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   BGH, 23.01.2019 - 5 StR 143/18   

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BGH, 23.01.2019 - 5 StR 143/18 (https://dejure.org/2019,4035)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2019 - 5 StR 143/18 (https://dejure.org/2019,4035)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 5 StR 143/18 (https://dejure.org/2019,4035)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 26a StPO; § 27 StPO; § 244 Abs. 5 S. 2 StPO; Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; § 30a Abs. 1 BtMG; § 73 StGB
    Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung des abgelehnten Richters (Willkür; Richter in eigener Sache; Verkennung von Tragweite und Bedeutung der Verfassungsgarantie; nur fehlerhafte Rechtsanwendung; Verwerfung aus formalen Erwägungen; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Stammen der für die Beschaffung der Fahrzeuge übergebenen Gelder aus dem vorangegangenen Kokainhandel hinsichtlich Geldwäsche; Versorgung mit hochwertigen Fahrzeugen und Verschaffung von Fahrzeugen für den Transport zum Weiterverkauf bestimmter Drogen mit ...

  • Wolters Kluwer

    Stammen der für die Beschaffung der Fahrzeuge übergebenen Gelder aus dem vorangegangenen Kokainhandel hinsichtlich Geldwäsche; Versorgung mit hochwertigen Fahrzeugen und Verschaffung von Fahrzeugen für den Transport zum Weiterverkauf bestimmter Drogen mit ...

  • rewis.io

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Stammen der für die Beschaffung der Fahrzeuge übergebenen Gelder aus dem vorangegangenen Kokainhandel hinsichtlich Geldwäsche; Versorgung mit hochwertigen Fahrzeugen und Verschaffung von Fahrzeugen für den Transport zum Weiterverkauf bestimmter Drogen mit ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 120
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 143/18
    Die Abwegigkeit der vorgebrachten Ablehnungsgründe kann indes die Sachfremdheit des Ablehnungsgesuchs deutlich machen (BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 222 mwN).

    (1) Anerkannt ist, dass jedenfalls die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO, unbedenklich ist, wenn dieses lediglich damit begründet worden ist, der Richter sei an einer Vorentscheidung zu Lasten des Angeklagten beteiligt gewesen (BGH, Beschlüsse vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221, und vom 13. Juli 2006 - 5 StR 154/06, NStZ 2006, 705; Urteil vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864).

    (1) Ein Verstoß gegen die Zuständigkeitsregelungen der §§ 26a, 27 StPO führt nämlich nicht stets, sondern nur dann zu einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Vorschriften willkürlich angewendet werden, weil der abgelehnte Richter sein eigenes Verhalten wertend beurteilt, sich also gleichsam zum "Richter in eigener Sache' macht, oder die richterliche Entscheidung die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie verkennt (vgl. BVerfG (Kammer), NJW 2005, 3410, 3411; BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 219 f.).

  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 445/13

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Ladung eines Auslandszeugen (Voraussetzungen:

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 143/18
    (2) Bei Anwendung dieser Grundsätze auf den vorliegenden Fall einer Ablehnung des Befangenheitsgesuchs nach § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO wegen Verfolgung verfahrensfremder Zwecke ergibt sich, dass der Antragsteller - neben dem von vornherein zur Begründung des Ablehnungsgesuchs ungeeigneten Hinweis auf die von der Strafkammer bei der Zurückweisung seines Antrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen vorgenommene antizipierte Beweiswürdigung (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2014 ? 4 StR 445/13, NStZ 2014, 531 mwN) - keine besonderen, eine inhaltliche Prüfung erfordernden Umstände vorgetragen hat.

    Unabhängig davon, dass der Zeuge in dem Antrag nicht namentlich benannt ist, durfte die Strafkammer ihre Entscheidung über die Vernehmung des Auslandszeugen davon abhängig machen, welche Ergebnisse von der beantragten Beweisaufnahme zu erwarten waren und wie diese zu würdigen gewesen wären (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. März 2014 ? 4 StR 445/13, NStZ 2014, 531 mwN).

  • BGH, 27.11.2018 - 5 StR 234/18

    Selbstgeldwäsche durch den Vortäter (Einzahlung auf ein vom Täter geführtes

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 143/18
    Eine Einziehung wäre lediglich nach § 261 Abs. 7, § 74 Abs. 2, 74c StGB möglich gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18 mwN).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 143/18
    Die Rüge einer Verletzung von § 261 StPO durch Verwertung von Audioaufzeichnungen entgegen einem Beweisverwertungsverbot (RB S. 59 ff.) ist aus den im Beschluss des Landgerichts vom 8. Februar 2017 (RB S. 66) sowie auf UA S. 35 ausführlich dargelegten Gründen unbegründet (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 1989 - 3 StR 453/88, BGHSt 36, 167, 173 ff.; BVerfGE 34, 238).
  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 486/02

    Wahrunterstellung (Erörterungsmangel: Umfang der Erörterungspflicht; Aufdrängen;

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 143/18
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass es einer Auseinandersetzung mit den als wahr unterstellten Tatsachen in den Urteilsgründen nur dann bedarf, wenn sie sich angesichts der im Übrigen gegebenen Beweislage aufdrängt und die Beweislage sich sonst als lückenhaft erwiese (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268, 269).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 143/18
    (1) Ein Verstoß gegen die Zuständigkeitsregelungen der §§ 26a, 27 StPO führt nämlich nicht stets, sondern nur dann zu einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Vorschriften willkürlich angewendet werden, weil der abgelehnte Richter sein eigenes Verhalten wertend beurteilt, sich also gleichsam zum "Richter in eigener Sache' macht, oder die richterliche Entscheidung die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie verkennt (vgl. BVerfG (Kammer), NJW 2005, 3410, 3411; BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 219 f.).
  • BGH, 29.06.2006 - 5 StR 485/05

    Verurteilungen in Wuppertaler Korruptionsverfahren überwiegend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 143/18
    (1) Anerkannt ist, dass jedenfalls die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO, unbedenklich ist, wenn dieses lediglich damit begründet worden ist, der Richter sei an einer Vorentscheidung zu Lasten des Angeklagten beteiligt gewesen (BGH, Beschlüsse vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221, und vom 13. Juli 2006 - 5 StR 154/06, NStZ 2006, 705; Urteil vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864).
  • BGH, 13.07.2006 - 5 StR 154/06

    Gesetzlicher Richter (Ablehnungsverfahren; Richter in eigener Sache; Besorgnis

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 143/18
    (1) Anerkannt ist, dass jedenfalls die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO, unbedenklich ist, wenn dieses lediglich damit begründet worden ist, der Richter sei an einer Vorentscheidung zu Lasten des Angeklagten beteiligt gewesen (BGH, Beschlüsse vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221, und vom 13. Juli 2006 - 5 StR 154/06, NStZ 2006, 705; Urteil vom 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864).
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 143/18
    In letzterem Fall entscheidet das Revisionsgericht nach Beschwerdegrundsätzen sachlich über die Besorgnis der Befangenheit (BGH, Beschlüsse vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162, und vom 2. April 2008 - 5 StR 129/07, NStZ-RR 2008, 246, 247).
  • BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 143/18
    Damit hat er sich in freiem Entschluss selbst zum Beweismittel gemacht und sein Einlassungsverhalten der freien richterlichen Beweiswürdigung unterstellt (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1965 - 4 StR 573/65, BGHSt 20, 298, 300, und vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 145).
  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 129/07

    Unberechtigte Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der

  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

  • BGH, 14.04.2015 - 3 StR 627/14

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bandenbegriff;

  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 236/20

    Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs (Mitwirkung des

    Dieser Maßstab gilt nicht nur für die Anwendung von § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO, sondern auch für die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs als unzulässig wegen Verspätung nach § 26a Abs. 1 Nr. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 27. August 2008 - 2 StR 261/08, NStZ 2009, 223) und Verschleppungsabsicht nach § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2019 - 5 StR 143/18, NStZ-RR 2019, 120, sowie bereits BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, aaO).
  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine

    Eine ersatzweise Einziehung des Wertes als Tatertrag nach §§ 73 Abs. 1, 73c Satz 1 StGB ist dabei, weil Tatmittel beziehungsweise Tatobjekt, nach alter wie neuer Rechtslage nicht zulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 5 StR 143/18, juris Rn. 56; vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18, juris Rn. 29; vom 1. Februar 2011 - 4 StR 454/10, juris Rn. 4; Senat, Beschlüsse vom 17. März 2010 - 2 StR 67/10, NStZ 2011, 100; vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 3 StR 442/01, NStZ-RR 2002, 118, 119; Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 681).
  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 1/21

    Beschränkung der Revision (Einziehungsentscheidung: losgelöst und selbständig

    a) Das Landgericht hat bei seiner Entscheidung über die Einziehung des Wertes der Überweisungsgutschriften in Höhe von 999.889 EUR auf dem Konto des Angeklagten verkannt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Geldwäscheobjekt auf Grundlage der gemäß § 2 Abs. 1 StGB für den Tatzeitraum geltenden Fassung des § 261 Abs. 7 StGB grundsätzlich nur nach § 74 Abs. 2 StGB eingezogen werden konnte und die Wertersatzeinziehung sich daher ausschließlich nach § 74c StGB richtete (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18, NJW 2019, 533, 536; Beschlüsse vom 25. Mai 2021 - 5 StR 62/21, wistra 2021, 360; vom 15. Juli 2020 - 6 StR 95/20, juris; vom 23. Januar 2019 - 5 StR 143/18, juris Rn. 56; vgl. auch Senat, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 185/20, juris Rn. 56; Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182, 2183 f.; BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2022 - 1 StR 471/21, juris Rn. 3; vom 7. April 2020 - 6 StR 34/20, NStZ-RR 2020, 175; Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 681 f.).
  • BGH, 07.06.2022 - 5 StR 460/21

    Unzureichender Vortrag bei der Rüge der Mitwirkung eines wegen Vorbefassung

    b) Dessen hätte es aber bedurft (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, NStZ 2018, 550; vgl. zur Unzulässigkeit schon des Antrags gemäß § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO BGH, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85; vom 19. April 2018 - 3 StR 23/18, NStZ-RR 2018, 252; Urteil vom 23. Januar 2019 - 5 StR 143/18, NStZ-RR 2019, 120).
  • OLG Hamburg, 02.09.2020 - 2 Ws 106/20

    Notwendigkeit einer mündlichen Anhörung der behandelnden Ärzte bei Abgabe einer

    Eine Begründung ist namentlich dann völlig ungeeignet, wenn das Ablehnungsgesuch lediglich damit begründet worden ist, der Richter sei an einer Vorentscheidung zulasten des Angeklagten beteiligt gewesen (BGH NStZ-RR 2019, 120).
  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 504/19

    Keine willkürliche Missachtung der Zuständigkeitsregeln bei Entscheidung über

    a) Ein Verstoß gegen die Zuständigkeitsregelungen der §§ 26a, 27 StPO führt nämlich nicht stets, sondern nur dann zu einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Vorschriften willkürlich angewendet werden, weil der abgelehnte Richter sein eigenes Verhalten wertend beurteilt, sich also gleichsam zum "Richter in eigener Sache' macht, oder die richterliche Entscheidung die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie verkennt (vgl. BVerfG (Kammer), NJW 2005, 3410, 3412; BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 219 f.; Urteil vom 23. Januar 2019 - 5 StR 143/18).

    Der Inhalt dieser dienstlichen Erklärungen wäre aber für die inhaltliche Prüfung des ersten Befangenheitsantrags nach Beschwerdegrundsätzen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2019 - 5 StR 143/18) von Bedeutung gewesen.

  • VerfGH Bayern, 12.01.2022 - 55-VI-21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht, für das Betreten eines

    Die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs nach § 26 a Abs. 1 Nr. 2 StPO ist unbedenklich, wenn dieses lediglich damit begründet wird, der Richter sei an einer Vorentscheidung zu Lasten des Angeklagten beteiligt gewesen (BGH vom 10.8.2005 BGHSt 50, 216/221; vom 23.1.2019 NStZ-RR 2019, 120/121 m. w. N.).
  • BGH, 19.02.2020 - 3 StR 522/19

    Besorgnis der Befangenheit (Unzulässigkeit; rechtsfehlerhafte Vorentscheidung;

    Anhaltspunkte für die Besorgnis der Befangenheit können in dem Verhalten des Richters oder in den Gründen der vorangegangenen Entscheidung gefunden werden (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06, BVerfGK 11, 62, 74 mwN; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, NStZ 2014, 725, 726 f.; vom 19. April 2018 - 3 StR 23/18, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 22 Rn. 4, 5; vom 23. Januar 2019 - 5 StR 143/18, NStZ-RR 2019, 120, 121).
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