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   BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88   

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BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88 (https://dejure.org/1989,1130)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1989 - 5 StR 120/88 (https://dejure.org/1989,1130)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1989 - 5 StR 120/88 (https://dejure.org/1989,1130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Verfahrenshindernisses durch eine ungewöhnlich lange Verfahrensdauer - Beschränkungen und Belastungen der Beweisaufnahme als Verfahrenshindernis - Verkündung eines Urteils in Abwesenheit des Angeklagten - Eigenmächtiges Ausbleiben eines Angeklagten bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 260 Abs. 3, § 230 Abs. 1, § 231 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 260 Abs. 3, § 230 Abs. 1, § 231 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hauptverhandlung - Fernbleiben des Angeklagten - Verfahrenshindernis - Einverständnis zum Wegbleiben - Lange Verfahrensdauer - Eigenmächtige Abwesenheit - Beweisantrag - Beweisermittlung - Beweisantizipation - Beweisermittlungsantrag - Schlußvortrag - Rechtliches Gehör

  • spiegel.de (Pressebericht, 03.04.1989)

    Dieses Jahrtausend

  • hu-berlin.de PDF (Pressebericht)

    Planspiel mit Todesfolge: Der Verfassungsschutz und das Schmücker-Verfahren

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.11.1989)

    Fall Schmücker: Sah der Geheimdienst zu, wie Anarchisten einen Genossen umbrachten?

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • zeit.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 10.09.1993)

    Unendliche Geschichte eines Justizskandals

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 283
  • StV 1989, 187
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 81/87

    Fortführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88
    Eigenmächtig handelt nur der Angeklagte, der versucht, die Hauptverhandlung durch seine Abwesenheit bewußt unwirksam zu machen, der vorsätzlich die Pflicht zur Anwesenheit verletzt und dadurch dem Gang der Rechtspflege entgegentritt (BGHSt 25, 317, 319; BGH NJW 1980, 950; BGHR StPO § 231 Abs. 2 Abwesenheit, eigenmächtige 3 und 4).

    Ob sie vorliegen, hat das Revisionsgericht selbständig nach dem Kenntnisstand im Zeitpunkt seiner Entscheidung im Freibeweisverfahren zu prüfen (LR-Gollwitzer § 231 Rdn. 35; Kleinknecht/Meyer § 231 Rdn. 13; BGH StV 1981, 393; BGH NStZ 1983, 355 und 1984, 209 ; BGHR StPO § 231 Abs. 2 Abwesenheit, eigenmächtige 3).

  • BGH, 09.05.1974 - 4 StR 102/74

    Verurteilung wegen Diebstahls in einem schweren Fall - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88
    Eigenmächtig handelt nur der Angeklagte, der versucht, die Hauptverhandlung durch seine Abwesenheit bewußt unwirksam zu machen, der vorsätzlich die Pflicht zur Anwesenheit verletzt und dadurch dem Gang der Rechtspflege entgegentritt (BGHSt 25, 317, 319; BGH NJW 1980, 950; BGHR StPO § 231 Abs. 2 Abwesenheit, eigenmächtige 3 und 4).

    Als Ausnahmevorschrift darf § 231 Abs. 2 StPO nicht erweiternd ausgelegt werden (RGSt 42, 197, 199; BGHSt 3, 187, 190; 25, 317, 320).

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88
    Die ungewöhnlich lange Verfahrensdauer begründet grundsätzlich kein Verfahrenshindernis (vgl. LR-Schäfer StPO 24. Aufl. Einleitung Kapitel 12 Rdn. 91 bis 93; KK-Pfeiffer StPO 2. Aufl. Einleitung Rdn. 12, 13; Kleinknecht/Meyer StPO 38. Aufl. Einleitung Rdn. 142, 148, 150; Art. 6 MRK Rdn. 9; KMR-Sachs StPO 7. Aufl. Einleitung IX Rdn. 8; BGH NStZ 1987, 19 ; BGHSt 35, 137 [BGH 09.12.1987 - 3 StR 104/87]).

    Die besonderen Umstände, die den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung BGHSt 35, 137 [BGH 09.12.1987 - 3 StR 104/87] - bei grundsätzlicher Verneinung eines Verfahrenshindernisses - veranlaßt haben, das Verfahren durch Einstellung "abzubrechen", liegen hier nicht vor.

  • BGH, 10.04.1981 - 3 StR 236/80

    Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Bestechung - Rüge der Fortsetzung einer

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88
    Ob sie vorliegen, hat das Revisionsgericht selbständig nach dem Kenntnisstand im Zeitpunkt seiner Entscheidung im Freibeweisverfahren zu prüfen (LR-Gollwitzer § 231 Rdn. 35; Kleinknecht/Meyer § 231 Rdn. 13; BGH StV 1981, 393; BGH NStZ 1983, 355 und 1984, 209 ; BGHR StPO § 231 Abs. 2 Abwesenheit, eigenmächtige 3).
  • KG, 19.07.1984 - Ss 136/84

    Recht des Verteidigers auf Vorbereitung des Schlussvortrags in der

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, dem Verteidiger hinreichend Gelegenheit zum Schlußvortrag zu geben (vgl. BayObLG VRS Bd 62 (1982), 374; KG NStZ 1984, 523 = StV 1984, 413 = NJW 1985, 160 = JR 1985, 170).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 2 BvR 705/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verstoß gegen § 258 StPO

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88
    Die Verfahrensbeteiligten haben zur Wahrung des rechtlichen Gehörs nach § 258 Abs. 1 StPO das Recht, nach Beendigung der Beweisaufnahme und vor der endgültigen Entscheidung des Gerichts zum gesamten Sachverhalt und zu allen Rechtsfragen zusammenfassend Stellung zu nehmen (vgl. LR-Gollwitzer § 258 Rdn. 10 und 12; KK-Hürxthal § 258 Rdn. 1; Kleinknecht/ Meyer § 258 Rdn. 2; BVerfGE 54, 140 [BVerfG 13.05.1980 - 2 BvR 705/79]).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88
    Eines förmlichen Hinweises bedarf es allerdings nicht (RGSt 42, 51 ff; BGHSt 20, 273, 274; 22, 278, 279).
  • BGH, 15.01.1985 - 5 StR 759/84

    Einstellung des Verfahrens wegen fehlender Möglichkeit unmittelbarer Vernehmung

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88
    Die Beschränkungen und Belastungen der Beweisaufnahme, der abnehmende Wert einzelner Beweismittel oder deren Unerreichbarkeit, die weitgehend auch durch das Verhalten von staatlichen Behörden verursacht worden sind, begründen trotz ihrer Häufung in diesem Prozeß ebenfalls kein Verfahrenshindernis (BGHSt 33, 283 [BGH 23.07.1985 - 5 StR 166/85]; BGH StV 1985, 133 = NStZ 1985, 230; BGHR StPO vor § 1/ Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip 1).
  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 519/86

    Notwendigkeit eines Gerichtsbeschlusses bei Absehen von der Beweiserhebung -

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88
    Ein "eigenmächtiges" Fernbleiben scheidet daher nicht nur dann aus, wenn der Angeklagte mit dem Einverständnis des Gerichts in der Hauptverhandlung ausgeblieben ist oder sich aus ihr entfernt (LR-Gollwitzer § 231 Rdn. 22; KK-Treier § 231 Rdn. 4; BGH NJW 1973, 522; BGHR StPO § 231 Abs. 2 Abwesenheit, eigenmächtige 2).
  • BGH, 07.05.1986 - 2 StR 583/85

    Ablehnung des Beweisantrages wegen Nichterreichbarkeit eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 5 StR 120/88
    Das aber verstößt gegen § 244 Abs. 3 StPO (BGH StV 1986, 418; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 6; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 411, 416, 417).
  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

  • BGH, 30.01.1973 - 1 StR 560/72

    Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Abwesenheit während der Hauptverhandlung -

  • BGH, 01.10.1965 - 4 StR 351/65

    Verfahrensfehler durch Vereidigung von Zeugen - Anspruch des Angeklagten auf das

  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 166/85

    Polizeiverhalten und Verfahrenshindernis

  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60

    Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch

  • BGH, 01.03.1988 - 5 StR 67/88

    Unzulässige Vorwegnahme einer beantragten Beweiserhebung

  • BGH, 22.01.1988 - 3 StR 561/87

    Wiederholung der Hauptverhandlung bei vorschriftswidriger Abwesenheit des

  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83

    Vermutete Befangenheit von Richtern als Prozesshindernis - Rechtswidrige

  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.06.1977 - 4 StR 198/77

    Erfordernis der Anwesenheit eines Angeklagten in der Hauptverhandlung -

  • RG, 12.02.1909 - II 98/09

    Darf eine Ortsbesichtigung durch das erkennende Gericht und die Geschworenen in

  • RG, 05.11.1908 - I 784/08

    Muß nach dem Schlusse der Beweisaufnahme neben dem Angeklagten auch dem

  • RG, 11.04.1924 - I 180/24

    1. Kann durch die nachträgliche Erklärung eines verhafteten Angeklagten, der zu

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 126/92

    Verwertungsverbot bezüglich einer Beschuldigtenaussage nachdem trotz

    Das Anwesenheitsrecht des Verteidigers wäre erheblich entwertet, wenn der Verstoß gegen die dieses Recht sichernde Benachrichtigungspflicht folgenlos bliebe (Hilger NStZ 1989, 283).
  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 80/22

    Schlussvorträge (Anspruch auf angemessene Vorbereitungszeit; Verfahrensrüge:

    Danach kann es je nach Umfang und Dauer der Hauptverhandlung sowie dem konkreten Prozessverlauf notwendig sein, zur Ausarbeitung der Schlussvorträge eine angemessene Vorbereitungszeit einzuräumen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 1989 - 5 StR 120/88, BGHR StPO § 258 Abs. 1 Schlussvortrag 1; vom 11. Mai 2005 - 2 StR 150/05, NStZ 2005, 650).

    Für die Beurteilung der Angemessenheit derselben kann neben Komplexität und Umfang der Sach- und Rechtslage insbesondere auch relevant sein, dass die Verfahrensbeteiligten bereits zuvor auf den anstehenden Schluss der Beweisaufnahme hingewiesen wurden oder aus anderen Gründen damit rechnen mussten, ihre Plädoyers halten zu müssen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. März 1989 - 5 StR 120/88, BGHR StPO § 258 Abs. 1 Schlussvortrag 1); in diesem Fall können sie die Zeit zwischen den Hauptverhandlungsterminen bereits zur Vorbereitung ihrer Vorträge und gegebenenfalls erforderlichen Besprechung und Abstimmung mit dem Mandanten nutzen, sodass die Notwendigkeit einer (weiteren) Unterbrechung ganz entfallen oder jedenfalls ihre Dauer kürzer zu bemessen sein kann.

    Wenn dies die Verfahrenssituation erlaubt und der Planung des Vorsitzenden entsprochen hätte, wäre er gehalten gewesen, die Verfahrensbeteiligten durch eine eindeutige Formulierung darauf hinzuweisen (vgl. zu einem solchen Hinweiserfordernis BGH, Beschluss vom 21. März 1989 - 5 StR 120/88, BGHR StPO § 258 Abs. 1 Schlussvortrag 1).

  • OLG Bamberg, 30.03.2012 - 3 Ss OWi 360/12

    Gerichtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verletzung des Teilnahmerechts bei

    7 b) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz, die eine Fortführung der Hauptverhandlung, hier insbesondere die Urteilsverkündung durch Verlesen der Urteilsformel und damit eines wesentlichen Teils der Hauptverhandlung (vgl. §§ 268 Abs. 2 Satz 1, 273 Abs. 1 Satz 1 StPO; BGH NStZ 1989, 283 ff. m.w.N.) in Abwesenheit des Betroffenen rechtfertigen könnte, ist nicht gegeben.

    Die Voraussetzungen für die Eigenmacht müssen nachgewiesen werden, was gegebenenfalls durch das Rechtsbeschwerdegericht im Freibeweisverfahren zu prüfen ist (BGH NStZ 1989, 283 ff. m.w.N.).

  • KG, 02.12.2013 - 161 Ss 144/13

    Abwesenheitsverhandlung gegen den nicht auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten

    Sowohl bei der Beweisaufnahme durch Vernehmung zweier polizeilicher Zeuginnen und Inaugenscheinnahme von Lichtbildern sowie bei der Feststellung des Schlusses der Beweisaufnahme als auch bei den Schlussvorträgen des Verteidigers und des Vertreters der Staatsanwaltschaft handelte es sich um wesentliche Teile der Hauptverhandlung; gleiches gilt für die Verkündung der Urteilsformel (vgl. BGHSt 21, 332; BGH NStZ 1983, 36; BGH NStZ 1986, 564; BGH NStZ 1993, 447; BGH NStZ 1989, 283 [zitiert nach juris] m.w.Nachw.).
  • OLG Celle, 17.05.2011 - 32 Ss 47/11

    Eigenmächtiges Sich-Entfernen eines Angeklagten im Anschluss an eine

    Eigenmächtiges Handeln liegt unter anderem dann nicht vor, wenn dem Angeklagten in der mündlichen Verhandlung erklärt wird, bei seinem Nichterscheinen werde ohne ihn verhandelt (vgl. OLG Köln StV 1985, 50; OLG Bremen StV 1992, 558), wenn das Gericht ihm freigestellt hatte, ob er zu Fortsetzungsverhandlung erscheine (vgl. BGH StV 1987, 189; OLG Stuttgart NJW 1970, 343) oder wenn sich aus dem Verhalten des Gerichts ein Einverständnis mit dem Ausbleiben des Angeklagten entnehmen lässt (vgl. BGH NStZ 1989, 283).
  • BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93

    Strafprozeßrecht: Überlange Verfahrensdauer und Verfahrenshindernis -

    Abgesehen davon, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Verletzung des Beschleunigungsgebotes die Wirkung eines allgemeinen Verfahrenshindernisses nicht zukommt (BGHSt 35, 137, 140 m.w.N., BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 19; BGH NStZ 1989, 283; vgl. auch OLG Stuttgart NStZ 1993, 450), gebietet auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt Beschluß vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, wistra 1993, 219) im vorliegenden Fall keine andere, von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abweichende Betrachtung.
  • BGH, 13.10.1992 - 5 StR 476/92

    Begründung eines Rechtsfehlers durch die Unterbrechung des Schlussvortrages des

    Zwar muß dem Verteidiger hinreichende Gelegenheit zum Schlußvortrag gegeben werden (vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 1 Schlußvortrag 1).
  • OLG Brandenburg, 28.10.2020 - 53 Ss 98/20
    Bei der Verkündung des Urteils durch Verlesung der Urteilsformel handelt es sich um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung, die mit der Verkündung des Urteils gemäß § 260 Abs. 1 Satz 1 StPO endet, mit der Folge, dass eine vorschriftswidrige Abwesenheit eines Verfahrensbeteiligten, dessen Anwesenheit das Gesetz vorschreibt, einen absoluten Revisionsgrund gemäß § 338 Nr. 5 StPO darstellt und eine Prüfung der Beruhensfrage grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 21. März 1989 - 5 StR 120/88, zit. nach Juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl. § 338 Rn. 37 mwN).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 192/91

    Voraussetzungen für die Begründung eines Verfahrenshindernisses bei übermäßiger

    Gleichwohl führt dieser Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt Beschluß des Senats vom 21. März 1989 - 5 StR 120/88 - = NStZ 1989, 283 m.w.Nachw.) jedenfalls dann nicht zur Annahme eines Verfahrenshindernisses, wenn die überlange Verfahrensdauer bei den Rechtsfolgen angemessen berücksichtigt wird, wie es das Landgericht hier getan hat.
  • OLG Oldenburg, 27.12.1994 - Ss 547/94

    Urteilsverkündung, Verteidiger, Anwesenheit, Beruhensfrage, Revision,

    Die Verkündung der Urteilsformel ist aber ein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung (§ 260 Abs. 1 StPO ; BGH StV 1991, 197; BGHSt 16, 178, 180; BGH NStZ 1989, 283, 284; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 338, Rn. 37; a.A. RGSt 54, 292 ff).
  • BGH, 30.10.1990 - 5 StR 472/90

    Verkündung der Urteilsformel als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung -

  • OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 53 Ss 98/20
  • OLG Hamm, 08.01.2019 - 4 RBs 360/18

    Schlussvortrag Verteidiger, Hinweispflicht des Gerichts

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