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BGH, 15.05.1997 - 5 StR 166/97, alt 5 StR 168/95 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Hinnahme der gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe trotz Naheliegens der Verhängung einer etwas niedrigeren Gesamtfreiheitsstrafe - Möglichkeit der Verhängung einer höheren Gesamtfreiheitsstrafe im Rahmen der nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 54
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.12.1996 - 538 KLs 14/95
- BGH, 15.05.1997 - 5 StR 166/97, alt 5 StR 168/95
- BVerfG, 19.07.1997 - 2 BvR 1148/97
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.07.1987 - 2 StR 213/87
Beschwerde - BGH - Zuständigkeit - Aussetzungsbeschluß
Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 5 StR 166/97
Über die Beschwerde gegen den Strafaussetzungsbeschluß (siehe dazu Seite 5 f. der Revisionsbegründungsschrift: § 56b Abs. 1 Satz 2 StGB) hat zunächst die Strafkammer nach § 306 Abs. 2 StPO, bei Nichtabhilfe sodann das Kammergericht zu entscheiden (vgl. BGHSt 34, 392, 393) [BGH 03.07.1987 - 2 StR 213/87]. - BGH, 03.10.1972 - 1 StR 348/72
Verstoß gegen die Denkgesetze - Verstoß gegen den Grundsatz "im Zweifel für den …
Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 5 StR 166/97
Im Blick darauf sieht der Senat aber Anlaß zu dem vorsorglichen Hinweis, daß eine etwaige weitere Verurteilung der Beschwerdeführerin wegen ähnlicher Taten auch in Anwendung des § 55 StGB die Verhängung einer höheren Gesamtfreiheitsstrafe nicht nahelegen würde (…vgl. Tröndle, StGB 48. Auflage § 55 Rdn. 5; BGH NJW 1973, 63).
- BGH, 03.06.1999 - 5 StR 143/99
Rechtsbeugung; Freiheitsberaubung; Unvertretbar harte Sanktionierung; Maßgebliche …
hier vorliegenden Art für die Höhe von Gesamt- wie Hauptstrafe regelmäßig von nachrangiger Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 1997 - 5 StR 166/97 - und vom 21. April 1998 - 5 StR 85/98 -). - BGH, 21.04.1998 - 5 StR 85/98
Strafbarkeit von Richtern und Staatsanwälten der DDR wegen Rechtsbeugung bei …
Die Höhe einer angemessenen, zur Bewährung auszusetzenden Gesamtfreiheitsstrafe hängt in Fällen der hier vorliegenden Art ohnehin regelmäßig nicht entscheidend von der Anzahl der abgeurteilten Einzelfälle ab (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Mai 1997 - 5 StR 166/97 -).