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   BGH, 17.04.1996 - 5 StR 147/95   

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https://dejure.org/1996,3782
BGH, 17.04.1996 - 5 StR 147/95 (https://dejure.org/1996,3782)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1996 - 5 StR 147/95 (https://dejure.org/1996,3782)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1996 - 5 StR 147/95 (https://dejure.org/1996,3782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Freigesprochen - Strafklageverbrauch - Weitere Teillieferungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30

Papierfundstellen

  • StV 1996, 650
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 5 StR 147/95
    Auch nach den Grundsätzen von BGHSt 40, 138 handelt es sich dabei um einen einzigen Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 5 StR 147/95
    Die Nachholung des Teilfreispruchs entgegen UA S. 501 beruht auf den Grundsätzen der Senatsentscheidung BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 10.
  • BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung);

    a) Der Senat gibt zu erwägen, ob die Annahme des 4. Strafsenats, die Anfahrt nach Rotterdam stelle einen identischen Teilakt sowohl des Handeltreibens mit den Betäubungsmitteln der vorangegangenen als auch des Handeltreibens mit den Betäubungsmitteln der abzuholenden Lieferung dar, nicht zuletzt mit Blick auf die weitreichenden Folgen beim Strafklageverbrauch (BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. April 1996 - 5 StR 147/96, StV 1996, 650; s. auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 257) Bedenken begegnen müsste.
  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 42/99

    Unerlaubtes Handeltreiben; Tatmehrheit bei Zahlung eines (Rest-) Kaufpreises

    Ungeachtet dessen, daß von dem Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln auch die erforderlichen Zahlungsvorgänge erfaßt werden (zuletzt BGHSt 43, 158, 162 m.w.N.), hat der Senat demgegenüber nicht zuletzt mit Blick auf die weitreichenden Folgen beim Strafklageverbrauch (vgl. dazu BGHSt 43, 252, 254 ff.; BGH, Beschluß vom 17. April 1995 - 5 StR 147/95) - Bedenken, ob der bloße Zahlungsvorgang die Kraft hat, mehrere an sich selbständige Rauschgiftgeschäfte zu einer Tat im Rechtssinne zu verbinden.
  • OLG Karlsruhe, 09.10.1997 - 2 Ss 175/97

    Einstellung eines Verfahrens wegen Strafklageverbrauchs; Freiheitsstrafe wegen

    Da somit grundsätzlich das angeklagte Verhalten mit dem bereits abgeurteilten Geschehen sachlich-rechtlich zusammenfällt und eine einzige Tat i.S.d. § 52 StGB bilden könnte, wäre auch eine einheitlich prozessuale Tat i.S.d. § 264 Abs. 1 StPO (vgl. nur Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 264 Rdn. 6 m.w.N. speziell zu Rauschgiftfällen vgl. nur BGH StV 1991, 8 = BGHR BtMG § 29 - Strafklageverbrauch 3; BGHR a.a.O. Nr. 6; StV 1996, 650 ) mit der Folge eines Strafklageverbrauchs gegeben.
  • BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97

    Vorliegen eines Strafklageverbrauchs - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

    Auf.der Basis dieser Rechtsprechung hat der 5. Strafsenat in den beiden vom anfragenden Senat benannten Fällen Strafklageverbrauch wegen früherer rechtskräftiger Urteilsfindung (dort jeweils, ohne daß es auf den Unterschied ankäme, durch Freispruch) über (einen) Teilakt (e) des (bewertungs) einheitlichen Handeltreibens bejaht (StV 1982, 60: Bezahlung der Rauschgiftlieferung; StV 1996, 650: gewerbsmäßiges Handeltreiben mit der Teilmenge einer einheitlichen Liefermenge).
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