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BGH, 04.05.1993 - 5 StR 130/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Nachteils im Rahmen der Untreue
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.02.1992 - 5 StR 622/91
Strafmilderung bei einem den Vermögensnachteil aufwiegenden Vermögensvorteil - …
Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 5 StR 130/93
Im übrigen wird ein Nachteil im Sinne des § 266 StGB nach ständiger Rechtsprechung in solchen Fällen nur dann verneint, wenn die Tathandlung unmittelbar auch zu einem Vermögensvorteil führt, mithin selbst Vorteil und Nachteil zugleich hervorbringt (BGH Beschluß vom 4. Februar 1992 - 5 StR 622/91 - m.w.N.; BGH NStZ 1986, 455 f.). - BGH, 06.05.1986 - 4 StR 124/86
Verurteilung wegen Urkundenfälschung - Verfälschung von Postquittungen - Verstoß …
Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 5 StR 130/93
Im übrigen wird ein Nachteil im Sinne des § 266 StGB nach ständiger Rechtsprechung in solchen Fällen nur dann verneint, wenn die Tathandlung unmittelbar auch zu einem Vermögensvorteil führt, mithin selbst Vorteil und Nachteil zugleich hervorbringt (BGH Beschluß vom 4. Februar 1992 - 5 StR 622/91 - m.w.N.; BGH NStZ 1986, 455 f.).
- BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98
Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden; …
Unmittelbarkeit ist hier so zu verstehen, daß die Vermögensverfügung selbst Vorteil und Nachteil zugleich hervorbringt (vgl. BGH NStE Nr. 29, 36 zu § 266 StGB m.w.N.; BGH, Urteil vom 4. Mai 1993 - 5 StR 130/93).