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BGH, 20.06.2018 - 5 StR 136/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Rechtsfehlerfreie Strafzumessungsentscheidung (langer Tatzeitraum; Taten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter mehrerer Personen; seit den Taten verstrichenen Zeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Strafzumessung i.R.e. Verurteilung wegen des schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Strafzumessung i.R.e. Verurteilung wegen des schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.07.2016 - 5 StR 166/16
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (enger situativer, räumlicher und …
Auszug aus BGH, 20.06.2018 - 5 StR 136/18
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Senat mit Urteil vom 7. Juli 2016 (5 StR 166/16) lediglich den Gesamtstrafenausspruch aufgehoben.
- OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23
Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus wegen krankheitsbedingter …
- OLG Brandenburg, 06.12.2021 - 1 Ws 135/21
Ersatz der notwendigen Auslagen des Nebenklägers im Berufungsverfahren Quotelung …
aa) Bei erfolglosem Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft zuungunsten des Angeklagten hat der Nebenkläger, der sich diesem Rechtsmittel angeschlossen hat, die ihm im Rechtsmittelverfahren entstandenen notwendigen Auslagen selbst zu tragen (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Mai 2018, 4 StR 642/, Rz. 4 m. w. N.; Beschluss vom 20. Juni 2018, 5 StR 136/18, Rz. 3; jeweils zu den Kosten des Revisionsverfahrens und jeweils zitiert nach Juris).