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   BGH, 30.07.1996 - 5 StR 168/96   

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https://dejure.org/1996,3138
BGH, 30.07.1996 - 5 StR 168/96 (https://dejure.org/1996,3138)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1996 - 5 StR 168/96 (https://dejure.org/1996,3138)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1996 - 5 StR 168/96 (https://dejure.org/1996,3138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 32
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81

    Schaden der Opitionskäufern - Unterschied zwischen Optionspreis und Marktpreis -

    Auszug aus BGH, 30.07.1996 - 5 StR 168/96
    Dieser wäre geschädigt, wenn der Vergleich des Wertes des Vermögens vor und nach einer Vermögensverfügung eine Wertminderung ergäbe (vgl. BGHSt 30, 388, 389; BGH, Beschlüsse vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95 - und vom 23. Januar 1996 - 5 StR 642/95 -).
  • BGH, 29.11.1995 - 5 StR 495/95

    Betrug - Zins- oder Gewinnerwartung - Vermögensschaden

    Auszug aus BGH, 30.07.1996 - 5 StR 168/96
    Dieser wäre geschädigt, wenn der Vergleich des Wertes des Vermögens vor und nach einer Vermögensverfügung eine Wertminderung ergäbe (vgl. BGHSt 30, 388, 389; BGH, Beschlüsse vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95 - und vom 23. Januar 1996 - 5 StR 642/95 -).
  • BGH, 23.01.1996 - 5 StR 642/95

    Der strafrechtliche Vermögensschadensbegriff beim Betrug

    Auszug aus BGH, 30.07.1996 - 5 StR 168/96
    Dieser wäre geschädigt, wenn der Vergleich des Wertes des Vermögens vor und nach einer Vermögensverfügung eine Wertminderung ergäbe (vgl. BGHSt 30, 388, 389; BGH, Beschlüsse vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95 - und vom 23. Januar 1996 - 5 StR 642/95 -).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Nach ständiger Rechtsprechung ist unter Vermögensschaden i.S.d. § 263 StGB - gleichermaßen wie unter Nachteil i.S.d. § 266 StGB - jede durch die Tat verursachte Vermögensminderung zu verstehen, wobei diese nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung auf Grund eines Vergleichs des Vermögensstandes vor und nach der Tat bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise festzustellen ist (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 444/10; BGH, Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09; BGH, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98; BGH, Beschluss vom 30. Juli 1996 - 5 StR 168/96; Fischer, aaO, § 263 Rn. 110 ff. mwN).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    aa) Der Vermögensschaden beim Betrug ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch einen Vermögensvergleich mit wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu ermitteln (BGHSt 45, 1, 4; BGH NStZ 1996, 191; 1997, 32, 33).
  • BGH, 09.06.2009 - 5 StR 394/08

    Betrugsverfahren wegen der Abrechnung überhöhter Straßenreinigungsentgelte

    Da die BSR aufgrund ihrer Stellung zu einer einseitigen Leistungsbestimmung gemäß § 315 BGB berechtigt war, könnte aufgrund dieses hierin begründeten Näheverhältnisses eine vermögensschädigende Verfügung zu Lasten der Eigentümer der Anliegergrundstücke zu sehen sein (vgl. BGH NStZ 1997, 32; wistra 1992, 299; Hefendehl in MünchKomm § 263 Rdn. 286 ff.).
  • BGH, 07.03.2017 - 1 StR 41/17

    Betrug (erforderliche Zurechnung der Verfügung zum Geschädigten beim

    Voraussetzung hierfür ist ein - faktisches oder rechtliches - Näheverhältnis des Verfügenden zu dem geschädigten Drittvermögen, das schon vor der Tat bestanden hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 1996 - 5 StR 168/96, NStZ 1997, 32, 33 und vom 20. Dezember 2007 - 1 StR 558/07, NStZ 2008, 339 f. sowie Fischer aaO Rn. 79).
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

    Der Vermögensschaden beim Betrug ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch einen Vermögensvergleich mit wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu ermitteln (vgl. BGH wistra 1993, 265; 1995, 222; NStZ 1996, 191; 1997, 32).
  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 334/05

    Vermögensschaden beim Betrug (Saldierung bei Austauschverhältnissen und

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein Vermögensschaden vor, wenn durch die Täuschungshandlung das Gesamtvermögen des Verfügenden gemindert wird (BGHSt 16, 321, 325; 220, 221; 3, 99, 102; BGH NStZ 1997, 32).
  • BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98

    Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden;

    Der Vermögensschaden ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch einen Vermögensvergleich zu ermitteln (vgl. BGH wistra 1993, 265; 1995, 222; NStZ 1994, 193; 1996, 191; 1997, 32).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 462/06

    Verleiten Unerfahrener zu Börsenspekulationsgeschäften; Eingehungsbetrug

    aa) Der Vermögensschaden beim Betrug ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch einen Vermögensvergleich mit wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu ermitteln (BGHSt 45, 1, 4; BGH NStZ 1996, 191; 1997, 32, 33).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    3 Z 102/89|BGH; 14.06.1991; 3 StR 155/91|LG Frankfurt/Main; 29.04.1991; 24 S 334/90|LG Essen; 27.10.1989; 1 S 445/89">NJW 1991, 2573; Beschl. v. 30. Juli 1996 - 5 StR 168/96; Fischer , § 263 StGB Rn. 110).
  • OLG Hamburg, 26.02.2018 - 1 Rev 62/17

    Kreditbetrug: Vermögensschaden durch Zweckverfehlung bei einem Studienkredit

    aa) Ein Vermögensschaden ist zwar grundsätzlich ein negativer Saldo zwischen dem Wert des Vermögens vor und nach der irrtumsbedingten Vermögensverfügung des Getäuschten (BGH, Beschl. v. 30. Juli 1996 - 5 StR 168/96, NStZ 1997, 32).
  • BGH, 11.07.2000 - 1 StR 93/00

    Untreue (Treubruchstatbestand, Mißbrauchstatbestand bei Konkursverwaltung /

  • BGH, 18.02.1998 - 5 StR 682/96

    BGH bestätigt Verurteilung wegen betrügerischer Konvertierung von Transferrubeln

  • BGH, 18.05.2022 - 1 StR 55/22

    Dreiecksbetrug (Zurechnung der Verfügung des Getäuschten zum Vermögensinhaber:

  • OLG Hamm, 15.06.2004 - 3 Ws 169/03

    Ermittlung und Zeitpunkt des Eintrittes eines Vermögensschadens gem. § 263

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