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BGH, 22.06.2021 - 5 StR 157/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 243 Abs. 4 StPO; § 337 StPO
Ausnahmsweise Ausschluss eines Beruhens des Urteils auf der Verletzung der Mitteilungspflicht - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unbegründetheit der Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Auszüge)
Späte Mitteilung von Verständigung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.02.2021 - 533 KLs 19/20
- BGH, 22.06.2021 - 5 StR 157/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 04.02.2020 - 2 BvR 900/19
Absprachen im Strafverfahren (Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über ein …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - 5 StR 157/21
Auch unter Berücksichtigung der diesbezüglich strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19, NJW 2020, 2461; vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20) kann der Senat im vorliegenden Fall ausnahmsweise ausschließen, dass das Urteil auf der zu späten Information (vgl. demgegenüber den in § 243 StPO vorgegebenen Ablauf der Hauptverhandlung) zu den kurz vor Aufruf der Sache geführten Gesprächen beruht (§ 337 Abs. 1 StPO). - BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14
Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - 5 StR 157/21
Da dem Angeklagten durch seinen Verteidiger zudem vor seiner Einlassung zur Sache ebenfalls der Inhalt des Gesprächs vollständig mitgeteilt wurde und er generell nicht verständigungsbereit war, ist auszuschließen, dass sich der zu späte Zeitpunkt der Mitteilung auf sein Aussageverhalten ausgewirkt hat (vgl. zur Beruhensprüfung in derartigen Fällen auch BGH, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 1 StR 590/14, NStZ-RR 2015, 379). - BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1543/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - 5 StR 157/21
Auch unter Berücksichtigung der diesbezüglich strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19, NJW 2020, 2461; vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20) kann der Senat im vorliegenden Fall ausnahmsweise ausschließen, dass das Urteil auf der zu späten Information (vgl. demgegenüber den in § 243 StPO vorgegebenen Ablauf der Hauptverhandlung) zu den kurz vor Aufruf der Sache geführten Gesprächen beruht (§ 337 Abs. 1 StPO).
- BGH, 03.08.2022 - 5 StR 62/22
Erfordernis umgehender Mitteilung an den Angeklagten nach einem …
Dass der Angeklagte vor der Abgabe der Einlassung von seinem Verteidiger vollständig über den Inhalt des Verständigungsgesprächs unterrichtet worden war und auch von seiner Seite - nicht lediglich "seitens der Verteidigung" - keine Verständigungsbereitschaft bestand (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 5 StR 157/21), ergibt sich aus dem Revisionsvorbringen nicht.