16.11.1995 - 5 StR 747/94]; BGH, Urteil vom 5. Mai 1998 - 5 StR 150/98 -) und im Blick darauf, daß der Angeklagte bei dem Sohn den Strafvorschlag seiner Vorgesetzten noch unterschritten hatte, in Anwendung des Zweifelssatzes hinzunehmen, das Verhalten des Angeklagten insoweit aus subjektiven Gründen noch nicht als rechtsbeugerisch zu bewerten.

  • BGH, 05.05.1998 - 5 StR 150/98

    Rechtsbeugung einer Staatsanwältin zur Zeit des Bestehens der DDR

    Auszug aus BGH, 11.06.1998 - 5 StR 115/98
    Zutreffend hat das Landgericht einen Rechtsbeugungsvorsatz nicht allein in der Anwendung des vom Angeklagten herangezogenen - objektiv rechtsstaatswidrigen - "Staatsschutzstrafrechts" gefunden (vgl. BGHSt 41, 317, 321 ff. [BGH 16.11.1995 - 5 StR 747/94]; BGH, Beschluß vom 5. Mai 1998 - 5 StR 150/98 -).

    Es ist indes angesichts der weit zurückliegenden Tatzeit auf dem Höhepunkt des "Kalten Krieges" (vgl. BGHSt 41, 317, 338 [BGH 16.11.1995 - 5 StR 747/94]; BGH, Urteil vom 5. Mai 1998 - 5 StR 150/98 -) und im Blick darauf, daß der Angeklagte bei dem Sohn den Strafvorschlag seiner Vorgesetzten noch unterschritten hatte, in Anwendung des Zweifelssatzes hinzunehmen, das Verhalten des Angeklagten insoweit aus subjektiven Gründen noch nicht als rechtsbeugerisch zu bewerten.

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 642/94

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR

    Auszug aus BGH, 11.06.1998 - 5 StR 115/98
    Diese Wertung ist bei der Höhe der erkannten Bestrafung, wie sie auch unter Berücksichtigung der Vorstellungen eines DDR-Juristen zur Tatzeit ersichtlich nur für Fälle der Schwerkriminalität verhängt werden durfte, evident; sie entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats zu Fällen von Meinungsäußerungsdelikten (BGHR StGB § 336 DDR-Recht 11 und Staatsanwalt 1; vgl. auch BGHR StGB § 336 Konkurrrenzen 1 zum Fall Bahro; Willnow JR 1997, 221, 265, 270 m.w.N.).

    Im Bereich offensichtlich unerträglicher Rechtsanwendung, insbesondere überharter Bestrafung, kann zudem eine entsprechende verbreitete Praxis auch den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung nicht in Frage stellen (vgl. BGHR StGB § 336 DDR-Richter 2; Rechtsbeugung 7; BGH NStZ-RR 1996, 201, 202).

  • BGH, 11.04.1997 - 3 StR 576/96

    Freispruch von DDR-Richtern und DDR-Staatsanwalt aufgehoben

    Auszug aus BGH, 11.06.1998 - 5 StR 115/98
    Im Bereich offensichtlich unerträglicher Rechtsanwendung, insbesondere überharter Bestrafung, kann zudem eine entsprechende verbreitete Praxis auch den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung nicht in Frage stellen (vgl. BGHR StGB § 336 DDR-Richter 2; Rechtsbeugung 7; BGH NStZ-RR 1996, 201, 202).
  • BGH, 23.06.1998 - 5 StR 203/98

    Freispruch eines früheren Ost-Berliner Generalstaatsanwalts vom Vorwurf der

    Die Sache bedarf danach, da für eine Durchentscheidung auf einen Schuldspruch schon aus grundsätzlichen Erwägungen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1998 - 5 StR 115/98 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 354 Rdn. 23) kein Raum ist, neuer tatrichterlicher Verhandlung und Entscheidung.
  • BGH, 26.07.1999 - 5 StR 94/99

    Beihilfe zur Rechtsbeugung (DDR-Verfahren; Zeugen Jehovas; kalter Krieg;

    Dabei hat er überwiegend zugleich die maßgebliche Bedeutung des rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutzes und des Art. 103 Abs. 2 GG hervorgehoben sowie die gebotene besondere Berücksichtigung des Zweifelsgrundsatzes (vgl. BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 25, 30; § 339 - Vorsatz 1; BGH NStZ-RR 1998, 297, 298; 1998, 360, 361; 1999, 42, 43; BGH, Urteile vom 24. November 1998 - 5 StR 253/98 -, vom 11. Februar 1999 - 3 StR 576/98 - und vom 17. Februar 1999 - 5 StR 580/98 -).
  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 596/98

    Rechtsbeugung; DDR-Justiz; Offener Brief; Gesetzesverletzung; Überdehnung

    Sie ist von der Rechtsprechung des Senats wiederholt in Fällen vergleichbar massiv sanktionierter Meinungsäußerungsdelikte als rechtsbeugerisch bewertet worden (BGHR StGB § 336 DDR-Recht 11 und Staatsanwalt 1; vgl. auch BGHR StGB § 336 Konkurrenzen 1 zum Fall Bahro; BGH NStZ-RR 1999, 42; Willnow JR 1997, 221, 265, 270 m.w.N.).
  • OLG Jena, 04.07.2001 - 1 Ss 157/01

    Berufung auf Wahrnehmung berechtigter Interessen bei haltloser Beleidigung des

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