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| BGH, 06.02.1996 - 5 StR 13/96 |
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- BGH, 05.09.1996 - 5 StR 422/96
StGB § 64
Bei dieser Sachlage hätte geprüft werden müssen, ob die Gefahr besteht, daß er infolge seiner Abhängigkeit rückfällig wird, und ob dem mit einer Unterbringung nach § 64 StGB begegnet werden kann (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1996 5 StR 164/96 -, vom 7. Mai 1996 - 5 StR 175/96 - und vom 6. Februar 1996 - 5 StR 13/96 -). - BGH, 06.11.1996 - 5 StR 487/96
StGB § 64
Angesichts dieser Umstände ist es ein sachlichrechtlicher Fehler, daß das Landgericht die Frage einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB nicht erörtert hat (std. Rspr., u.a. Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 1996 - 5 StR 13/96 -, vom 7. Mai 1996 - 5 StR 175/96 -, vom 8. Mai 1996 - 5 StR 164/96 - und - 5 StR 184/96 -, vom 17. Juli 1996 - 5 StR 296/96 -, vom 5. September 1996 - 5 StR 422/96 -).
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