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   BGH, 18.04.1994 - 5 StR 160/94   

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https://dejure.org/1994,3061
BGH, 18.04.1994 - 5 StR 160/94 (https://dejure.org/1994,3061)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1994 - 5 StR 160/94 (https://dejure.org/1994,3061)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1994 - 5 StR 160/94 (https://dejure.org/1994,3061)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Untergliederung - Strafurteil - Erkennbarkeit - Unterabschnitt - Tätermehrheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 400
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.03.1994 - 5 StR 58/94

    Rüge der unzureichenden Bewertung der Schuldfähigkeit eines zur Tatzeit

    Auszug aus BGH, 18.04.1994 - 5 StR 160/94
    Soweit Fassungsmängel des Urteils ihren Ursprung etwa in Fehlleistungen bei der Verwendung eines Computers haben sollten, ist darauf hinzuweisen, daß die die Urteilsurkunde unterzeichnenden Richter den Urteilsinhalt verantworten (vgl.Senatsbeschluß vom 16. März 1994 - 5 StR 58/94 -).
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Anerkannt ist, dass jegliche Verweisungen und Bezugnahmen auf Schriftstücke oder andere Erkenntnisquellen außerhalb des Urteils unzulässig sind, sofern dadurch die gebotene eigene Sachdarstellung ersetzt werden soll (BGH, NStZ-RR 1996, 109; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05 -, zitiert nach juris Rn. 17; Engelhardt, in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl. 2008, § 267 Rn. 3) und dass eine übersichtliche Darstellung und Gliederung geboten ist (BGH, Beschluss vom 18. April 1994 - 5 StR 160/94 -, zitiert nach juris Rn. 5 ff.).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Neben einem klaren sprachlichen Ausdruck dient die Gliederung der notwendigen intersubjektiven Vermittelbarkeit der bestimmenden Beweisgründe (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 18. April 1994 - 5 StR 160/94, NStZ 1994, 400).
  • BGH, 14.11.2023 - 6 StR 345/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln i.R.d. Betriebs einer

    Ein klarer sprachlicher Ausdruck dient ebenso wie eine Gliederung der notwendigen intersubjektiven Vermittelbarkeit der bestimmenden Beweisgründe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 1994 - 5 StR 160/94, NStZ 1994, 400; vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 258; vom 19. Mai 2020 - 2 StR 7/20, NStZ-RR 2020, 321, 322).
  • BGH, 19.05.2020 - 2 StR 7/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen in

    Ein klarer sprachlicher Ausdruck dient - wie eine Gliederung - der notwendigen intersubjektiven Vermittelbarkeit der bestimmenden Beweisgründe (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 18. April 1994 - 5 StR 160/94, NStZ 1994, 400; vgl. auch Senat, Beschluss vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, Rn. 4).
  • BGH, 10.11.2004 - 5 StR 341/04

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Punktesachen

    Der Senat merkt an: In sogenannten Punktesachen empfiehlt es sich, bereits bei den Feststellungen zur Sache die einzelnen Taten durch eigene Gliederungsnummern zu kennzeichnen und diese in den folgenden Abschnitten, also in der Beweiswürdigung, in der rechtlichen Würdigung und in der Begründung der Strafzumessung durchgängig zu verwenden (vgl. BGH NStZ 1994, 400; BGH bei Kusch NStZ 1997, 72).
  • BGH, 01.03.2004 - 5 StR 35/04

    Revision

    Angesichts der Fassung der Urteilsgründe weist der Senat auf die Entscheidungen BGH NStZ 1994, 400 und BGH bei Kusch NStZ 1997, 72 (Nr. 17) hin.
  • BGH, 20.03.1996 - 5 StR 415/95

    Anforderungen an die Urteilsgründe - Sogenannte Punktesachen

    Zudem wird es sich in Punktesachen stets empfehlen und die genannte Darstellungsweise fördern, die Einzelfälle mit einer Ordnungszahl zu versehen, die den jeweiligen Einzelfall bei den Feststellungen zur Sache, bei der Beweiswürdigung, bei der rechtlichen Würdigung und bei der Strafzumessung gleichermaßen kennzeichnet (vgl. auch BGH NStZ 1994, 400).
  • BGH, 20.03.1996 - 5 StR 417/95

    Anmerkung zum Umfang zu den Urteilsgründen bei vielfacher gleicherförmiger

    Zudem wird es sich in Punktesachen stets empfehlen und die genannte Darstellungsweise fördern, die Einzelfälle mit einer Ordnungszahl zu versehen, die den jeweiligen Einzelfall bei den Feststellungen zur Sache, bei der Beweiswürdigung, bei der rechtlichen Würdigung und bei der Strafzumessung gleichermaßen kennzeichnet (vgl. auch BGH NStZ 1994, 400).
  • BGH, 20.03.1996 - 5 StR 416/95

    Zur Anrechnung einer Freiheitsentziehung im Ausland - Anforderungen an die

    Der Senat weist darauf hin, daß in Verfahren wegen mehrerer Straftaten eines - zumal die Tatvorwürfe bestreitenden - Angeklagten die schriftlichen Urteilsgründe eine Beweiswürdigung zu jedem Einzelfall enthalten müssen, wobei freilich die zusammenfassende Darstellung solcher Gesichtspunkte angezeigt ist, die gleichermaßen für mehrere Taten gelten (vgl. Senatsbeschlüsse vom heutigen Tag - 5 StR 415/95 und 5 StR 417/95 - zum gleichen Tatkomplex; vgl. ferner BGH NStZ 1994, 400).
  • BGH, 27.04.1994 - 5 StR 152/94

    Vielzahl von Einzelfällen - Auflistung - Nummerierung

    Zudem wird es sich in Sachen mit vielen Einzelfällen regelmäßig empfehlen, in den Feststellungen eine urteilseigene Durchnumerierung vorzunehmen (statt allein auf Gliederungen der Anklageschriften Bezug zu nehmen) und diese Numerierung in den nachfolgenden Urteilsabschnitten (Beweiswürdigung, rechtliche Würdigung, Sanktionsfindung) beizubehalten (vgl. BGH, Beschluß vom 18. April 1994 - 5 StR 160/94 -).
  • BGH, 07.05.1996 - 5 StR 739/95

    Anforderungen an die Übersichtlichkeit eines Urteils gegen mehrere Angeklagte mit

  • OLG Düsseldorf, 02.06.1997 - 5 Ss 83/97
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