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   BGH, 27.03.1990 - 5 StR 119/90   

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https://dejure.org/1990,4077
BGH, 27.03.1990 - 5 StR 119/90 (https://dejure.org/1990,4077)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1990 - 5 StR 119/90 (https://dejure.org/1990,4077)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1990 - 5 StR 119/90 (https://dejure.org/1990,4077)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Folgen der Ablehnung eines Beweisantrages zur Einholung eines Gutachtens dass Verhaltensstörungen nicht auf einen sexuellen Mißbrauch zurück gehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 246
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 05.03.2013 - 5 StR 39/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (hier: auf Einholung der

    Das kann aber dann nicht gelten, wenn einem Sachverständigen ersichtlich unabhängig von einer Einwilligung des Zeugen die erforderlichen Erkenntnisse auch ohne persönliche Begutachtung verschafft werden können (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. März 1990 - 5 StR 119/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 7, vom 25. September 1990 - 5 StR 401/90, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Unzulässigkeit 6, vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346, 347).
  • BGH, 07.08.2008 - 3 StR 274/08

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Einholung eines

    Selbst wenn der Sachverständige nur solche Erfahrungssätze und Schlussfolgerungen darzulegen vermag, welche die unter Beweis gestellte Behauptung mehr oder weniger wahrscheinlich machen, und sein Gutachten hierdurch unter Berücksichtigung des sonstigen Beweisergebnisses Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts erlangen kann, ist dieses nicht berechtigt, den gestellten Beweisantrag wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels zurückzuweisen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6, 7, 14; BGH NStZ 2007, 476).
  • BGH, 25.09.1990 - 5 StR 401/90

    Pflicht zum Ausweis der eigenen Sachkunde des Gerichts bei der

    Ihm hätten auch möglicherweise vorhandene Strafverfahrensakten zugänglich gemacht werden können (vgl. BGHSt 23, 1 [BGH 13.05.1969 - 2 StR 616/68]; BGH, Beschluß vom 27. März 1990 - 5 StR 119/90 = StV 1990, 246).
  • BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94

    Antrag auf Vernehmung - Anwesenheit - Sachverständiger - Sachkunde - Ablehnung -

    Die Beurteilung einer Person und deren Verhalten durch einen Sachverständigen setzt nicht notwendig deren psychologische Exploration voraus (vgl. BGH, Urt. v. 29. September 1993 - 2 StR 355/93; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 7).
  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 184/90

    Untersuchung eines Zeugen zur Prüfung der Glaubwürdigkeit seiner Aussage -

    Der Beschluß des Senats vom 27. März 1990 - 5 StR 119/90 - StV 1990, 246) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 16.07.1993 - 2 StR 333/92

    Untersuchungsverweigerungsrecht - Kind - Staatsanwaltschaft -

    Dieser hätte sein Gutachten allerdings nur aufgrund solcher Beweismittel zu erstatten, die trotz einer Aussage- und Mitwirkungsverweigerung der Zeugin verwertbar bleiben (vgl. BGH, Beschl. v. 27. März 1990 - 5 StR 119/90 = BGHR StPO § 244 III S. 2 Ungeeignetheit 7; Beschl. v. 25. September 1990 - 5 StR 401/90 = BGHR StPO § 244 III S. 1 Unzulässigkeit 6).
  • BGH, 16.07.1993 - 2 StR 333/93

    Verwertbarkeit eines Gutachtens als Urteilsgrundlage - Untersuchung eines

    Dieser hätte sein Gutachten allerdings nur aufgrund solcher Beweismittel zu erstatten, die trotz einer Aussage- und Mitwirkungsverweigerung der Zeugin verwertbar bleiben (vgl. BGH, Beschl. v. 27. März 1990 - 5 StR 119/90 = BGHR StPO § 244 III S. 2 Ungeeignetheit 7; Beschl. v. 25. September 1990 - 5 StR 401/90 = BGHR StPO § 244 III S. 1 Unzulässigkeit 6).
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