Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.12.2006

Rechtsprechung
   BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB; § 370 AO; § 261 StPO; § 267 StPO; § 27 StGB; § 266 StGB; § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 393 AO; § 299 StGB; § 300 StGB; § 56 StGB; § 266 StGB
    Steuerhinterziehung (Selbstbelastungsfreiheit: Versteuerung von Bestechungsgeldern); Amtsträgerstellung (sonstige Stelle; private Mischunternehmen; Sperrminorität); Untreue (Beihilfe; Mindestvermögensnachteil bei Schmiergeldzahlungen; Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Missbrauchstatbestand: Wirksamkeit der Verpflichtung); Verfall (Erlangtes bei Bestechung); Bestechlichkeit bzw. Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Strafaussetzung zur Bewährung (Einfluss des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung auf die Verfolgbarkeit von Steuer- und Wirtschaftskriminalität; obiter dictum des 5. Strafsenats).

  • lexetius.com

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c, § 73 Abs. 1 Satz 1, § 266; AO § 393

  • openjur.de
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  • bundesgerichtshof.de
  • IWW
  • NWB SteuerXpert START
  • kkh-allianz.de

    Vermögensschaden bei Bestechung / Versteuerung von Bestechungsgeldern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Privatrechtlich organisierte Unternehmen im Bereich der Daseinsvorsorge als "sonstige Stellen" im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB; Vermögensnachteil bei der Bestechung durch Schmiergeldzahlung; Pflicht zur Versteuerung von Schmiergeldern; Anordnung des Verfalls bei der Bestechung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 2.12.2005)

    E im Kölner Müllskandal weitgehend rechtskräftig // Neuverhandlung zu Wienand-Freispruch wegen Steuerhinterziehung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

  • ngo-online.de (Pressebericht)

    Schmiergeldzahlungen: Urteile im Kölner Müllskandal durch BGH weitestgehend bestätigt

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerstrafrecht - Der BGH zum Kölner Müllskandal - ein kleines Repetitorium und ein Appell

Sonstiges (3)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 02.12.2005, Az.: 5 StR 119/05 (Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und Untreue)" von Wiss. Ass. Silke Noltensmeier, original erschienen in: StV 2006, 132 - 135.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Abschöpfung der Steigerung des Firmenwerts als Bruttowertersatzverfall?" von Wiss.Ass. Dr. Kristian Hohn, original erschienen in: wistra 2006, 321 - 325.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Der strafrechtliche Amtsträgerbegriff und neue Kooperationsformen zwischen der öffentlichen Hand und Privaten (Public Private Partnership) im Bereich der Daseinsvorsorge" von Prof. Dr. Henning Radtke, original erschienen in: NStZ 2007, 57 - 62.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 50, 299
  • NJW 2006, 925
  • NStZ 2006, 210
  • StV 2006, 126



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Wird zitiert von ... (83)  

  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07  

    Versendung standardisierter Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen im

    Bei Fällen der durch strafbare Werbung erlangten Warenbestellungen sind sowohl die Vertragsschlüsse als auch die Kaufpreiszahlungen Erlangtes im Sinne des (Wertersatz-)Verfalls (Abgrenzung von BGHSt 50, 299 ff. - 5. Strafsenat).

    Wäre das vom 5. Strafsenat in BGHSt 50, 299 herangezogene Kriterium der strafrechtlichen Bemakelung dahin zu verstehen, dass die Ausführung eines Vertrags für sich gesehen strafbar sein müsse, könnte der 1. Strafsenat dieser Einschränkung nicht folgen.

    Der 5. Strafsenat hat dementsprechend in einem Fall der Bestechung im geschäftlichen Verkehr als im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB unmittelbar erlangtes "etwas" die Auftragserteilung selbst, also den Vertragsschluss, angesehen, dagegen nicht schon die in der Manipulation des Vergabeverfahrens bestehende Chance auf Auftragserteilung (so BGHSt 50, 299, 309 f. ["Kölner Müllskandal"]; zustimmend Saliger NJW 2006, 3377, 3381; ablehnend Hohn wistra 2006, 321, 322).

    Der 5. Strafsenat hat freilich in einer anderen Fallgestaltung - einem Fall der Bestechung im geschäftlichen Verkehr - die Notwendigkeit einer derartigen Differenzierung befürwortet ( BGHSt 50, 299, 309 ff. ["Kölner Müllskandal"]): Unmittelbar aus einer solchen Tat erlange "ein Werkunternehmer im Rahmen korruptiver Manipulation bei der Auftragsvergabe lediglich die Auftragserteilung - also den Vertragsschluss - selbst, nicht hingegen den vereinbarten Werklohn" (BGH aaO 310).

    Hinzu kommt, dass auch nach der Entscheidung des 5. Strafsenats das in Straftaten Investierte nicht verfallsmindernd berücksichtigt werden darf (vgl. BGHSt 50, 299, 310, 312).

    § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO betrifft lediglich die Frage, wie ein angeordneter Wertersatzverfall rangmäßig im Insolvenzverfahren zu behandeln ist (vgl. BGHSt 50, 299, 312; Hohn wistra 2006, 321).

    Der 5. Strafsenat hat zwar die Angemessenheit des Absehens vom Verfall nach § 73c Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StGB unter anderem damit begründet, dass kein bleibender "Gewinn" erzielt wurde und sich die Verfallsbeteiligte in der Insolvenz befand (so BGHSt 50, 299, 313).

  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08  

    Strafrecht - "Schwarzarbeit" am Bau: Drastische Strafen wg. Steuerhinterziehung!

    Für eine Vergleichbarkeit mit dem Betrug spricht auch, dass der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in BGHSt 50, 299, 309 zu Recht ausgeführt hat, es sei geboten, "dem drohenden Ungleichgewicht zwischen der Strafpraxis bei der allgemeinen Kriminalität und der Strafpraxis in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren entgegenzutreten und dem berechtigten besonderen öffentlichen Interesse an einer effektiven Strafverfolgung schwerwiegender Wirtschaftskriminalität gerecht zu werden." Dass der Gesetzgeber nicht selbst bestimmt hat, wann bei der Prüfung des Regelbeispiels von einem großen Ausmaß auszugehen ist, steht einer verfassungskonformen Auslegung nicht entgegen.
  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08  

    Untreue (Treubruchstatbestand; Missbrauchstatbestand; Vermögensbetreuungspflicht

    a) Soweit der Angeklagte G. in den Fällen 4, 6, 8, 12 bis 14, 16, 19, 20 bis 22, 24 bis 26, 28, 30, 32 bis 35, 37 und 38 Reisen von Nichtbetriebsratsmitgliedern oder Privatreisen des Angeklagten V. bei der Firma A. G. (UA S. 14, 18) buchte und die Zahlung nach den Anweisungsvermerken des Angeklagten von der zuständigen Zahlstelle des Unternehmens durch Überweisung zugunsten der Firma A. erfolgte (UA S. 14), ist der Untreuetatbestand in der Alternative des Missbrauchstatbestandes verwirklicht (vgl. BGHSt 50, 299, 313 m.w.N.).

    Durch die Buchung von Reisen für Nichtbetriebsratsangehörige und für den Angeklagten V. - allesamt ohne jeden betrieblichen Anlass - hat der Angeklagte G. die ihm eingeräumte, auf betriebliche Reisen beschränkte Befugnis überschritten (vgl. BGHSt 5, 61, 63; 50, 299, 313), die VW AG gegenüber der Firma A. indes gleichwohl rechtlich wirksam verpflichtet.

    b) Soweit der Angeklagte G. im Übrigen in den Fällen 1 bis 40 die Erstattung von nicht betrieblich veranlassten Zuwendungen an Betriebsratsmitglieder und Dritte bewirkte, hat er auf gleicher Grundlage gegen die ihm insoweit obliegende Vermögensfürsorgepflicht (vgl. BGH NJW 2006, 453, 454) verstoßen und sich der Untreue im Sinne des Treubruchtatbestandes schuldig gemacht (vgl. BGHSt 50, 299, 314; 331, 342).

    Dies zieht den Schuldspruch aber nicht in Zweifel, da jedenfalls die Voraussetzungen des Treubruchtatbestandes vorliegen (vgl. BGHSt 50, 299, 314; 331, 342).

    Soweit sich das Landgericht nicht von einem Anstiftungsvorsatz des Angeklagten V. hinsichtlich der Vereinbarung der Sonderbonuszahlungen zu überzeugen vermochte, zeigt die Revision keinen sachlichrechtlich erheblichen Rechtsfehler auf (vgl. BGH NJW 2006, 925, 928, insoweit nicht in BGHSt 50, 299 abgedruckt).

mehr
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08  

    Präzisierungsgebot Untreuetatbestand

    So hat schon das Reichsgericht beispielsweise den aus dem Unterlassen einer verzinslichen Anlage von Geldern resultierenden Zinsausfallschaden als tatbestandsrelevanten Nachteil anerkannt (vgl. RG, Urteil vom 10. Juli 1888, GA 36 , S. 400); der Bundesgerichtshof bejaht in ständiger Rechtsprechung die Erfüllung des Untreuetatbestands, wenn der Täter die Möglichkeit eines besonders vorteilhaften Vertragsschlusses des Vermögensinhabers mit einem Dritten dadurch vereitelt, dass er sich von dem Dritten für den Fall des Vertragsschlusses eine Zuwendung versprechen lässt, die der Dritte aus dem vom Vermögensinhaber zu leistenden - entsprechend erhöhten - Entgelt bestreitet (sog. Kick-back-Zahlung, vgl. etwa BGHSt 31, 232; 50, 299 ; BGH, Beschluss vom 20. Januar 1984 - 3 StR 520/83 -, wistra 1984, S. 109; Urteil vom 8. Mai 2003 - 4 StR 550/02 -, NStZ 2003, S. 540 ; Urteil vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08 -, NJW 2009, S. 3248).
  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07  

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

    Var. StGB sind - ohne Rücksicht auf ihre Organisationsform - behördenähnliche Institutionen, die zwar keine Behörden im organisatorischen Sinne, aber rechtlich befugt sind, bei der Ausführung von Gesetzen und bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mitzuwirken (BGH. Urt. v. 18. April 2007, 5 StR 506/06, NStZ 2007, 461, 462; BGH, Urt. v. 2. Dezember 2005, 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 303; BGH, Urt. v. 16. Juli 2004, 2 StR 486/03, BGHSt 49, 214, 219).

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist anhand einer Gesamtschau aller Umstände zu beurteilen (vgl. BGH, Urt. v. 18. April 2007, 5 StR 506/06, NStZ 2007, 461, 462; BGH, Urt. v. 2. Dezember 2005, 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 303; BGH, Urt. v. 15. März 2001, 5 StR 454/00, BGHSt 46, 310, 312 f.; BGH, Urt. v. 16. Juli 2004, 2 StR 486/03, BGHSt 49, 214, 223).

    Eine anerkannte Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist die Daseinsvorsorge (vgl. BGH, Urt. v. 2. Dezember 2005, 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 303; BGH, Urt. v. 16. Juli 2004, 2 StR 486/03, BGHSt 49, 214, 220).

    Denn dieses Kriterium gewinnt lediglich bei der Bewertung der durch § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB ebenfalls erfassten staatlichen Tätigkeit in privatrechtlicher Rechtsform und der dabei relevanten "Organisationsprivatisierung" Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 18. April 2007, 5 StR 506/06, NStZ 2007, 461, 462; BGH, Urt. v. 2. Dezember 2005, 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 303; BGH, Urt. v. 16. Juli 2004, 2 StR 486/03, BGHSt 49, 214, 219; BGH, Urt. v. 3. März 1999, 2 StR 437/98, BGHSt 45, 16, 19; BGH, Urt. v. 19. Dezember 1997, 2 StR 521/97, BGHSt 43, 370, 374 ff.; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 11 Rdn. 22 a).

    Zudem hätte der Angeklagte dann bei dem Abschluss der inkriminierten Rentenversicherungsverträge im kollusiven Zusammenwirken mit D dessen Handeln als Bezirksdirektor sich die Pro zurechnen lassen muss, ersichtlich seine Vertretungsmacht zum Nachteil des Versorgungswerks missbraucht (vgl. BGH, Urt. v. 2. Dezember 2005, 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 313 f.).

    Die Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten folgt ungeachtet seiner Stellung als für den Bereich "Vermögensverwaltung" bzw. "Portfolio" zuständiges Organmitglied als solches, kraft derer er bereits zum Bewirken günstiger Vertragsabschlüsse verpflichtet war (vgl. BGH, Urt. v. 23. Mai 2002, 1 StR 372/01, BGHSt 47, 295, 297 f), namentlich aus der durch § 1 Abs. 4 HmbRAVersG statuierten besonderen Pflichtenstellung Die Vermögensbetreuungspflicht gebietet es in solchen Fällen, dass der Treupflichtige die Möglichkeit des vorteilhafteren Vertragsschlusses im Interesse des betreuten Vermögens nutzt und den Abschluss eines Vertrages zu günstigeren Konditionen bewirkt (vgl. BGH, Urt. v. 2. Dezember 2005, 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 315).

    Die Kammer hat zunächst erwogen, ob mit Blick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs namentlich zum sog. Kölner Müllskandal (Urt. v. 2. Dezember 2005, 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299), der Untreueschaden unter normativen Gesichtspunkten unter Heranziehung der Höhe der Schmiergeldzahlungen zu bestimmen wäre.

  • AG Gummersbach, 27.04.2009 - 82 LS 55/08  
    Gleichwohl ist es auch für die Beurteilung der Strafbarkeit von Herrn A sowie mit Blick auf das ausführliche Verteidigervorbringen in diesem Zusammenhang von Bedeutung, dass die Gesellschafter der Stromversorgung C GmbH und der Gasgesellschaft C mbH die beiden Gesellschaften ausdrücklich so strukturiert haben, dass die den an den Gesellschaften beteiligten Kommunen obliegende öffentliche Aufgabe Daseinsvorsorge, wozu auch die Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Gas und Wasser gehört (zu vgl. BGH 5 StR 119/05 - Urt. v. 02.12.2005), durch diese in der Weise wahrgenommen werden sollte und konnte, dass die beteiligten Kommunen eben nur die Organisation der Aufgabenwahrnehmung aber nicht die Aufgabe selbst privatisiert haben (zu vgl. in diesem Zusammenhang BGH 2 StR 164/03 - Urt. v. 14.11.2003).

    Als juristische Personen des Privatrechts organisierte Einrichtungen und Unternehmen der Öffentlichen Hand können sonstige Stellen sein, wenn bei ihnen Merkmale vorliegen, die eine Gleichstellung mit Behörden rechtfertigen (zu vgl. BGH 5 StR 119/05 - Urt. v. 02.12.2005).

    Wird eine Tätigkeit von Privatrechtssubjekten (also z.B. einer Kapitalgesellschaft), hinter denen die öffentliche Hand steht, ausgeführt, so kommt es darauf an, ob diese bei einer Gesamtbetrachtung "als verlängerter Arm des Staates erscheinen" (so die Formulierung des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung - zu vgl. z.B. BGH 5 StR 119/05 - Urt. v. 02.12.2005).

    Das setzt zum einen eine organisatorische Anbindung an eine Behörde (durch Vertrag oder Bestellungsakt) voraus; zum anderen muss die Tätigkeit inhaltlich mit typischerweise behördlicher Tätigkeit vergleichbar sein, wozu namentlich der Bereich der Daseinsfürsorge gehört (zu vgl. BGH 5 StR 119/05 - Urt. v. 02.12.2005).

    Es kommt im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hinzu, dass zwar nur zwei (von mindestens fünf) Aufsichtsratsmitglieder unmittelbar von der öffentlichen Hand entsandt werden, jedoch aufgrund des alleinigen Anteilseigentums der öffentlichen Hand an der Gesellschaft die nicht unmittelbar von der öffentlichen Hand bestimmte Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder nicht einem privaten Dritten, der vom Staat völlig unabhängig ist, gleichgesetzt werden kann (wie in den nachstehend dargestellten Fällen BGH 5 StR 119/05 und 5 StR 268/05 - beide Urt. v. 02.12.2005 - "kölner Müllskandal", in dem ein Privater mit einer "Sperrminorität" an einer Gesellschaft beteiligt ist, die auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge tätig wird und mehrheitlich im staatlichen oder kommunalen Eigentum steht).

    Dabei sind nach der Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs folgende rechtlichen wie tatsächlichen Gesichtspunkte maßgeblich (zu vgl. BGH 5 StR 119/05 und 5 StR 268/05 - beide Urt. v. 02.12.2005 - "kölner Müllskandal"):.

    Aus der von der Verteidigung angeführten Entscheidung BGH 5 StR 119/05 - Urt. v. 02.12.2005 - "Kölner Müllskandal" -, wonach privatrechtlich organisierte Unternehmen im Bereich der Daseinsvorsorge dann keine "sonstigen Stellen" i.S.v. § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB sind, "wenn ein Privater daran in einem Umfang beteiligt ist, dass er durch eine Sperrminorität wesentliche unternehmerische Entscheidungen mitbestimmen kann", ergibt sich mit Blick auf die vorliegende Fallgestaltung nichts abweichendes, da der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrundeliegende Sachverhalt mit demjenigen dieses Verfahrens nicht vergleichbar ist:.

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 268/05  

    Steuerhinterziehung (Darlegungsobliegenheiten beim Freispruch);

    a) Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tage (5 StR 119/05, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) ausgeführt hat, liegt die Gleichstellung eines im Mehrheitsbesitz der öffentlichen Hand befindlichen, privatrechtlich organisierten Unternehmens mit einer Behörde jedenfalls dann fern, wenn ein Privater an dem Unternehmen durch seine Beteiligung über derart weitgehende Einflussmöglichkeiten verfügt, dass er wesentliche unternehmerische Entscheidungen mitbestimmen kann.

    In dem früheren Urteil (hierzu das oben genannte Urteil des Senats vom heutigen Tage - 5 StR 119/05) war die Wirtschaftsstrafkammer in teilweise anderer Besetzung - es waren ein anderer Berufsrichter und unterschiedliche Schöffen tätig - zu dem Ergebnis gelangt, dass sich im Hinblick auf weitere Geldübergaben an Wi konkrete Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben des dortigen Mitangeklagten E nicht ausräumen ließen.

    Weil der auch für den Vertragspartner M offensichtliche rechtsgeschäftliche Missbrauch der Verpflichtungsbefugnis vorliegend nicht zu einer wirksamen Verpflichtung des Treugebers geführt hat, ist lediglich die Treubruchalternative erfüllt (vgl. BGH, Urt. vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05).

    (1) Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tage (5 StR 119/05) entschieden hat, bildet bei der Auftragserlangung durch Bestechung im geschäftlichen Verkehr der auf den Preis aufgeschlagene Betrag, der lediglich der Finanzierung des Schmiergelds dient, regelmäßig die Mindestsumme des beim Auftraggeber entstandenen Vermögensnachteils im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB.

    Der Senat weist auf Folgendes hin: Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft ist die Beweiswürdigung in dem in Bezug genommenen Urteil hinsichtlich der konkreten Zweifel an den Angaben E s zur Geldübergabe an Wi und andere für sich betrachtet sachlichrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urt. vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05).

  • BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07  

    Fall Siemens; Untreue (endgültiger Vermögensnachteil: Einschränkung der

    Weder Gi. s noch Cr. s Stellung entsprachen jedoch derjenigen eines deutschen Amtsträgers im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB, da es sich weder bei Enelpower S.p.A. noch bei ENEL Produzione S.p.A. um eine einer Behörde gleichgestellte "sonstige Stelle" handelte (vgl. zu den Kriterien für die Annahme einer "sonstigen Stelle" BGHSt 43, 370, 377; 45, 16, 19; 49, 214, 219; 50, 299, 303; BGH NStZ 2008, 560, 561 f.).
  • BGH, 26.10.2006 - 5 StR 70/06  

    Bestechlichkeit (besonders schwerer Fall; Begriff des Ermessens); Amtsträger

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie bei ihrer Tätigkeit öffentliche Aufgaben wahrnehmen und dabei derart staatlicher bzw. kommunaler Steuerung unterliegen, dass sie bei einer Gesamtbewertung der sie kennzeichnenden Merkmale als "verlängerter Arm" des Staates erscheinen (vgl. BGHSt 49, 214, 219; BGHSt 50, 299, 303; je m.w.N.).

    Nach den Feststellungen des Landgerichts ließ sich der Angeklagte als Geschäftsführer der vom Rhein-Sieg-Kreis gegründeten R -S -A (RSAG) von dem gesondert Verfolgten T - einem vor allem im Rheinland tätigen und in diesem Zusammenhang auch in andere Bestechungsskandale (vgl. etwa zum "Kölner Müllskandal" BGHSt 50, 299) verstrickten Müllunternehmer - mit 800.000 DM und ca. 2 Mio. DM dafür bestechen, dass er in den Jahren 1998 und 1999 in zwei Fällen pflichtwidrig dem Unternehmer T günstige Entscheidungen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung in dem von ihm geführten Unternehmen durchsetzte.

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie bei ihrer Tätigkeit öffentliche Aufgaben wahrnehmen und dabei derart staatlicher bzw. kommunaler Steuerung unterliegen, dass sie bei einer Gesamtbewertung der sie kennzeichnenden Merkmale als "verlängerter Arm" des Staates erscheinen (vgl. BGHSt 49, 214, 219; BGHSt 50, 299, 303; je m.w.N.).

    Die RSAG ist nach den Feststellungen des Landgerichts auf dem Gebiet der Müllentsorgung und damit in einem Bereich der Daseinsvorsorge tätig; solche Tätigkeit wird von der Rechtsprechung seit jeher als öffentliche Aufgabe angesehen ( BGHSt 50, 299, 303 m.w.N.).

    c) Der Einordnung der RSAG im Tatzeitraum als "sonstige Stelle" im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB stehen auch nicht die Ausführungen des Senats im Fall des sogenannten "Kölner Müllskandals" ( BGHSt 50, 299, 307) zum Problem erwerbswirtschaftlicher Teilnahme der öffentlichen Hand auf privatisierten Feldern der Daseinsvorsorge entgegen.

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 506/06  

    Strafrecht - Mitarbeiter von kommunaler Wohnungsbaugesellschaft als Amtsträger?

    Eine Gleichstellung mit Behörden ist besonders dann gerechtfertigt, wenn die juristische Person des Privatrechts bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben derart staatlicher bzw. kommunaler Steuerung unterliegt, dass sie bei einer Gesamtbewertung der sie kennzeichnenden Merkmale als "verlängerter Arm" des Staates erscheint (BGH wistra 2007, 17; BGHSt 49, 214, 219; BGHSt 50, 299, 303).

    Auch eine Gesellschaft in alleiniger städtischer Inhaberschaft stellt letztlich nur einen weiteren Wettbewerber auf einem Markt dar, der vom Staat eröffnet wurde und sich um die Erfüllung öffentlicher Aufgaben gebildet hat (vgl. BGHSt 50, 299, 307).

    Abgesehen davon, dass eine solche soziale Zielstellung nur ein einzelner Gesichtspunkt innerhalb der vorzunehmenden Gesamtbewertung ( BGHSt 50, 299, 305) sein könnte, kommt ihr auch deshalb keine wesentliche Bedeutung zu, weil die GBH tatsächlich beträchtliche Gewinne erwirtschaftet hat.

  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08  

    Bestechung; Bestechlichkeit; Verjährungsbeginn (materieller Beendigungsbegriff;

  • BGH, 27.11.2009 - 2 StR 104/09  

    ; Bestechlichkeit; Amtsträgereigenschaft der Redakteure öffentlich-rechtlicher

  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08  

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 490/07  

    Strafrecht - Amtsträgereigenschaft eines selbständigen Ingenieurs

  • BGH, 21.10.2008 - 4 StR 437/08  

    Minder schwerer Fall des bewaffneten und bandenmäßigen Handeltreibens mit

  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09  

    Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des

  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 458/10  

    Vorlageverfahren (Fortbildung des Rechts); Amtsträger (Kassenarzt; Vertragsarzt;

  • BGH, 07.11.2006 - 5 StR 164/06  

    Steuerhinterziehung (Fall 1. FC Kaiserlautern; Sonderzahlungen an Fußballprofis:

  • BGH, 29.06.2006 - 5 StR 485/05  

    Strafrecht - Vermögensnachteil bei Schmiergeldzahlungen am Bau

  • BGH, 29.03.2012 - GSSt 2/11  

    Strafbarkeit von Vertragsärzten wegen Korruptionsdelikten (Verordnung von

  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09  

    Versuchter Betrug (Manipulationen der Umsatz- und Ertragszahlen am Neuen Markt;

  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 189/06  

    Steuerhinterziehung; überhöhte Kompensation nach rechtsstaatswidriger

  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07  

    Mindestanforderungen an die Beweiswürdigung (Gebot der erschöpfenden

  • BGH, 10.11.2009 - 4 StR 194/09  

    Strafrecht - HOAI-Mindestsätze gelten auch im Strafrecht!

  • BGH, 29.11.2006 - 5 StR 324/06  

    Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Verschleierung von "Kolonnenschiebern");

  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08  

    Bestechung; Amtsträgereigenschaft (Durchführung einer medizinisch-psychologischen

  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06  

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung:

  • BGH, 25.02.2009 - 5 StR 538/08  

    Beweiswürdigung (Freispruch; einzige Belastungszeugin; Besonderheiten des

  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 334/05  

    Strafrecht - Betrug? Baukostenzuschuss unter Vorlage von Scheinrechnungen

  • BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07  

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Erbschaftssteuer; ungerechtfertigter

  • BGH, 11.07.2008 - 5 StR 156/08  

    Grunderwerbsteuerhinterziehung (Pflichtwidrigkeit; Anzeigepflicht: Änderungen des

  • BGH, 10.10.2012 - 5 StR 316/12  

    Widersprüchliche Beweiswürdigung bei Sexualdelikten (besondere Anforderungen in

  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05  

    Subventionsbetrug (Investitionszulagen; vorteilhafte unrichtige Angaben:

  • OLG München, 22.01.2008 - 4St RR 194/07  

    Körperverletzung im Amt; mögliche Amtsträgereigenschaft von Lehrern an einer

  • BGH, 19.10.2010 - 4 StR 277/10  

    Verfall von Wertersatz (Erlangtes; für die Tatdurchführung erlangtes);

  • BGH, 28.09.2006 - 5 StR 140/06  

    Freisprechung des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs Brandenburg aufgehoben

  • BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06  

    Vorteilsgewährung; Vorteilsannahme; Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung;

  • BGH, 27.09.2012 - 2 StR 349/12  

    Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung auch hinsichtlich der Würdigung

  • BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvL 13/07  

    Vereinbarkeit der abgabenrechtlichen Vorschrift über das Verhältnis des

  • BGH, 21.09.2011 - 4 StR 172/11  

    Vereitelung der Zwangsvollstreckung; Verfall und Verfall von Wertersatz

  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11  

    Zuständigkeit des Revisionsgerichts; Kognitionspflicht des Gerichts

  • FG Hamburg, 18.06.2012 - 6 K 181/11  

    Einkommensteuer: Verfallsanordnung in Strafurteil betreffend Bestechung im

  • BGH, 21.06.2007 - 5 StR 532/06  

    Betrug (Vorsatz: Beweiswürdigung; besonders schwerer Fall); Urkundenfälschung;

  • BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11  

    Überzeugungsbildung; lückenhafte Beweiswürdigung; Notwehr (Überschreiten der

  • BGH, 20.02.2008 - 5 StR 564/07  

    Eingeschränkte Revisibilität beim Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung;

  • BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08  

    Rechtfertigung durch Notwehr (Erforderlichkeit; gebotene Darlegung bei einem

  • BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09  

    Beweiswürdigung (Rechtsfehler; Einlassung; Verteidigungsvorbringen; Äußerungen

  • BGH, 22.05.2007 - 5 StR 94/07  

    Besetzungsrüge (gesetzlicher Richter; vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts;

  • BGH, 06.12.2007 - 5 StR 476/07  

    Vorsätzliches Sichverschaffen gefälschter Wertpapiere (Absicht, Wertpapiere als

  • BGH, 30.03.2011 - 4 StR 25/11  

    Anordnung des Verfalls (mangelnde Feststellungen; aus der Tat erlangt; für die

  • BGH, 11.12.2006 - 5 StR 70/06  

    Anhörungsrüge.

  • BGH, 07.11.2007 - 5 StR 325/07  

    Unzulässige Verfahrensrügen der Staatsanwaltschaft; begrenzte Revisibilität der

  • BGH, 23.10.2007 - 5 StR 270/07  

    Gewerbsmäßiger Computerbetrug (Strafzumessung: Revisibilität, Aussetzung zur

  • BGH, 02.02.2010 - 4 StR 345/09  

    Architekten & Ingenieure - Strafrechtliche Beachtlichkeit der HOAI-Mindessätze

  • BGH, 06.12.2007 - 5 StR 392/07  

    Notwehr (Erforderlichkeit; Gebotenheit bei Vorsatzprovokation); rechtsfehlerhaft

  • BGH, 19.01.2012 - 3 StR 343/11  

    Verfall (Vorsatz; Fahrlässigkeit; "aus der Tat erlangt"; "für die Tat erlangt";

  • BGH, 23.08.2006 - 5 StR 139/06  

    Beweiswürdigung beim Mordvorwurf.

  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 575/07  

    Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung (Beweiswürdigung bei Aussage gegen

  • BGH, 16.04.2008 - 5 StR 6/08  

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vergewaltigungsvorsatzes (Irrtum; ambivalentes

  • BGH, 05.08.2008 - 5 StR 319/08  

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (plausible

  • BGH, 22.04.2009 - 5 StR 48/09  

    Freispruch; Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Telefonüberwachung (stark

  • BGH, 16.10.2008 - 5 StR 206/08  

    Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung (widersprüchliche

  • LG Düsseldorf, 12.02.2009 - 1 KLs 5/08  
  • BGH, 27.10.2010 - 5 StR 319/10  

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (lebensfremde Feststellungen; Grenzen der

  • BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08  

    Kein Tötungsvorsatz auch bei gefährlicher Gewalthandlung (Gesamtwürdigung;

  • AG Bernau, 23.10.2008 - 10 C 1193/08  

    Unterlassungsanspruch wegen beleidigender Äußerungen durch Verwendung des

  • OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 5 Ss 67/07  

    Amtsträger

  • LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09  
  • BGH, 31.03.2011 - 4 StR 657/10  

    Handlungseinheit (Konkurrenzen) bei der Bestechlichkeit und Bestechung

  • BGH, 01.12.2011 - 5 StR 417/11  

    Nötigung; sexuelle Nötigung (Erheblichkeit); lückenhafte Beweiswürdigung.

  • BGH, 28.04.2011 - 4 StR 2/11  
  • BGH, 20.06.2012 - 5 StR 514/11  

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Tötungsvorsatzes (Grenzen der Revisibilität;

  • BGH, 26.04.2012 - 5 StR 82/12  

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Verneinung der Beteiligung an einem

  • OLG Köln, 17.01.2006 - 22 W 64/05  

    Zum Aussageverweigerungsrecht eines Zeugen im Zivilprozess - "Kölner Müllskandal"

  • AG Brühl, 01.10.2007 - 51 Cs 114 Js 78/05  
  • BGH, 22.02.2011 - 5 StR 530/10  

    Rechtfertigung eines Totschlags durch Erstechen eines Angreifers wegen Notwehr

  • BGH, 28.12.2011 - 2 StR 523/11  

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (mangelnde Feststellung der

  • OLG Celle, 29.03.2012 - 2 Ws 81/12  

    Vergabe - Preisabsprache mit Nachunternehmer ist strafbar!

  • BGH, 21.06.2002 - 5 StR 224/09  
  • LG Hildesheim, 23.01.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06  

    Adhäsionsverfahren: Nichtentscheidung über einen zur Erledigung im Strafverfahren

  • FG München, 25.05.2011 - 13 K 1631/08  

    Schätzung von Gewinnen aus einem Bordellbetrieb bei fehlender Buchführung -

  • LG Wuppertal, 09.10.2009 - 22 KLs 835 Js 19/01  
  • LG Münster, 17.03.2011 - 9 Qs 44 FSH 94/10 540 Js 450/10  

Rechtsprechung
   BGH, 14.12.2006 - 5 StR 119/05   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 10 Abs. 1 BRAGO; § 61 Abs. 1 RVG; § 95 BRAGO; § 12 Abs. 1 BRAGO; § 88 Satz 1 BRAGO
    Festsetzung eines Gegenstandeswertes für die Tätigkeit des Vertreters der Verfallsbeteiligten im Revisionsverfahren (wirtschaftlicher Maßstab bei Insolvenz; Rechtsschutzbedürfnis).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
mehr
  • NWB SteuerXpert START

    BRAGO § 10 Abs. 1, § 12, § 12 Abs. 1, § 86, § 88 Satz 1, § 95; RVG § 61 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Gegenstandwert einer Revision im Hinblick auf die Gebühren des Vertreters eines Verfallsbeteiligten im Strafverfahren

  • Judicialis

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 14.12.2006, Az.: 5 StR 119/05 (Verteidigervergütung für die Abwehr des Verfalls ist dem Senat unverständlich)" von RA Dr. Panos Pananis, original erschienen in: StraFO 2007 Heft 7.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2007, 341



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Köln, 19.11.2008 - 2 Ws 463/08  

    Höhe der Anwaltsgebühren des Beistands eines Verfallsbeteiligten

    Dabei braucht die in § 88 BRAGO vorgesehene Grenze des § 11 BRAGO allerdings nicht in jedem Fall erreicht zu werden, sondern kann auch unterschritten werden, worauf sowohl der BGH als auch der Senat in den Entscheidungen zur Festsetzung des Gegenstandswertes bereits hingewiesen haben (BGH Beschluß vom 14.12.2006 - 5 StR 119/05 - Senat 1.6.2007 - 2 Ws 173-175/07 -, ebenso schon früher Senat 10.09.2004 - 2 Ws 370/04 - -; Gerold/Schmidt/Madert, BRAGO, 15. A., § 88 Rn 6; Fraunholz in Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. A., § 88 Rn 10; Hartmann, Kostengesetze, 33. A., § 88 Rn 11 ).
  • OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 9/10  

    Besetzung des Spruchkörpers einer StVK bei Entscheidung über die

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  • OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 812/09  

    Rechtmäßigkeit der Anhörung durch den beauftragten Richter im Verfahren über die

    Hat - wie hier - bereits die Staatsanwaltschaft das schriftliche Gutachten eingeholt, gilt hinsichtlich der Pflicht zur mündlichen Anhörung des beauftragten Sachverständigen jedoch nichts anderes als in dem von § 454 Abs. 2 S. 1 StPO ausdrücklich vorgesehenen Fall (OLG Koblenz StV 1999, 496; StraFo 2007, 302; OLG Hamm NStZ 2005, 55, 56).
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