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   BGH, 25.04.2013 - 5 StR 139/13   

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BGH, 25.04.2013 - 5 StR 139/13 (https://dejure.org/2013,12221)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2013 - 5 StR 139/13 (https://dejure.org/2013,12221)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2013 - 5 StR 139/13 (https://dejure.org/2013,12221)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 257c StPO, § 344 StPO, § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG
    Revision im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Revisionsrüge der Einbeziehung von Sonderstrafrahmen in eine Verständigung

  • Wolters Kluwer

    Strafrahmenverschiebungen im Fall unbenannter Strafänderungsgründe als Gegenstand von Verfahrensabsprachen

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Revisionsrüge der Einbeziehung von Sonderstrafrahmen in eine Verständigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 3; StPO § 257c
    Strafrahmenverschiebungen im Fall unbenannter Strafänderungsgründe als Gegenstand von Verfahrensabsprachen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gedanken des BGH nach dem Absprache-Urteil des BVerfG: Der "Sonderstrafrahmen”

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 540
  • StV 2013, 485
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 25.04.2013 - 5 StR 139/13
    Dies führt auch im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 (NJW 2013, 1058) nicht zu revisionsgerichtlicher Beanstandung.
  • BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21

    Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden

    Dieser ging dahin, den Angeklagten bei einem umfassenden Geständnis unter Annahme minder schwerer Fälle zu einer Gesamtfreiheitsstrafe zwischen vier Jahren und vier Jahren und sechs Monaten zu verurteilen (vgl. zur Zulässigkeit einer Vereinbarung der Anwendung eines Strafrahmens für unbenannte minder schwere Fälle im Rahmen einer Verständigung nach § 257c StPO BGH, Beschlüsse vom 18. August 2021 - 5 StR 199/21, NStZ 2022, 55 Rn. 10 ff.; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 10 Rn. 18 ff.; vom 25. April 2013 - 5 StR 139/13, NStZ 2013, 540, 541; BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 74, 130; KKStPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 18 ff.).
  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 199/21

    Keine verständigungsbezogene Mitteilungspflicht bei bloßer Erörterung der

    Der Bundesgerichtshof hat in Anwendung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben die Annahme eines minder schweren Falls im Rahmen einer Verständigung nach § 257c StPO jedenfalls dann als unbedenklich angesehen, wenn die Zubilligung des Sonderstrafrahmens in nach herkömmlichen Strafzumessungsregeln nicht zu beanstandender Weise an den aus dem Geständnis abzuleitenden bestimmenden Strafzumessungsgrund anknüpft und es zu keiner Drucksituation für den Angeklagten kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2013 - 5 StR 139/13, NStZ 2013, 540; zustimmend H. Schneider, NStZ 2014, 192, 195).
  • OLG Naumburg, 04.12.2013 - 2 Ss 151/13

    Notwendige Verteidigung: Erörterung einer Verständigung über das Verfahren

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.03.2013 (2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - NJW 2013, 1058) und zahlreiche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (zuletzt: BGH, Urt. v. 3. September 2013 - 5 StR 318/13 -, juris; Urt. v. 7. August 2013 - 5 StR 253/13, juris; Beschluss vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13 -, juris; Urt. v. 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13 -, juris; Beschluss vom 25. Juni 2013 - 1 StR 163/13 - juris; Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13 -, juris; Beschluss vom 25. April 2013 - 5 StR 139/13 -, juris; Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12 -, juris; Beschluss vom 06. März 2013 - 5 StR 423/12 -, BGHSt 58, 184-192; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 537/12 -, juris; Beschluss vom 21. Februar 2013 - 1 StR 633/12 -, juris) zeigen überdeutlich, dass die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften, die die strafprozessuale Verständigung regeln, selbst für Berufsrichter äußerst kompliziert und fehleranfällig ist.
  • BGH, 18.04.2023 - 6 StR 124/23

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Verfahrensrüge: Angabe der den

    Dies gilt gleichermaßen für die Klärung der - einer Verständigung entzogenen (vgl. BVerfG, aaO, S. 228; BGH, Beschluss vom 25. April 2013 - 5 StR 139/13, NStZ 2013, 540) - Vorfrage, ob überhaupt die Möglichkeit der Verständigung bei Annahme eines minder schweren Falles in Betracht kommt, ohne dass ein Prozessverhalten des Angeklagten in Rede steht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. August 2021 - 5 StR 199/21, NStZ 2022, 55, 56).
  • LG Münster, 22.10.2013 - 7 KLs 7/13
    Entsprechend der vorstehenden Zusage hat die Kammer den Beteiligten unter dem 14. Oktober 2013 einen Verständigungsvorschlag unterbreitet; dabei konnte die Kammer bei der Bildung der Strafrahmen aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bereits fortgeschrittenen Beweisaufnahme das Eingreifen der später auch festgestellten minder schweren Fälle bereits voraussetzen; diese waren damit nicht Gegenstand, sondern Grundlage des Verständigungsvorschlags (vgl. BGH, NStZ 2013, 540).
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