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   BGH, 23.05.2000 - 5 StR 142/00   

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https://dejure.org/2000,3225
BGH, 23.05.2000 - 5 StR 142/00 (https://dejure.org/2000,3225)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2000 - 5 StR 142/00 (https://dejure.org/2000,3225)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 5 StR 142/00 (https://dejure.org/2000,3225)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 261 StPO
    Rückschlüsse bei Zeugnisverweigerung; Beweiswürdigung der belastender Aussage der Ehefrau des Angeklagten im Ermittlungsverfahren; Falsche Selbstbezichtigung und falsche Bezichtigung; Darstellungsmängel

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Brandstiftung - Sachbeschädigung - Körperverletzung - Falsche Selbstbezichtigung - Hauptverhandlung - Zeugnisverweigerungsrecht - Angehöriger - Zeugenaussage - Glaubwürdigkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 52 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 52

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Möglichkeit der Falschbezichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 546
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68

    Zeugnisverweigerung: Die Nichtverwertung des Schweigens

    Auszug aus BGH, 23.05.2000 - 5 StR 142/00
    Ob der - hier ebenfalls vorliegende Verstoß gegen § 52 StPO, der darin liegt, daß aus der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen grundsätzlich keine Rückschlüsse auf die hierfür maßgeblichen Motive gezogen werden dürfen, weil der Angehörige andernfalls von den ihm zustehenden prozessualen Rechten nicht mehr frei und unbefangen Gebrauch machen könnte (st. Rspr. - vgl. nur BGHSt 22, 113, 114), nur mit einer - hier nicht erhobenen - Verfahrensrüge geltend gemacht werden könnte, kann daher offenbleiben.
  • BGH, 16.07.1991 - 1 StR 377/91

    Wirkung einer Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 23.05.2000 - 5 StR 142/00
    Diese Argumentation läßt außer Acht, daß die Ehefrau hätte einräumen müssen, sich selbst wegen einer falschen Verdächtigung strafbar gemacht zu haben (vgl. BGH StV 1991, 450, 451).
  • BFH, 14.05.2002 - IX R 31/00

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Steuerberaters

    Die Zeugnisverweigerung selbst ist als bloße neutrale Tatsache zu werten, aus der keine Folgerungen zu Lasten der Beteiligten gezogen werden dürfen (BGH-Urteil vom 23. Mai 2000 5 StR 142/00, Neue Zeitschrift für Strafrecht --NStZ-- 2000, 546, a.E., m.w.N.; Söhn in HHSp, § 101 AO Rz. 22a, und List in HHSp, § 84 FGO Rz. 31; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 101 AO Tz. 13).
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