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   BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60   

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BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60 (https://dejure.org/1960,128)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1960 - 5 StR 168/60 (https://dejure.org/1960,128)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1960 - 5 StR 168/60 (https://dejure.org/1960,128)
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Polizeiliches Protokoll

§ 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü. Verhörsperson

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 310
  • NJW 1960, 1630
  • MDR 1960, 864
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60
    Soweit die Strafkammer zum Ausdruck bringen will, daß es nicht verboten sei, ein früheres Geständnis des Angeklagten zu verwerten, auch wenn er später seine Haltung ändere, bestehen keine Bedenken (vgl. BGHSt 1, 337, 338).

    Damit ist gleichzeitig auch ein Urkundenverwertungsverbot ausgesprochen (BGHSt 1, 337, 339).

    Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch zulässig, das polizeiliche Protokoll dem Verhörsbeamten, der als Zeuge vernommen wird, zur Stützung seines Gedächtnisses vorzuhalten oder zu diesem Zwecke vorzulesen (BGHSt 1, 4, 8; 1, 337, 338).

  • RG, 06.12.1926 - II 920/26

    Inwiefern sind polizeiliche Protokolle über Erklärungen des Angeklagten in der

    Auszug aus BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60
    Die Rechtsprechung hat jedoch anerkannt, daß polizeiliche Protokolle dem Angeklagten in der Hauptverhandlung vorgehalten (und zu diesem Zwecke auch wörtlich verlesen) werden dürfen (RGSt 61, 72 ff.; JW 1930, 936, 948; BGH aaO.).

    Gegen die Verwertung dieser Erklärung des Angeklagten - und damit auch mittelbar des Inhalts der polizeilichen Niederschrift - bestehen keine verfahrensrechtlichen Bedenken; denn Beweismittel ist in einem solchen Falle, wie das Reichsgericht in RGSt 61, 72, 74 zutreffend ausgeführt hat, die eigene Erklärung des Angeklagten, zu deren Bestandteil er den Inhalt des von ihm anerkannten polizeilichen Protokolls gemacht hat (ebenso RGSt 69, 88, 90).

  • BGH, 15.08.1952 - 3 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60
    Ihre Erklärungen sind unbeschränkt verwertbar (BGHSt 3, 149, 150).
  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60
    Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch zulässig, das polizeiliche Protokoll dem Verhörsbeamten, der als Zeuge vernommen wird, zur Stützung seines Gedächtnisses vorzuhalten oder zu diesem Zwecke vorzulesen (BGHSt 1, 4, 8; 1, 337, 338).
  • BGH, 23.11.1954 - 5 StR 301/54

    Verwertbarkeit bzw. Verlesbarkeit formblattmäßiger Niederschriften von

    Auszug aus BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60
    Gerade im vorliegenden Falle hätte das Geständnis des Angeklagten ohne weiteres als Beweisgrundlage für die Schuldfeststellung dienen können, wenn der Haftrichter entsprechend den Richtlinien verfahren wäre, die der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen NJW 1952, 1022, 1027, BGHSt 6, 279 und 7, 73 aufgestellt hat.
  • BGH, 08.04.1954 - 3 StR 725/53

    Verwertung von über ein zur Aussageverweigerung berechtigendes Verhältnis

    Auszug aus BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60
    Gerade im vorliegenden Falle hätte das Geständnis des Angeklagten ohne weiteres als Beweisgrundlage für die Schuldfeststellung dienen können, wenn der Haftrichter entsprechend den Richtlinien verfahren wäre, die der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen NJW 1952, 1022, 1027, BGHSt 6, 279 und 7, 73 aufgestellt hat.
  • RG, 23.05.1938 - 2 D 188/38

    Schließt es das Verbot des § 252 StPO. aus, daß der Polizeibeamte über den Inhalt

    Auszug aus BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60
    Beweismittel bleibt allein die Erklärung des Zeugen (RGSt 72, 221, 223).
  • RG, 24.01.1935 - 2 D 1330/34

    Zur Frage der Verwertung von Urkunden in der Hauptverhandlung.

    Auszug aus BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60
    Gegen die Verwertung dieser Erklärung des Angeklagten - und damit auch mittelbar des Inhalts der polizeilichen Niederschrift - bestehen keine verfahrensrechtlichen Bedenken; denn Beweismittel ist in einem solchen Falle, wie das Reichsgericht in RGSt 61, 72, 74 zutreffend ausgeführt hat, die eigene Erklärung des Angeklagten, zu deren Bestandteil er den Inhalt des von ihm anerkannten polizeilichen Protokolls gemacht hat (ebenso RGSt 69, 88, 90).
  • OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren; Ausgangsverfahren; Beweisbeschluss; Beweisthemen;

    Danach dürfen polizeiliche oder staatsanwaltliche Vernehmungsprotokolle im Strafprozess nicht als Urkunde verlesen werden, während § 254 Abs. 1 StPO eine Ausnahme von diesem Grundsatz für solche Erklärungen des Angeklagten statuiert, die in einem richterlichen Protokoll enthalten sind (siehe z. B. BGH, Urteil vom 31. Mai 1960 - 5 StR 168/60 -, NJW 1960, S. 1630; Urteil vom 28. Juli 1967 - 4 StR 243/67 -, NJW 1967, S. 2020 a. E.).
  • BGH, 20.12.2011 - 4 StR 491/11

    Betrug im automatisierten Mahnverfahren (Erwirkung von Mahnbescheiden und von

    Aus § 254 Abs. 1 StPO kann in Bezug auf Angeklagte lediglich ein Verbot der Verlesung polizeilicher Protokolle zum Beweis über deren Inhalt (BGH, Urteil vom 31. Mai 1960 - 5 StR 168/60, BGHSt 14, 310, 312; OLG Köln, Beschluss vom 3. Juni 1982 - 1 Ss 323/82, StV 1983, 97), nicht aber ein Verbot der Verlesung anderweitiger schriftlicher Erklärungen hergeleitet werden, sodass auch insoweit kein Verlesungshindernis bestand.
  • BGH, 29.01.2008 - 4 StR 449/07

    Keine unmittelbare Verwertung einer Aufzeichnung über die frühere Vernehmung bei

    a) Allerdings durfte das Landgericht die Video- und Tonbandaufzeichnungen zum Zwecke des Vorhalts an die Verhörspersonen abspielen (vgl. BGHSt 1, 4, 8; 11, 338; 14, 310 f).
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