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   BGH, 12.05.2021 - 5 StR 120/20   

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BGH, 12.05.2021 - 5 StR 120/20 (https://dejure.org/2021,16481)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2021 - 5 StR 120/20 (https://dejure.org/2021,16481)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - 5 StR 120/20 (https://dejure.org/2021,16481)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 54 StGB; § 56 StGB
    Grundsätze der Strafzumessung (Einzel- und Gesamtstrafenzumessung; revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit); Strafaussetzung zur Bewährung (Begründungsanforderungen; revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfolglose Revision der Staatsanwaltschaft wegen Rechtsfehlern in der Einzel- und Gesamtstrafenzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolglose Revision der Staatsanwaltschaft wegen Rechtsfehlern in der Einzel- und Gesamtstrafenzumessung

  • rechtsportal.de

    Erfolglose Revision der Staatsanwaltschaft wegen Rechtsfehlern in der Einzel- und Gesamtstrafenzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit);

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - 5 StR 120/20
    In Zweifelsfällen muss das Revisionsgericht die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2019 - 4 StR 47/19, NStZ-RR 2019, 339 mwN).

    Denn die Strafzumessungsgründe des angefochtenen Urteils geben keinen Anhalt dafür, dass das Landgericht durch unzulässige Vermengung von Gesichtspunkten der Strafzumessung mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung eine nicht mehr schuldangemessene Gesamtstrafe verhängt haben könnte (vgl. BGH, Urteile vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123, 133; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 47/19, NStZ-RR 2019, 339, 340; vom 28. November 2018 - 5 StR 376/18).

    Denn die erforderliche Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit, die umso gewichtigere strafmildernde Gesichtspunkte aufzeigen muss, je näher sie an der Zweijahresgrenze liegt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2019 - 4 StR 47/19, NStZ-RR 2019, 339, 340 mwN), ist lückenhaft.

  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - 5 StR 120/20
    a) Diese nach § 56 Abs. 1 und 2 StGB zu treffende Entscheidung ist Aufgabe des Tatgerichts, dem auch insoweit ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt, in dessen Rahmen das Revisionsgericht jede rechtsfehlerfrei begründete Entscheidung hinzunehmen hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - 5 StR 120/20
    Denn die Strafzumessungsgründe des angefochtenen Urteils geben keinen Anhalt dafür, dass das Landgericht durch unzulässige Vermengung von Gesichtspunkten der Strafzumessung mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung eine nicht mehr schuldangemessene Gesamtstrafe verhängt haben könnte (vgl. BGH, Urteile vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123, 133; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 47/19, NStZ-RR 2019, 339, 340; vom 28. November 2018 - 5 StR 376/18).
  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - 5 StR 120/20
    Dies gilt schon hinsichtlich der Kriminalprognose nach § 56 Abs. 1 StGB, weil sich die Ausführungen der Strafkammer in der reinen Wiedergabe des Wortlauts erschöpfen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NJW 2017, 3011, 3012).
  • BGH, 22.02.2017 - 5 StR 545/16

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Beschaffungsdelikten eines

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - 5 StR 120/20
    Widersprechen sich Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründung, ist unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV das Angriffsziel durch Auslegung zu ermitteln (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 26. April 2017 - 2 StR 47/17; vom 22. Februar 2017 - 5 StR 545/16).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 47/17

    Strafzumessung (Annahme eines minderschweren Falls: revisionsrechtliche

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - 5 StR 120/20
    Widersprechen sich Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründung, ist unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV das Angriffsziel durch Auslegung zu ermitteln (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 26. April 2017 - 2 StR 47/17; vom 22. Februar 2017 - 5 StR 545/16).
  • BGH, 28.11.2018 - 5 StR 376/18

    Rechtsfehlerfreie Strafzumessungsentscheidung (Unbestraftheit des Angeklagten;

    Auszug aus BGH, 12.05.2021 - 5 StR 120/20
    Denn die Strafzumessungsgründe des angefochtenen Urteils geben keinen Anhalt dafür, dass das Landgericht durch unzulässige Vermengung von Gesichtspunkten der Strafzumessung mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung eine nicht mehr schuldangemessene Gesamtstrafe verhängt haben könnte (vgl. BGH, Urteile vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123, 133; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 47/19, NStZ-RR 2019, 339, 340; vom 28. November 2018 - 5 StR 376/18).
  • BGH, 04.01.2024 - 5 StR 540/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Vorliegen insbesondere einschlägiger

    Die Strafzumessungsentscheidung des Landgerichts weist auch eingedenk des insoweit eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Mai 2021 - 5 StR 120/20 Rn.12, 16) durchgreifende Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten auf.
  • BayObLG, 19.02.2024 - 203 StRR 571/23

    Freiheitsstrafe, Gesamtfreiheitsstrafe, Hauptverhandlung, Therapie,

    Bei der insoweit anzustellenden Gesamtwürdigung, insbesondere der in § 56 Abs. 1 Satz 2 StGB genannten Umstände, kommt dem Tatgericht ein weiter Bewertungsspielraum zu; dessen Entscheidung ist daher vom Revisionsgericht bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 28. März 2018 - 2 StR 516/17- und vom 12. Mai 2021 - 5 StR 120/20-, jeweils juris; BayObLG, Urteil vom 02. Dezember 2022 - 202 StRR 108/22-, juris Rn. 3).
  • BGH, 14.04.2022 - 5 StR 313/21

    Strafzumessung (Zuständigkeit des Tatgerichts; Spielraum; begrenzte

    Bei der insoweit anzustellenden Gesamtwürdigung, insbesondere der in § 56 Abs. 1 Satz 2 StGB genannten Umstände, kommt dem Tatgericht ein weiter Bewertungsspielraum zu; dessen Entscheidung ist daher vom Revisionsgericht bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 28. März 2018 - 2 StR 516/17; vom 12. Mai 2021 - 5 StR 120/20).
  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 98/23

    Strafaussetzung (revisionsgerichtliche Kontrolle, Mitteilung der maßgebenden

    a) Bei der nach § 56 Abs. 1 und 2 StGB zu treffenden Entscheidung steht dem Tatgericht ein weiter Beurteilungsspielraum zu, in dessen Rahmen das Revisionsgericht jede rechtsfehlerfrei begründete Entscheidung hinzunehmen hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 47/19, NStZ-RR 2019, 339; vom 12. Mai 2021 - 5 StR 120/20 Rn. 16).
  • BGH, 24.11.2022 - 5 StR 309/22

    Beweiswürdigung (Tatgericht; Urteilsgründe; Rechtsfehler; lückenhaft;

    Ferner muss das Tatgericht besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB darlegen, welche die Strafaussetzung zur Bewährung trotz des Unrechtsund Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 12. Mai 2021 - 5 StR 120/20).
  • BGH, 19.10.2022 - 1 StR 269/22

    Steuerhinterziehung (Strafzumessung: erforderliche Darstellung besonders

    Widersprechen sich Revisionsantrag und Inhalt der Revisionsbegründung, ist unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV das Angriffsziel des Rechtsmittels durch Auslegung zu ermitteln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Mai 2021 - 5 StR 120/20 Rn. 10 mwN).
  • BayObLG, 24.09.2021 - 202 StRR 98/21

    Urteilsanforderungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

    In Zweifelsfällen muss das Revisionsgericht die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 24.06.2021 - 5 StR 545/20; 12.05.2021 - 5 StR 120/20; 25.02.2021 - 3 StR 204/20; BayObLG, Urt. v. 01.08.2019 - 206 StRR 296/19, bei juris - jew. m.w.N.).
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