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   BGH, 17.07.2019 - 5 StR 130/19   

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https://dejure.org/2019,27311
BGH, 17.07.2019 - 5 StR 130/19 (https://dejure.org/2019,27311)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2019 - 5 StR 130/19 (https://dejure.org/2019,27311)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2019 - 5 StR 130/19 (https://dejure.org/2019,27311)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB
    Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas; Zufluss eines Vermögenswertes unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands; mehrere Beteiligte; Ausübung tatsächlicher Verfügungsgewalt; Abgrenzung zu kurzfristiger und transitorischer Überlassung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 301 StPO, § 73 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrige Anordnung des Einziehung des Wertes von Taterträgen; Erlangung eines Vermögenswert im Rechtssinne aus einer Straftat

  • rewis.io

    Einziehung: Aus der Tat erlangter Vermögenswert; mehrere Tatbeteiligte; spätere Aufgabe der Mitverfügungsgewalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1
    Rechtswidrige Anordnung des Einziehung des Wertes von Taterträgen; Erlangung eines Vermögenswert im Rechtssinne aus einer Straftat

  • datenbank.nwb.de

    Einziehung: Aus der Tat erlangter Vermögenswert; mehrere Tatbeteiligte; spätere Aufgabe der Mitverfügungsgewalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einziehung: Überführung gestohlener Pkw nach Polen, was ist "erlangt"?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 229 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erstreckung nur auf das

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 5 StR 130/19
    Angesichts der alleine vom Angeklagten durchgeführten Transporte, der Fahrstrecken von oftmals mehreren hundert Kilometern und der daraus resultierenden langen Fahrzeiten waren ihm diese Autos auch nicht nur kurzfristig und "transitorisch' überlassen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20, 21).

    d) Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass bei Einziehung der jeweiligen Fahrzeugwerte die an den Angeklagten ausgekehrten Entlohnungen aus der Tatbeute nicht zusätzlich eingezogen werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2018 ? 2 StR 311/18, aaO).

  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 645/17

    Einziehung von Taterträgen (aus der Tat erlangter Vermögenswert; tatsächliches

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 5 StR 130/19
    Das ist der Fall, wenn sie im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf diesen nehmen können (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 645/17, NStZ-RR 2018, 278, 279 mwN).
  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 5 StR 130/19
    a) Gemäß ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert im Rechtssinne aus der Tat erlangt, wenn er dem Beteiligten in irgendeiner Phase des Tatablaufs unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann (vgl. BGH, Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 246; vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 45 f.; vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 624/17, jeweils mwN).
  • BGH, 02.07.2015 - 3 StR 157/15

    Verfall (Bruttoprinzip; erlangtes Etwas; Verfügungsgewalt; Unbeachtlichkeit der

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 5 StR 130/19
    Eine spätere Aufgabe der Mitverfügungsgewalt ist unerheblich (vgl. BGH Urteil vom 2. Juli 2015 - 3 StR 157/15, NStZ-RR 2015, 310, 311).
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 5 StR 130/19
    a) Gemäß ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert im Rechtssinne aus der Tat erlangt, wenn er dem Beteiligten in irgendeiner Phase des Tatablaufs unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann (vgl. BGH, Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 246; vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 45 f.; vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 624/17, jeweils mwN).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 5 StR 130/19
    a) Gemäß ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vermögenswert im Rechtssinne aus der Tat erlangt, wenn er dem Beteiligten in irgendeiner Phase des Tatablaufs unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann (vgl. BGH, Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 246; vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 45 f.; vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 624/17, jeweils mwN).
  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 170/19

    Einziehung (Begriff des durch die Tat Erlangten: Erlangung faktischer

    Insbesondere ist der vorliegende Fall nicht demjenigen vergleichbar, dass einem Tatbeteiligten ein Anteil aus der Tatbeute zugewendet wurde, der Tatbeteiligte also seinen Beuteanteil anstelle der zuvor wegen bestehender Mitverfügungsgewalt erlangten Tatbeute erhielt, und in dem eine Einziehung des Beuteanteils neben dem Wert der Tatbeute ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 StR 130/19 Rn. 11; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 15), weil der Tatbeteiligte nie mehr als die (Gesamt-)Beute erlangt hat.
  • BGH, 12.10.2023 - 5 StR 269/23

    Einziehung des Wertes von Taterträgen; Entwendung und Überführung von Fahrzeugen

    Die bloße mittäterschaftliche Beteiligung an der Wegnahme eines Fahrzeugs vor Ort vermittelt aber noch nicht die für eine Einziehung nach § 73 Abs. 1, § 73c StGB erforderliche faktische (Mit-)Verfügungsgewalt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2020 - 5 StR 154/20; siehe zum Vorliegen der faktischen Verfügungsgewalt in vergleichbaren Fallkonstellationen BGH, Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 StR 130/19).
  • LG Essen, 25.05.2020 - 27 KLs 24/19

    Bandendiebstahl, Raub, schwer

    Der Angeklagte S hatte während der Tatausübung der Taten vom 12.05.2016, vom 10.11.2016, vom 23.06.2017 und vom 19.12.2017 nach den Feststellungen zur Sache tatsächliche (Mit-)Verfügungsgewalt über das erbeutete Bargeld oder den erbeuteten Schmuck, so dass die Einziehung sich insoweit auf den gesamten erbeuteten Betrag und nicht allein auf den Anteil des Angeklagten S erstreckt (BGH; Urt. v. 17.07.2019, 5 StR 130/19, zitiert nach juris; BGH, Beschl v. 21.08.2018, 2 StR 311/18, zitiert nach juris).

    Der Angeklagte K hatte ebenfalls während der Tatausübung der Taten vom 12.05.2018, vom 10.11.2016, vom 23.06.2017 und vom 19.12.2017 nach den Feststellungen zur Sache gemeinsam mit dem Angeklagten S tatsächliche (Mit-)Verfügungsgewalt über das erbeutete Bargeld oder den erbeuteten Schmuck, so dass die Einziehung sich insoweit auf den gesamten erbeuteten Betrag und nicht allein auf den Anteil des Angeklagten erstreckt (BGH; Urt. v. 17.07.2019, 5 StR 130/19, zitiert nach juris; BGH, Beschl v. 21.08.2018, 2 StR 311/18, zitiert nach juris).

  • BGH, 26.07.2022 - 3 StR 193/22

    Amphetamin als Betäubungsmittel von mittlerer Gefährlichkeit; Einziehung

    In diesem Fall schiede eine Wertersatzeinziehung in Höhe des Kurierlohns und der Auslagenerstattung aus, weil es ansonsten zu einer nicht statthaften doppelten Abschöpfung vom Angeklagten im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB erlangter Vermögenswerte käme (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 StR 130/19, juris Rn. 11; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20 Rn. 15).
  • BGH, 12.12.2019 - 5 StR 444/19

    Lückenhafte Beweiswürdigung (fehlende Angaben zur Einlassung des Angeklagten)

    Für den Fall einer erneuten Verurteilung des Angeklagten G. weist der Senat darauf hin, dass die Einziehungsentscheidung einer Bestimmung der relevanten Zeitwerte der Fahrzeuge auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Beweiswürdigung bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 StR 130/19).
  • BGH, 01.03.2022 - 4 StR 357/21

    Einziehung von Taterträgen (durch die Tat erlangt: Vorliegen); Betrug

    Dass dem Angeklagten auch dieser Betrag im Sinne einer zumindest vorübergehenden Mitverfügungsgewalt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 StR 130/19 Rn. 8) zugute gekommen wäre, ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen.
  • BGH, 19.01.2021 - 5 StR 291/20

    Einziehung von Taterträgen bei Verurteilung wegen Diebstahls (Wertersatz;

    Zwar hat das Landgericht bei der Bestimmung des Tatertrags im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB einen unzutreffenden Maßstab zugrunde gelegt, weil der Angeklagte durch die Diebstahlstaten nicht - wie indes vom Landgericht angenommen - das Bar- oder Buchgeld aus den Verkäufen des Diebesguts, sondern die gestohlenen Edelmetalllegierungen erlangt hat (vgl. zum Erlangen BGH, Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 StR 130/19 Rn. 8).
  • BGH, 04.10.2023 - 3 StR 328/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Abschöpfung

    Die 5.000 EUR sind mithin bereits von der Verzichtserklärung des Angeklagten beziehungsweise der (erweiterten) Einziehung des über den Verzicht hinausgehenden sichergestellten Bargelds in Höhe von 6.000 EUR erfasst (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 2022 - 3 StR 419/22, juris Rn. 3; vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 24; vom 19. August 2020 - 3 StR 219/20, juris Rn. 8; Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 StR 130/19, juris Rn. 11; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20 Rn. 15).
  • BGH, 09.06.2020 - 5 StR 188/20

    Einziehungsentscheidung als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Die Feststellungen belegen nicht, dass der Angeklagte in jedem Einzelfall tatsächliche Mitverfügungsgewalt über die entwendeten Fahrzeuge hatte und ihm persönlich deshalb diese Werte zugeflossen sind (vgl. zu den notwendigen Feststellungen beim bandenmäßigen Fahrzeugdiebstahl mit anschließender Verbringung ins Ausland BGH, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20; vom 17. Juli 2019 - 5 StR 130/19).
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