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   BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13   

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BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13 (https://dejure.org/2013,13945)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2013 - 5 StR 130/13 (https://dejure.org/2013,13945)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13 (https://dejure.org/2013,13945)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 96 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG; § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG; § 78 StGB; § 332 StGB
    Schleusungstatbestände des Aufenthaltsstrafrechts (Verhältnis zum ggf. täterschaftlichen eigenen Machen falscher Angaben des Schleusers); Vollendigung und Beendigung beim Machen unrichtiger Angaben; Verjährung bei der Bestechlichkeit

  • lexetius.com

    AufenthG § 96 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 95 Abs. 2 Nr. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 Abs 2 Nr 2 AufenthG, § 96 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 92 Abs 2 Nr 2 AuslG 1990, § 92a Abs 1 Nr 1 AuslG 1990
    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern: Strafbarkeit der Unterstützung von Falschangaben durch eigene Falschangaben

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG gegenüber einem Beschäftigten in der Ausländerbehörde durch Unterstützen von Falschangaben eines anderen durch sein Handeln bei isolierter Betrachtung als Täter einer Straftat

  • rewis.io

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern: Strafbarkeit der Unterstützung von Falschangaben durch eigene Falschangaben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG gegenüber einem Beschäftigten in der Ausländerbehörde durch Unterstützen von Falschangaben eines anderen durch sein Handeln bei isolierter Betrachtung als Täter einer Straftat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil im Dresdner Schleuser-Prozess rechtskräftig

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Urteil zu Korruption im Ausländeramt rechtskräftig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil im Dresdner Schleuser-Prozess rechtskräftig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 58, 262
  • NJW 2013, 2839
  • NStZ-RR 2014, 60
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 30.10.1990 - 1 StR 500/90

    Übersetzertätigkeiten im Sinne einer Unterstützungshandlung von Ausländern bei

    Auszug aus BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13
    Zu prüfen war dort, ob bei gemeinsamer illegaler Einreise von zwei Ausländern jeder der beiden Ausländer neben seiner Strafbarkeit als Täter einer illegalen Einreise nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG ohne Weiteres zugleich Gehilfe in Bezug auf die illegale Einreise des anderen ist, mit der Folge, dass bei darüber hinaus verwirklichter Beihilfe zur illegalen Einreise eines weiteren Ausländers durch Übernahme von Verpflegungs- und Unterbringungskosten der Schleusungstatbestand nach § 96 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG in der Fassung des Gesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950) - Handeln zugunsten mehrerer Ausländer - verwirklicht wird (BGH, aaO, Rn. 14, 30; abweichend Mosbacher, aaO, § 96 Rn. 2; vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 1 StR 500/90).
  • BGH, 11.11.1993 - 4 StR 629/93

    Behandlung einer in den Urteilsgründen nicht erwähnten Straftat in der Revision

    Auszug aus BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13
    Der Generalbundesanwalt weist mit Recht darauf hin, dass das Landgericht über den Fall 25 der Anklage nicht entschieden hat, weswegen dieser Fall nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 1993 - 4 StR 629/93 - und vom 23. März 2001 - 2 StR 7/01).
  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 344/98

    (Teilnahme beim) Einschleusen von Ausländern; Schlepperorganisation;

    Auszug aus BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13
    Er hat deswegen in § 96 Abs. 1 AufenthG (§ 92a Abs. 1 AuslG 1990) in selbständigen Tatbeständen die Beteiligung zur Täterschaft erhoben (vgl. BGH, Urteile vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409; vom 11. Juli 2003 - 2 StR 31/03, NStZ 2004, 45).
  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 7/01

    Antrag des Generalbundesanwalts

    Auszug aus BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13
    Der Generalbundesanwalt weist mit Recht darauf hin, dass das Landgericht über den Fall 25 der Anklage nicht entschieden hat, weswegen dieser Fall nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 1993 - 4 StR 629/93 - und vom 23. März 2001 - 2 StR 7/01).
  • BGH, 11.07.2003 - 2 StR 31/03

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts (Territorialitätsprinzip); Beihilfe; vertypte

    Auszug aus BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13
    Er hat deswegen in § 96 Abs. 1 AufenthG (§ 92a Abs. 1 AuslG 1990) in selbständigen Tatbeständen die Beteiligung zur Täterschaft erhoben (vgl. BGH, Urteile vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409; vom 11. Juli 2003 - 2 StR 31/03, NStZ 2004, 45).
  • BGH, 23.02.2005 - 1 StR 501/04

    Verstoß gegen das Ausländergesetz (unrichtige Angaben; Anwendung auf

    Auszug aus BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13
    Demgegenüber kann im Hinblick auf die Verselbständigung der Schleusungstatbestände nicht ausschlaggebend sein, ob der Betroffene, wenn er nur nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG (§ 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG 1990) verurteilt würde, als Teilnehmer oder (auch) als Täter zu bestrafen wäre (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Februar 2005 - 1 StR 501/04).
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 467/06

    Betrug und Subventionsbetrug (Konkurrenzverhältnis; Bewertungseinheit: rechtliche

    Auszug aus BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13
    Beendigung tritt hingegen frühestens mit der Erteilung des erschlichenen Aufenthaltstitels ein, weil erst ab diesem Zeitpunkt der Angriff auf das von der Vorschrift geschützte Rechtsgut abgeschlossen sein kann (vgl. zur gleichgelagerten Frage beim Subventionsbetrug etwa BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 467/06, NStZ 2007, 578, 579 mwN).
  • BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07

    Garantenstellung aus enger Gemeinschaftsbeziehung und aus Ingerenz (Totschlag;

    Auszug aus BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13
    bb) Das Urteil des Senats vom 4. Dezember 2007 (5 StR 324/07, StV 2008, 182) betrifft einen anders gelagerten Sachverhalt und steht der Entscheidung schon deswegen nicht entgegen.
  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08

    Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit

    Auszug aus BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13
    Nach Durchführung der genannten pflichtwidrigen Diensthandlungen gemäß zuvor getroffener Unrechtsvereinbarung und nicht ausschließbar zuvor erfolgter Entlohnung war der Angriff auf das Schutzgut des § 332 StGB abgeschlossen und demnach Beendigung eingetreten (vgl. dazu BGH, Urteile vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300, 303 ff., und vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, NStZ 2012, 511, 513).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Auszug aus BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13
    d) Der im Fall 18 bb erteilten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gingen ausweislich der Urteilsgründe (UA S. 58) falsche Mitteilungen zu einem gesicherten Lebensunterhalt sowie - anspruchsbegründend - zur Ausübung der gemeinsamen Personensorge für das Kind mit dem Scheinvater und damit für das aufenthaltsrechtliche Verfahren allgemein bedeutsame Angaben (BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140, 146) voraus (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 27 Abs. 1, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 4 AufenthG; siehe auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 25. August 2006 - 2 M 228/06).
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 1 Ss 58/07

    falsche Angaben; begriff; Personenstandsfeststellung; Vaterwschaftsanerkenntnis

  • OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ws 10/04

    Ausländerstrafrecht: Strafbarkeit eines Deutschen bei fremdnützig unrichtigen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06

    Aussetzung der Abschiebung bei Anerkennung der Vaterschaft und familiärer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2012 - 18 A 537/11

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen

  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 212/18

    Einschleusen von Ausländern (Erforderlichkeit einer vorsätzlichen und

    a) Durch die Strafvorschrift des § 96 Abs. 1 AufenthG werden nach den allgemeinen Regeln (§§ 26, 27 StGB) strafbare Teilnahmehandlungen an den in § 96 Abs. 1 AufenthG in Bezug genommenen Taten nach § 95 AufenthG zu selbständigen, in Täterschaft (§ 25 StGB) begangenen Straftaten heraufgestuft, wenn der Teilnehmer zugleich eines der in § 96 Abs. 1 AufenthG geregelten Schleusermerkmale erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NStZ 2013, 483 und vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13, BGHSt 58, 262, 265 f. Rn. 9; Urteil vom 11. Juli 2003 - 2 StR 31/03, NStZ 2004, 45; vgl. MüKo-StGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 2).
  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 177/16

    Verschweigen von für die Einbürgerung unbeachtlichen Verurteilungen straflos

    Eine Strafbarkeit tritt sogar dann ein, wenn trotz der falschen oder unvollständigen Angaben ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bestand (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 189/07; Beschlüsse vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140, 146 und vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13, BGHSt 58, 262 ff.; Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13, NJW 2016, 419, 420).
  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach

    Der Angeklagte S., der seit dem 10. Juli 2008 von der Unrichtigkeit der Angaben wusste, hat jedoch keine unrichtigen Angaben im Sinne des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG benutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13, BGHSt 58, 262, 267).

    bb) Die von dem Landgericht getroffenen Feststellungen tragen jedoch eine Verurteilung des Angeklagten S. wegen Beihilfe zum Erschleichen von Aufenthaltstiteln (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, § 27 StGB; zur Begriffswahl für die Tenorierung s. auch BGH, Beschluss vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13, BGHSt 58, 262, 265).

    Da der Tatbestand des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG frühestens mit der Erteilung des erschlichenen Aufenthaltstitels beendet ist (vgl. BGH aaO, BGHSt 58, 262, 267), war eine Beihilfe dazu durch Inaussichtstellen der Erteilung des Verwaltungsakts möglich.

  • VG München, 18.09.2013 - M 18 K 13.2256

    Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

    Gegen eine solche Interpretation sprechen die von § 3 Abs. 1 SGB VIII geforderte Vielfalt der Träger und damit die Pluralität des Betreuungsangebots (vgl. Rixen, NJW 2013, 2839 (2840); Frankfurter Kommentar, SGB VIII, 7. Aufl. 2013, § 24 Rn. 23) sowie die Subsidiarität von Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft gemäß § 4 Abs. 2 SGB VIII. Der Bundesgesetzgeber hat mit § 26 SGB VIII die nähere Ausgestaltung von Inhalt und Umfang des Förderanspruchs nach § 24 Abs. 2 SGB VIII ohne weitere Einschränkungen dem jeweiligen Landesrecht überlassen.
  • BGH, 13.01.2015 - 4 StR 378/14

    Einschleusen von Ausländern (Voraussetzungen: Vorsätzliche und rechtswidrige

    a) Durch die Strafvorschrift des § 96 Abs. 1 AufenthG werden sonst nach den allgemeinen Regeln (§§ 26, 27 StGB) strafbare Teilnahmehandlungen an den in § 96 Abs. 1 AufenthG in Bezug genommenen Taten nach § 95 AufenthG zu selbständigen, in Täterschaft (§ 25 StGB) begangenen Straftaten heraufgestuft, wenn der Teilnehmer zugleich eines der in § 96 Abs. 1 AufenthG geregelten Schleusermerkmale erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NStZ 2013, 483; vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13, BGHSt 58, 262, 265 f.; Urteil vom 11. Juli 2003 - 2 StR 31/03, NStZ 2004, 45; vgl. Gericke in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2020 - 2 L 104/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

    Das Vergehen nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG ist zwar regelmäßig frühestens mit der Erteilung der erschlichenen Duldung beendet, weil erst ab diesem Zeitpunkt der Angriff auf das von der Vorschrift geschützte Rechtsgut abgeschlossen sein kann (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13 - juris Rn. 12).
  • BGH, 15.03.2021 - 5 StR 627/19

    Einschleusen von Ausländern (das Leben gefährdende Behandlung; Tatort am Ort

    aa) Für die Verwirklichung des Qualifikationsmerkmals des § 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG verlangt das Gesetz keinen eigenhändigen auf die Behandlung des Geschleusten gerichteten Beitrag eines Hilfeleistenden, dessen Teilnahmehandlung nach dem Grundtatbestand in § 96 Abs. 1 AufenthG zu einer selbständigen in Täterschaft begangenen Straftat heraufgestuft ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2003 - 2 StR 31/03, NStZ 2004, 45; Beschlüsse vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13, BGHSt 58, 262, 265 f.; vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 212/18, NJW 2018, 3658, 3659; MüKoStGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 2 mwN).
  • KG, 19.04.2023 - 4 ORs 9/23

    Strafbarkeit des Erschleichen eines Aufenthaltstitels durch eine

    Allerdings wird teilweise vertreten, die Anerkennung der Vaterschaft und die Berufung auf diese enthielten zugleich die konkludente Erklärung, dass das Kind tatsächlich von dem Anerkennenden abstamme (vgl. LG Hildesheim, Beschluss vom 18. November 2005 - 12 Qs 73/05 -, juris Rn. 7) oder dieser jedenfalls bereit sei, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 1 Qs 51/07 -, juris Rn. 5 f.; Gericke in Münchener Kommentar, StGB 4. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 113; Hadamitzky/Senge aaO; einen dahingehenden konkludenten Erklärungsgehalt ablehnend hingegen: OLG Hamm, Urteil vom 20. November 2007 - 1 Ss 58/07 -, juris Rn. 11 ff.; Hörich/Bergmann aaO Rn. 247 ff.; Fahlbusch aaO Rn. 222; Hohoff aaO Rn. 94; offen gelassen bezogen auf einen aufenthaltsrechtlichen Antrag des "Scheinvaters" in BGH, Beschluss vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13 -, juris Rn. 13).
  • OLG Celle, 21.05.2015 - 2 Ss 107/15

    Angabe von unvollständigen Angaben durch einen Asylbewerber zur Beschaffung einer

    Dies steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der entschieden hat, dass die Beendigung einer Tat nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG frühestens mit Erteilung des Aufenthaltstitels vorliege, weil der Angriff gegen das Rechtsgut erst zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen ist (vgl. BGHSt 58, 262 Rn.12).
  • KG, 19.04.2023 - 9 ORs 9/23

    Vaterschaftsanerkennung durch nicht leiblichen Vater; Rechtmäßigkeit der

    Allerdings wird teilweise vertreten, die Anerkennung der Vaterschaft und die Berufung auf diese enthielten zugleich die konkludente Erklärung, dass das Kind tatsächlich von dem Anerkennenden abstamme (vgl. LG Hildesheim, Beschluss vom 18. November 2005 - 12 Qs 73/05 -, juris Rn. 7) oder dieser jedenfalls bereit sei, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 1 Qs 51/07 -, juris Rn. 5 f.; Gericke in Münchener Kommentar, StGB 4. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 113; Hadamitzky/Senge aaO; einen dahingehenden konkludenten Erklärungsgehalt ablehnend hingegen: OLG Hamm, Urteil vom 20. November 2007 - 1 Ss 58/07 -, juris Rn. 11 ff.; Hörich/Bergmann aaO Rn. 247 ff.; Fahlbusch aaO Rn. 222; Hohoff aaO Rn. 94; offen gelassen bezogen auf einen aufenthaltsrechtlichen Antrag des "Scheinvaters" in BGH, Beschluss vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13 -, juris Rn. 13).
  • LG Berlin, 11.02.2022 - 533 Qs 8/22

    Strafbarkeit nach dem AufenthG im Zusammenhang mit einer Scheinvaterschaft:

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