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   BGH, 22.07.2004 - 5 StR 154/04   

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https://dejure.org/2004,8238
BGH, 22.07.2004 - 5 StR 154/04 (https://dejure.org/2004,8238)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2004 - 5 StR 154/04 (https://dejure.org/2004,8238)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 5 StR 154/04 (https://dejure.org/2004,8238)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Körperverletzung mit Todesfolge; Bestimmung des Strafrahmens und Bemessung der Strafe; Geständnis, Betroffenheit und Erschütterung als Strafmilderungsgründe; Begründung eines allgemeinen Erfahrungssatzes; ...

  • Judicialis

    StGB § 227 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 337 Abs. 1
    Überprüfung der Strafzumessung in der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - 5 StR 154/04
    Die so gefundene sehr maßvolle Strafe hat sich auch noch nicht von ihrer Bestimmung gelöst, gerechter Schuldausgleich zu sein (vgl. BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82

    Beurteilung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse des

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - 5 StR 154/04
    Mit dieser Wertung vermag die Revision aber keinen allgemeinen Erfahrungssatz zu begründen, der keine Ausnahmen zuläßt und schlechthin zwingende Folgerungen ergibt (vgl. BGHSt 31, 86, 89; BGH NStZ 2002, 656, 658).
  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 276/01

    Vergewaltigung (in der Ehe); Verwendung eines anderen gefährlichen Werkzeugs;

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - 5 StR 154/04
    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH StV 2002, 20; BGH, Urt. vom 20. April 2004 - 5 StR 87/04).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - 5 StR 154/04
    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH StV 2002, 20; BGH, Urt. vom 20. April 2004 - 5 StR 87/04).
  • BGH, 20.04.2004 - 5 StR 87/04

    Minder schwerer Fall der räuberischen Erpressung (beschränkte Revisibilität;

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - 5 StR 154/04
    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320; BGH StV 2002, 20; BGH, Urt. vom 20. April 2004 - 5 StR 87/04).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18

    Vollendeter Betrug und Urkundenunterdrückung: Passieren des Kassenbereichs eines

    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist, was insbesondere dann der Fall ist, wenn die Erwägungen des Tatgerichts in sich fehlerhaft oder lückenhaft sind, von unzutreffenden Tatsachen ausgehen oder sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGH NJW 1981, 692; BGH, Urteil vom 22. Juli 2004 - 5 StR 154/04; BGH StraFo 2015, 257).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    c) Das Landgericht hat zudem nicht bedacht, dass das Entstehen von Gehirnschwellungen regelmäßig mit massiven Eingriffen in die Blutzufuhr zum Gehirn oder den Abfluss von Blut aus dem Gehirn verbunden ist, wie es Drossel- oder bei Kleinkindern Schüttelvorgänge bewirken (vgl. etwa nur BGH NStZ 2004, 330, 331; 2007, 405; BGH, Urteil vom 22. Juli 2004 - 5 StR 154/04 - und vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08 Rdn. 4), was die Wahrscheinlichkeit der Verursachung durch eine Gewalthandlung auf der Grundlage gesicherten medizinischen Erfahrungswissens erhöht.
  • OLG Hamm, 21.05.2013 - 3 RVs 27/13

    Minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung

    Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimisst, ist im Wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (BGH, Urteil vom 22. Juli 2004 - 5 StR 154/04 - ).
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