Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2021 - 5 StR 157/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,20360
BGH, 22.06.2021 - 5 StR 157/21 (https://dejure.org/2021,20360)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2021 - 5 StR 157/21 (https://dejure.org/2021,20360)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2021 - 5 StR 157/21 (https://dejure.org/2021,20360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,20360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.02.2020 - 2 BvR 900/19

    Absprachen im Strafverfahren (Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über ein

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - 5 StR 157/21
    Auch unter Berücksichtigung der diesbezüglich strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19, NJW 2020, 2461; vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20) kann der Senat im vorliegenden Fall ausnahmsweise ausschließen, dass das Urteil auf der zu späten Information (vgl. demgegenüber den in § 243 StPO vorgegebenen Ablauf der Hauptverhandlung) zu den kurz vor Aufruf der Sache geführten Gesprächen beruht (§ 337 Abs. 1 StPO).
  • BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14

    Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - 5 StR 157/21
    Da dem Angeklagten durch seinen Verteidiger zudem vor seiner Einlassung zur Sache ebenfalls der Inhalt des Gesprächs vollständig mitgeteilt wurde und er generell nicht verständigungsbereit war, ist auszuschließen, dass sich der zu späte Zeitpunkt der Mitteilung auf sein Aussageverhalten ausgewirkt hat (vgl. zur Beruhensprüfung in derartigen Fällen auch BGH, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 1 StR 590/14, NStZ-RR 2015, 379).
  • BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1543/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - 5 StR 157/21
    Auch unter Berücksichtigung der diesbezüglich strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19, NJW 2020, 2461; vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20) kann der Senat im vorliegenden Fall ausnahmsweise ausschließen, dass das Urteil auf der zu späten Information (vgl. demgegenüber den in § 243 StPO vorgegebenen Ablauf der Hauptverhandlung) zu den kurz vor Aufruf der Sache geführten Gesprächen beruht (§ 337 Abs. 1 StPO).
  • BGH, 03.08.2022 - 5 StR 62/22

    Erfordernis umgehender Mitteilung an den Angeklagten nach einem

    Dass der Angeklagte vor der Abgabe der Einlassung von seinem Verteidiger vollständig über den Inhalt des Verständigungsgesprächs unterrichtet worden war und auch von seiner Seite - nicht lediglich "seitens der Verteidigung" - keine Verständigungsbereitschaft bestand (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 5 StR 157/21), ergibt sich aus dem Revisionsvorbringen nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht