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   BGH, 03.05.1995 - 5 StR 122/95   

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https://dejure.org/1995,2942
BGH, 03.05.1995 - 5 StR 122/95 (https://dejure.org/1995,2942)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1995 - 5 StR 122/95 (https://dejure.org/1995,2942)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1995 - 5 StR 122/95 (https://dejure.org/1995,2942)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Angaben zur Feststellung einer Serienstraftat - Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Einzelverkäufe aus einem Verkaufsvorrat als tatmehrheitliches Vergehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 586/96

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit

    Die nicht näher konkretisierte Möglichkeit, daß die einzelnen Mengen ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammten, ermöglicht nicht ihre Verbindung zu einer Bewertungseinheit (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4, 5).
  • BGH, 30.01.2001 - 4 StR 581/00

    Gewerbsmäßig begangenes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Denn dem Urteil sind konkrete Anhaltspunkte dafür, daß der - zur Sache schweigende - Angeklagte die Verkäufe an Willi R. oder jedenfalls mehrere dieser Veräußerungsgeschäfte aus einer größeren Vorratsmenge getätigt hat (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4, 5, 11, 13; BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 479/99 - und vom 15. März 2000 -2 StR 614/99), nicht zu entnehmen.
  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 138/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bewertungseinheit der

    Allerdings ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß sie ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 5 und StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 6; Senatsbeschluß vom 29. November 1996 - 4 StR 561/96).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 580/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    Dass das Landgericht nur von einer Tat ausgegangen ist, weil Anzahl und Umfang der Lieferungen nach Polen im Einzelnen nicht mehr feststellbar waren, beschwert den Angeklagten in diesem Zusammenhang nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 1995 - 5 StR 122/95, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 5 bei Zweifeln hinsichtlich der konkreten Anzahl von Einzeltaten).
  • BGH, 24.11.1998 - 4 StR 557/98

    Bewertungseinheit bei Absatzdelikten nach BtMG; Anforderungen an die

    Zwar ist es nicht geboten, festgestellte Veräußerungsakte zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß sie ganz oder teilweise aus einem Vorrat stammen (vgl. BGH NJW 1995, 2300; NStZ 1997, 137 und 344; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 5, 14).
  • BGH, 11.01.2000 - 4 StR 565/99

    Bewertungseinheit; Zweifelsgrundsatz; In dubio pro reo

    Der Zweifelssatz gebietet es daher hier nicht, einzelne Verkaufsvorgänge im Sinne einer Bewertungseinheit zusammenzufassen (st. Rspr. vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 5, 6, 8, 12 und 14).
  • BGH, 11.03.1998 - 2 StR 22/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Die nicht näher konkretisierte Möglichkeit, daß die einzelnen Mengen ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammten, gebietet nicht ihre Verbindung zu einer Bewertungseinheit (vgl. u.a. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4, 5).
  • BGH, 29.11.1996 - 4 StR 561/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatmodalitäten des Erwerbs, des Besitzes und

    Zwar ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zur Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß sie ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 5 und StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 6).
  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Doch ist es rechtsfehlerhaft, allein auf die Anzahl der Veräußerungsgeschäfte abzustellen, wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß an sich selbständige Rauschgiftgeschäfte dieselbe Rauschgiftmenge betreffen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4, 5, 11, 13; BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 1997 - 4 StR 194/97 - und vom 1. Dezember 1998 - 4 StR 547/98).
  • BGH, 11.11.1998 - 5 StR 207/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ; Rechtsprechung des BGH bei der

    Zwar ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, wenn nur eine nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß die jeweils verkaufte Rauschgiftmenge aus derselben einheitlich erworbenen Menge stammt (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 5, 11, 13, 14).
  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 341/98

    Erfüllung des Tatbstands des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 07.10.1997 - 4 StR 415/97

    Beruhen der Verkaufsakte von Betäubungsmitteln auf einem Einkaufsakt

  • BGH, 10.10.1995 - 5 StR 469/95

    Definition der einheitlichen Tat beim unerlaubten Handeltreiben mit

  • BGH, 03.01.1997 - 3 StR 476/96

    Verwerfung der Revision als unbegründet

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