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   BGH, 24.05.2022 - 5 StR 133/22   

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https://dejure.org/2022,14465
BGH, 24.05.2022 - 5 StR 133/22 (https://dejure.org/2022,14465)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2022 - 5 StR 133/22 (https://dejure.org/2022,14465)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2022 - 5 StR 133/22 (https://dejure.org/2022,14465)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.02.2022 - 3 StR 458/21

    Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an einen

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - 5 StR 133/22
    Hinsichtlich sämtlicher abgeurteilten Delikte ist zudem die Bezeichnung als "unerlaubt" entbehrlich, da Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ausschließlich den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln betreffen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21 mwN).
  • BGH, 16.11.2021 - 3 StR 200/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen;

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - 5 StR 133/22
    Danach führte der Angeklagte die beiden Mengen von 10 und 40 Kilogramm zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat zusammen und verband sie damit zu einer Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. November 2021 - 3 StR 200/21; vom 2. Februar 2022 - 4 StR 455/21).
  • BGH, 28.04.2020 - 3 StR 91/20

    Tateinheit durch Überlagerung der objektiven Ausführungshandlungen beim

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - 5 StR 133/22
    Angesichts der Einsatzstrafe in Höhe von zehn Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe sowie zehn weiterer Einzelfreiheitsstrafen zwischen fünf und neun Jahren ist auszuschließen, dass das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse und des Wegfalls einer Einzelstrafe auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte, zumal eine unterschiedliche konkurrenzrechtliche Beurteilung bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang regelmäßig kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 3 StR 91/20 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 02.02.2022 - 4 StR 455/21

    Betäubungsmitteldelikte (Sich-Verschaffen; Besitz; Konkurrenzen: Tateinheit,

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - 5 StR 133/22
    Danach führte der Angeklagte die beiden Mengen von 10 und 40 Kilogramm zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat zusammen und verband sie damit zu einer Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. November 2021 - 3 StR 200/21; vom 2. Februar 2022 - 4 StR 455/21).
  • BGH, 02.03.2022 - 5 StR 457/21

    EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

    Auszug aus BGH, 24.05.2022 - 5 StR 133/22
    Die Verfahrensrüge, mit der die Verwertung von Encrochat-Daten beanstandet wird, ist jedenfalls unbegründet (BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21).
  • BayObLG, 19.10.2023 - 207 StRR 325/23

    Strafbarkeit des Schriftzuges "Hängt die Grünen" auf einem Wahlplakat

    Soweit der Senat die Konkurrenzverhältnisse abweichend beurteilt hat (vgl. oben zu a)), lässt dies den Schuldgehalt der Tat unberührt und stellt somit kein maßgebliches Kriterium bei der Strafzumessung dar (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 24.05.2022, 5 StR 133/22, zitiert nach juris, dort Rdn. 7).
  • BGH, 20.02.2024 - 6 StR 3/24

    Entfallen des Zusatzes "in nicht geringer Menge" bei Verurteilung wegen Ausfuhr

    Im Übrigen merkt der Senat an, dass bei allen abgeurteilten Delikten die Bezeichnung "unerlaubt" entbehrlich ist, weil Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz durchweg den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln betreffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2023 - 5 StR 71/23; vom 24. Mai 2022 - 5 StR 133/22; vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21 mwN).
  • BGH, 05.07.2022 - 4 StR 61/22

    Beweisverwertungsverbot (ausländische Ermittlungsmaßnahme: Nichteinhaltung

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung an, die grundsätzlich von der Verwertbarkeit der aus Frankreich übermittelten Daten der E. Chat-Mobiltelefone ausgeht (BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21; vgl. auch Beschluss vom 8. Februar 2022 - 6 StR 639/21; Beschluss vom 6. April 2022 - 6 StR 55/22; Beschluss vom 24. Mai 2022 - 5 StR 133/22).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23

    Konkurrenzliche Bewertung von mehreren Taten des Handeltreibens mit

    Eine Bewertungseinheit kommt allerdings dann in Betracht, wenn die Betäubungsmittel aus verschiedenen Erwerbsvorgängen zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat vereint werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Mai 2022 - 5 StR 133/22, Rn. 5; vom 2. Februar 2022 - 4 StR 455/21, Rn. 6; kritisch und den Begriff des "Verkaufsvorrats" einschränkend Patzak, NStZ 2023, 17, 21).
  • BGH, 11.04.2023 - 5 StR 71/23

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

    Auf der Grundlage dieser rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen begegnet der Schuldspruch in der Sache keinen Bedenken, allerdings war die Bezeichnung "unerlaubt" im Urteilstenor überflüssig (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 5 StR 133/22 Rn. 6).
  • BGH, 21.06.2022 - 5 StR 3/22

    Entscheidung des Revisionsgerichts nach Änderung des Schuldspruchs

    Das Handeltreiben bezog sich mithin auf einen einheitlichen Verkaufsvorrat, der damit zu einer Bewertungseinheit verbunden war (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 5 StR 133/22 mwN).
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