Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.06.2011

Rechtsprechung
   BGH, 14.04.2010 - 5 StR 123/10   

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https://dejure.org/2010,4322
BGH, 14.04.2010 - 5 StR 123/10 (https://dejure.org/2010,4322)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2010 - 5 StR 123/10 (https://dejure.org/2010,4322)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2010 - 5 StR 123/10 (https://dejure.org/2010,4322)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bei Begehung der Anlasstat und der Gefährlichkeitsprognose

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach einem Tötungsversuch eines nachweislich psychisch Erkrankten

  • rewis.io

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bei Begehung der Anlasstat und der Gefährlichkeitsprognose

  • ra.de
  • rewis.io

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bei Begehung der Anlasstat und der Gefährlichkeitsprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach einem Tötungsversuch eines nachweislich psychisch Erkrankten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 195
  • NStZ-RR 2013, 103
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.02.2008 - 5 StR 599/07

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 14.04.2010 - 5 StR 123/10
    a) Wenn sich der Tatrichter - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 397/08; Senat, Urteil vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07; BGH NStZ 2003, 307 f.; NStZ-RR 2003, 232 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 14.04.2010 - 5 StR 123/10
    "Die Anordnung nach § 63 StGB setzt unter anderem die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Zustands voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher begründet (st. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 22, 27).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 223/02

    Mord (Habgier; Heimtücke; niedrige Beweggründe - Bewusstsein der besonderen

    Auszug aus BGH, 14.04.2010 - 5 StR 123/10
    a) Wenn sich der Tatrichter - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 397/08; Senat, Urteil vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07; BGH NStZ 2003, 307 f.; NStZ-RR 2003, 232 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Auszug aus BGH, 14.04.2010 - 5 StR 123/10
    a) Wenn sich der Tatrichter - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 397/08; Senat, Urteil vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07; BGH NStZ 2003, 307 f.; NStZ-RR 2003, 232 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 397/08

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem

    Auszug aus BGH, 14.04.2010 - 5 StR 123/10
    a) Wenn sich der Tatrichter - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 397/08; Senat, Urteil vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07; BGH NStZ 2003, 307 f.; NStZ-RR 2003, 232 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 25.10.2011 - 4 StR 455/11

    Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftlich; mittels einer das Leben

    Schließt sich der Tatrichter bei der Begründung einer Maßregelanordnung den Ausführungen des zu dieser Frage gehörten Sachverständigen ohne zusätzliche eigene Erwägungen an, müssen die Urteilsgründe die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2010 - 5 StR 123/10).
  • BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten

    Die Strafkammer schließt sich insoweit der Beurteilung des Sachverständigen an, ohne dessen dafür wesentlichen Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiederzugeben, wie es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2010 - 5 StR 123/10 mwN).
  • BGH, 14.09.2010 - 5 StR 229/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Die Strafkammer schließt sich bei der Beurteilung der Frage der Schuldfähigkeit dem Sachverständigen an, ohne dessen wesentliche Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiederzugeben, wie es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2010 - 5 StR 123/10 m.w.N.).
  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 632/19

    Strafaussetzung zur Bewährung (Gefährlichkeitsprognose, Sozialprognose);

    Schließt sich die Strafkammer insoweit der Beurteilung des Sachverständigen an, muss sie die dafür wesentlichen Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiedergeben, wie es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307; Beschluss vom 14. April 2010 - 5 StR 123/10, Rn. 9 mwN).
  • BGH, 27.04.2016 - 2 StR 80/16

    Schuldunfähigkeit (tatrichterlicher Beweiswürdigung: Auseinandersetzung mit einem

    Die Strafkammer schließt sich insoweit lediglich der Beurteilung des Sachverständigen an, ohne dessen dafür wesentlichen Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiederzugeben, wie es zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2010 - 5 StR 123/10 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2011 - 5 StR 134/11, alt: 5 StR 123/10   

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https://dejure.org/2011,19272
BGH, 08.06.2011 - 5 StR 134/11, alt: 5 StR 123/10 (https://dejure.org/2011,19272)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2011 - 5 StR 134/11, alt: 5 StR 123/10 (https://dejure.org/2011,19272)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 5 StR 134/11, alt: 5 StR 123/10 (https://dejure.org/2011,19272)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 62 StGB, § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Allgemeingefährlichkeit des psychisch kranken Täters bei Anlasstat in einer Ausnahmesituation

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus ist wegen einer Kombination eines reaktiv bedingten Angst- bzw. Panikzustands und psychischer Grundstörung einer schizophrenen Erkrankung rechtmäßig; Anforderungen an die sog. Anlasstat zwecks Unterbrinung eines ...

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Allgemeingefährlichkeit des psychisch kranken Täters bei Anlasstat in einer Ausnahmesituation

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Allgemeingefährlichkeit des psychisch kranken Täters bei Anlasstat in einer Ausnahmesituation

  • rechtsportal.de

    StGB § 63
    Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus ist wegen einer Kombination eines reaktiv bedingten Angst- bzw. Panikzustands und psychischer Grundstörung einer schizophrenen Erkrankung rechtmäßig; Anforderungen an die sog. Anlasstat zwecks Unterbrinung eines ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Allgemeingefährlichkeit des psychisch kranken Täters bei Anlasstat in einer Ausnahmesituation

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 399/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Das Landgericht hat im Rahmen seiner Erwägungen zwar auf der einen Seite zutreffend beachtet, dass im Rahmen der Gesamtabwägung zur Gefährlichkeit des Angeklagten einer in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichenden Tat nur eingeschränktes Gewicht beizumessen sein kann, wenn Auslöser für diese Tat eine vom Angeklagten als äußerst bedrohlich empfundene Ausnahmesituation war (BGH, Urteil vom 8. Juni 2011 - 5 StR 134/11, RuP 2011, 245).
  • BGH, 13.01.2021 - 2 StR 424/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    b) Der neue Tatrichter wird ferner Gelegenheit haben, bei der Gefährlichkeitsprognose für die mögliche Maßregelanordnung nach § 63 StGB genauer als bisher in den Blick zu nehmen, ob dem Flaschenwurf im Fall II.2 der Urteilsgründe, der zunächst eine erhebliche Straftat begründet, möglicherweise aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift dargestellten Erwägungen für die Prognoseentscheidung eingeschränktes Gewicht beizumessen sein könnte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Dezember 2016 ? 1 StR 399/16, juris Rn. 23; Urteil vom 8. Juni 2011 ? 5 StR 134/11, juris Rn. 8 f.).
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