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   BGH, 29.03.2007 - 5 StR 116/07   

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https://dejure.org/2007,8789
BGH, 29.03.2007 - 5 StR 116/07 (https://dejure.org/2007,8789)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2007 - 5 StR 116/07 (https://dejure.org/2007,8789)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2007 - 5 StR 116/07 (https://dejure.org/2007,8789)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf erneute Vernehmung eines Zeugen; Relevanz einer unzutreffenden rechtlichen Einordnung des Antrags; Zulässigkeit der Zurückweisung eines Beweisantrags wegen Überflüssigkeit

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3
    Beweisantrag durch Mitteilung der Beweistatsache erst in der Begründung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - 5 StR 116/07
    Im Übrigen wird auf BGH StV 2001, 504, 505 und BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 30 verwiesen.
  • BGH, 10.01.1995 - 1 StR 343/94

    Beweiskraft - Protokoll - Antrag auf Zeugenvernehmung - Vernehmung - Beweis

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - 5 StR 116/07
    Solches genügt, um die an das Vorliegen eines Beweisantrags zu stellenden Anforderungen zu erfüllen (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 16; BGH StV 2005, 254, 255).
  • BGH, 01.03.2005 - 5 StR 499/04

    Revisibilität der Strafzumessung beim Betäubungsmittelhandel (Behandlung von

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - 5 StR 116/07
    Solches genügt, um die an das Vorliegen eines Beweisantrags zu stellenden Anforderungen zu erfüllen (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 16; BGH StV 2005, 254, 255).
  • BGH, 16.03.2005 - 5 StR 514/04

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung weiterer

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - 5 StR 116/07
    Der Senat schließt deshalb aus, dass das Urteil bei dem hier gegebenen besonders sicheren Beweisergebnis auf der letztlich nur unzutreffenden rechtlichen Einordnung des Antrags beruhen und der Angeklagte hierdurch benachteiligt werden konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2005 - 5 StR 514/04).
  • BGH, 12.07.2001 - 1 StR 171/01

    Auslieferung; Stellvertretende Strafrechtspflege; Prüfungskompetenz des

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - 5 StR 116/07
    Im Übrigen wird auf BGH StV 2001, 504, 505 und BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 30 verwiesen.
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08

    Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme;

    Zwar ist ihm eine - wenn auch mangels gleichzeitiger Angabe des wahren Täters eher unvollständige - Äußerung des Tatopfers über die Identität der Täter zu entnehmen (vgl. BGH StV 2005, 254, 255; BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - 5 StR 116/07).
  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21

    Verfahrensrüge wegen der Behandlung eines Beweisantrags als

    An einem Beruhen fehlt es nur ausnahmsweise, wenn das Beweisbegehren mit einer auch die Ablehnung eines Beweisantrags tragenden Begründung zurückgewiesen wurde (BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - 5 StR 116/07) oder sicher auszuschließen ist, dass der Angeklagte bei ordnungsgemäßer Bescheidung (also bei Rückgriff auf einen tatsächlich gegebenen Ablehnungsgrund) weitere sachdienliche Anträge hätte stellen können (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2005 - 5 StR 499/04, NStZ-RR 2005, 177; KKStPO, Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 223).
  • BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07

    Bandendiebstahl; bandenmäßiges Handeltreiben (Mittäterschaft und

    Der Senat schließt deshalb aus, dass das Urteil auf einer letztlich nur unzutreffenden rechtlichen Einordnung des Antrags beruhen kann (vgl. BGHR aaO; BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - 5 StR 116/07).
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