Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1975 - 5 StR 139/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,302
BGH, 06.05.1975 - 5 StR 139/75 (https://dejure.org/1975,302)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1975 - 5 StR 139/75 (https://dejure.org/1975,302)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1975 - 5 StR 139/75 (https://dejure.org/1975,302)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,302) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die Frist der Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung - Schuldhaftes Fristversäumnis auf Seiten des Verteidigers - Schutzbedürfnis des Angeklagten bei Verschulden seines Verteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44, § 464 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 126
  • NJW 1975, 1332
  • MDR 1975, 679
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1972 - 2 StR 29/72

    Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung - Einlegung einer

    Auszug aus BGH, 06.05.1975 - 5 StR 139/75
    Der Bundesgerichtshof hat bereits in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1972 (BGHSt 25, 77) klargestellt, daß die Revision regelmäßig nicht zugleich eine Anfechtung der Kostenentscheidung enthält.
  • BayObLG, 16.01.1970 - GSSt 1/70

    Vorlegung an den BGH

    Auszug aus BGH, 06.05.1975 - 5 StR 139/75
    Das rechtfertigt es, § 232 Abs. 2 ZPO jedenfalls seinem allgemeinen Rechtsgedanken nach anzuwenden, der in allen übrigen Verfahrensordnungen Geltung besitzt (BayObLGSt 1970, 9, 17).
  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

    Die frühere, noch auf Grundlage der alten Bundesdisziplinarordnung ergangene Rechtsprechung des Senats, wonach ein Verschulden des Anwaltes, das zur Fristversäumnis geführt hat, entsprechend den strafverfahrensrechtlichen Grundsätzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 1960 - 4 StR 193/60 - BGHSt 14, 306 , vom 6. Mai 1975 - 5 StR 139/75 - BGHSt 26, 126 , vom 9. Dezember 1992 - 5 StR 394/92 - NJW 1993, 742, vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15 - NStZ-RR 2016, 214 f. und vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17 - NStZ-RR 2018, 84), dem Beamten nicht zuzurechnen ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 18. März 1991 - 1 DB 1, 91 - BVerwGE 93, 45 ), ist wegen der veränderten Rechtslage überholt.
  • BGH, 04.07.2023 - 5 StR 145/23

    Verwerfung der Revision der Einziehungsbeteiligten; Antrag auf Wiedereinsetzung

    Das betrifft etwa die sofortige Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung nach § 464 Abs. 3 StPO, da diese in ihrem Wesen und ihren Auswirkungen Schuldtiteln über Geldforderungen vergleichbar ist, so dass § 85 Abs. 2 ZPO jedenfalls seinem allgemeinen Rechtsgedanken nach angewendet wird (BGH, Beschluss vom 6. Mai 1975 - 5 StR 139/75, BGHSt 26, 126; zu weiteren Fällen einer Zurechnung gegenüber dem Beschuldigten vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 44 Rn. 19).
  • BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81

    Verpätete Anbringung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Schon bei der Kostenentscheidung tritt das hieraus folgende besonders schutzwürdige Interesse des Angeklagten zurück: versäumt der Verteidiger die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung, so kann dem Angeklagten keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (BGHSt 26, 126 [BGH 06.05.1975 - 5 StR 139/75]).
  • BGH, 11.03.1976 - III ZR 113/74

    Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten an der Versäumung der Frist zur

    Er beansprucht sogar für das Strafverfahren im Hinblick auf die Verfahrenskosten und den Nebenkläger Geltung (vgl. BGHSt 26, 126 [BGH 06.05.1975 - 5 StR 139/75]; BayObLGSt 1970, 9 ff), während das Schutzbedürfnis des nicht oder nicht voll schuldigen Angeklagten in seinem Kampf um Ehre und Freiheit es grundsätzlich ausschließt, ihm das Verschulden eines bestellten oder eines von ihm gewählten Verteidigers zuzurechnen (vgl. BGHZ 17, 199, 204, 205 [BGH 04.05.1955 - VI ZR 37/54]; vgl. auch BVerfGE 35, 41, 50).
  • OLG Celle, 21.06.2016 - 1 Ws 287/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung

    Denn der Grundsatz, dass einem Angeklagten ein Verteidigerverschulden nicht zuzurechnen ist, gilt im Verfahren der Anfechtung einer Kostenentscheidung nicht (BGH, Beschluss vom 6. Mai 1975 -5 StR 139/75, BGHSt 26, 126; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Januar 1989 - 2 Ws 1/89; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Januar 1988 - 1 Ws 37/88; OLG Celle, Beschluss vom 9. Juni 1959 - 2 Ss 140/59, NJW 1959, 1932; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 58. Aufl. 2015, § 44 Rn. 19, § 464 Rn. 21).
  • OLG Hamburg, 29.07.2003 - 2 VAs 3/03

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten ; Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Demgemäss gilt die Nichtzurechnung auch im Strafrecht nicht unbeschränkt, sondern findet keine Anwendung z. B. im Strafvollzugsrecht (h. M., vgl. OLG Frankfurt/ Main in NStZ 1981, 408 und 1982, 351; Schwind/Böhm/ Schuler, StVollzG, 2. Aufl., § 112 Rn. 8 m.w.N.; a. A. Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 9. Aufl., § 112 Rn. 3), im strafrechtlichen Erkenntnisverfahren für Einziehungsbeteiligte (vgl. OLG Düsseldorf in NStZ-RR 2001, 335 m.w.N.), im strafprozessualen Kosten- (vgl. BGHSt 26, 126, 127) und Entschädigungsstreit (vgl. HansOLG Hamburg in NStZ 1990, 191, 192), für Privat- und Nebenkläger (vgl. MeyerGoßner, a.a.O., § 44 Rn. 19 m.w.N.) und im Klagerzwingungsverfahren (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 44 Rn. 19, § 172 Rn. 25).

    Ein erhöhtes Schutzbedürfnis des Betroffenen besteht für den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch (vgl. BGHSt 26, 126, 127), nicht aber nach dessen Rechtskraft für Strafvollstreckung und Strafvollzug.

  • OLG Zweibrücken, 15.02.2017 - 1 Ws 254/16

    Strafverfahren: Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls; Kostenentscheidung

    Denn im Verfahren der Anfechtung einer Kostenentscheidung findet der Grundsatz keine Anwendung, dass dem Angeklagten ein Verschulden seines Verteidigers nicht zuzurechnen ist (BGHSt 26, 126 [127]; OLG Celle, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 1 Ws 287/16, juris, Rn. 11 m. w. N.; Gieg, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage 2013, § 464, Rn. 10).
  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 DB 1.91

    Rechtsmitteleinlegung - Fernmündliche Übermittlung - Fristversäumung -

    Das folgt aus einem besonderen schutzwürdigen Interesse des Angeklagten, wenn dieser durch Fristversäumung seines Verteidigers in die Gefahr eines - unter Umständen ungerechtfertigten - Schuld- und Rechtsfolgenausspruches geriete (BGHSt 14, 306 ; BGHSt 26, 126 ).
  • BGH, 26.09.2007 - 2 StR 326/07

    Kostenbeschwerde; sofortige Beschwerde; Einlegungsfrist; Rechtsmittel

    Denn das gegen das Urteil gerichtete Rechtsmittel schließt die Anfechtung der Kosten- und Auslagenentscheidung nicht ein (BGHSt 25, 77, 80; 26, 126 f.).
  • OLG Zweibrücken, 16.08.2018 - 1 Ws 151/18

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für die Beschwerde gegen eine

    Die Beschwerdeführerin muss sich das Verschulden ihres Verteidigers zurechnen lassen Zwar hat im Strafverfahren der Angeklagte grundsätzlich nicht für das Verschulden seines Verteidigers einzustehen; die gilt aber nicht für die Anfechtung einer Kostenentscheidung (BGH, Beschluss vom 6. Mai 1975, 5 StR 139/75, BGHSt 26, 126-127, Rn. 6, juris).
  • OLG Hamburg, 02.11.2015 - 3 Ws 97/15

    Strafverfahren gegen einen verhandlungsunfähigen Angeklagten: Selbstständige

  • BGH, 06.10.2010 - 2 StR 451/10

    Nachprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler

  • OLG Stuttgart, 31.10.2002 - 2 Ss 469/02

    Reichweite eines unbenannten Rechtsmittels hinsichtlich der Kostenentscheidung

  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 236/98

    Beschwerde gegen eine Kosten- und Auslagenentscheidung - Verwerfung der Revision

  • LG Arnsberg, 14.11.2014 - 6 Qs 92/14

    Keine unverschuldete Unkenntnis der rechtlichen Verhältnisse i.S.v. § 21 Abs. 1

  • LG Freiburg, 27.10.2015 - 10 Ns 550 Js 28148/14

    Strafverfahren: Auslegung eines eingelegten Rechtsmittels als sofortige

  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 DB 2.91

    Verlust von Dienstbezügen - Zurechenbarkeit von Verschulden des

  • OLG Zweibrücken, 04.05.2000 - 1 Ws 177/00

    Anfechtung der (unterlassenen) Auslagenentscheidung; Zurechnung von

  • OLG Saarbrücken, 18.08.2021 - 4 Ws 139/21

    Wiedereinsetzungsantrag - sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung nach

  • KG, 14.05.1999 - 4 Ws 83/99

    Gegenstand des Beweises - Anfechtung der Kostenentscheidung - Zurückverweisung

  • BGH, 13.10.1987 - 5 StR 627/86

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung bei

  • LG Kaiserslautern, 28.02.2005 - 8 Qs 4/05

    Strafverfahren: Reichweite der Kostenentscheidung; keine Umdeutung des

  • OLG Koblenz, 15.01.1988 - 1 Ws 37/88
  • LG Osnabrück, 16.12.2009 - 15 Qs 98/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht