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Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14 (alt: 5 StR 239/13)   

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https://dejure.org/2014,19803
BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14 (alt: 5 StR 239/13) (https://dejure.org/2014,19803)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2014 - 5 StR 169/14 (alt: 5 StR 239/13) (https://dejure.org/2014,19803)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2014 - 5 StR 169/14 (alt: 5 StR 239/13) (https://dejure.org/2014,19803)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO; § 337 StPO; § 29 BtMG; § 52 StGB;
    Ausnahmsweise Ausschluss des Beruhens auf einer Verletzung der Mitteilungspflicht bei schweigendem Angeklagten; Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Falle sich überschneidender unmittelbar aufeinanderfolgender Umsatzhandlungen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 2 StPO, § 257c StPO, § 338 Nr 6 StPO
    Revision in Strafsachen: Revisionsgrund der unzulänglichen Mitteilung von Verständigungsgesprächen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beruhen des Verteidigungsverhaltens auf einer Verletzung der Mitteilungspflicht des Gerichts hinsichtlich eines Verständigungsgesprächs

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Revisionsgrund der unzulänglichen Mitteilung von Verständigungsgesprächen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243 Abs. 4 S. 2
    Beruhen des Verteidigungsverhaltens auf einer Verletzung der Mitteilungspflicht des Gerichts hinsichtlich eines Verständigungsgesprächs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 315
  • StV 2014, 651
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.11.2013 - 1 StR 200/13

    Protokollierung von Verständigungsgesprächen (Protokollierung von Ergebnis und

    Auszug aus BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14
    c) Der Senat kann aber ausnahmsweise sicher ausschließen, dass das Urteil auf diesem Verfahrensfehler beruht (vgl. BVerfGE 133, 168, 223 f.; BGH, Beschluss vom 29. November 2013 - 1 StR 200/13, NStZ 2014, 221, 222 f.; siehe auch BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14).

    Auf die Unterrichtung durch den Vorsitzenden kam es deshalb erkennbar nicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2013 - 1 StR 200/13 aaO).

  • BGH, 22.01.2010 - 2 StR 563/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit bei Bezahlung der

    Auszug aus BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14
    Indem der Zeuge L. das ihm vom Angeklagten jeweils auf Kommissionsbasis überlassene Heroin erst bei Übernahme der nächsten Lieferung bezahlte, überschnitten sich die unmittelbar aufeinanderfolgenden Umsätze der Fälle 2 bis 13 in der Entgegennahme des Kaufpreises und der Übergabe der zuvor per Telefon oder SMS bestellten (vgl. UA S. 6) neuen Mengen, so dass die Rauschgiftgeschäfte in einem Handlungsteil des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zusammentrafen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14).
  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 411/13

    Mitteilungspflicht bei erfolglosen Verständigungsversuchen (Anforderungen an den

    Auszug aus BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14
    Insofern kann offen bleiben, ob hierzu auch gehört, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen und welche Standpunkte von den einzelnen Gesprächsteilnehmern vertreten wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 5 StR 411/13, NStZ 2013, 722).
  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 89/14

    Erfolglose Rüge der Verletzung von Mitteilungs- und Protokollierungspflichten bei

    Auszug aus BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14
    c) Der Senat kann aber ausnahmsweise sicher ausschließen, dass das Urteil auf diesem Verfahrensfehler beruht (vgl. BVerfGE 133, 168, 223 f.; BGH, Beschluss vom 29. November 2013 - 1 StR 200/13, NStZ 2014, 221, 222 f.; siehe auch BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14).
  • BGH, 09.04.2014 - 1 StR 612/13

    Mitteilungspflichten über Erörterungsgespräche zur Möglichkeit einer

    Auszug aus BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14
    Denn auch dann, wenn keine Verständigung zustande gekommen ist, sind jedenfalls der Verständigungsvorschlag und die zu diesem abgegebenen Erklärungen der übrigen Verfahrensbeteiligten mitzuteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14
    Indem der Zeuge L. das ihm vom Angeklagten jeweils auf Kommissionsbasis überlassene Heroin erst bei Übernahme der nächsten Lieferung bezahlte, überschnitten sich die unmittelbar aufeinanderfolgenden Umsätze der Fälle 2 bis 13 in der Entgegennahme des Kaufpreises und der Übergabe der zuvor per Telefon oder SMS bestellten (vgl. UA S. 6) neuen Mengen, so dass die Rauschgiftgeschäfte in einem Handlungsteil des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zusammentrafen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14
    c) Der Senat kann aber ausnahmsweise sicher ausschließen, dass das Urteil auf diesem Verfahrensfehler beruht (vgl. BVerfGE 133, 168, 223 f.; BGH, Beschluss vom 29. November 2013 - 1 StR 200/13, NStZ 2014, 221, 222 f.; siehe auch BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14).
  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14

    Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2014 - 5 StR 169/14 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
  • BGH, 15.01.2015 - 1 StR 315/14

    Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anlass; Umfang; Beruhen des

    In besonders gelagerten Einzelfällen (vgl. Landau NStZ 2014, 425, 430) kann ein Ausschluss des Beruhens im Sinne von § 337 Abs. 1 StPO möglich sein, wenn der Instanzverteidiger den Angeklagten über Ablauf und Inhalt der außerhalb der Hauptverhandlung geführten Gespräche zuverlässig unterrichtet und so ein Informationsdefizit seines Mandanten ausgeglichen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418; Beschluss vom 15. Juli 2014 - 5 StR 169/14, NStZ-RR 2014, 315; Beschluss vom 16. Juli 2014 - 5 StR 227/14).
  • BGH, 30.04.2015 - 5 StR 169/14

    Verständigungsbezogene Mitteilungs- und Informationspflichten (fehlende

    Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten, mit der er das Verfahren beanstandet und die Verletzung sachlichen Rechts gerügt hat, hat der Senat mit Beschluss vom 15. Juli 2014 (NStZ-RR 2014, 315) mit der Maßgabe (§ 349 Abs. 4 StPO) als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen schuldig ist.
  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 322/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Die Überschneidung der tatbestandlichen Ausführungshandlungen, die sich daraus ergibt, dass das Aufsuchen des Lieferanten jeweils zugleich der Übermittlung des Entgelts für die vorangegangene und der Abholung der vereinbarten neuerlichen Betäubungsmittellieferung diente, führt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14; Beschlüsse vom 2. Juli 2014 - 4 StR 188/14; vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13; vom 7. September 2015 - 2 StR 47/15; vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 381/14; vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; vom 15. Juli 2014 - 5 StR 169/14, insoweit in NStZ-RR 2014, 315 nicht abgedruckt; vgl. dagegen BGH, Beschluss vom 3. September 2015 - 3 StR 236/15) dazu, dass hinsichtlich der unmittelbar aufeinander folgenden Umsatzgeschäfte die auf die jeweiligen Handelsmengen bezogenen Bewertungseinheiten des Handeltreibens im Wege der gleichartigen Idealkonkurrenz tateinheitlich verknüpft sind.
  • BGH, 14.11.2017 - 5 StR 395/17

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verbindung von Einzelhandlungen zur

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden Einzelhandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit verbunden, wenn die Bezahlung einer früheren Lieferung und die Übergabe einer neuen Drogenmenge jeweils als Teilakte des Handeltreibens zusammentreffen (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, NStZ 2014, 162 f.; Beschlüsse vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97 mwN; vom 15. Juli 2014 - 5 StR 169/14, und vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15, NStZ 2016, 420 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2015 - 5 StR 169/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,11536
BGH, 30.04.2015 - 5 StR 169/14 (https://dejure.org/2015,11536)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2015 - 5 StR 169/14 (https://dejure.org/2015,11536)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2015 - 5 StR 169/14 (https://dejure.org/2015,11536)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 StPO; § 337 StPO
    Verständigungsbezogene Mitteilungs- und Informationspflichten (fehlende Mitteilung des Inhalts eines mit dem Ziel einer Verständigung stattgefundenen "Hinterzimmergesprächs"; Beruhen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 100
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14

    Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen

    Auszug aus BGH, 30.04.2015 - 5 StR 169/14
    Mit Beschluss vom 15. Januar 2015 hat das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172) die genannte Senatsentscheidung aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.

    "Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14 - auf die Verfassungsbeschwerde des Angeklagten G. den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2014 - 5 StR 169/14 -, mit dem die Revision des Angeklagten verworfen wurde, aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.

  • BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14

    Ausnahmsweise Ausschluss des Beruhens auf einer Verletzung der Mitteilungspflicht

    Auszug aus BGH, 30.04.2015 - 5 StR 169/14
    Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten, mit der er das Verfahren beanstandet und die Verletzung sachlichen Rechts gerügt hat, hat der Senat mit Beschluss vom 15. Juli 2014 (NStZ-RR 2014, 315) mit der Maßgabe (§ 349 Abs. 4 StPO) als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen schuldig ist.
  • BGH, 16.09.2015 - 5 StR 364/15

    Fehlende Mitteilung über ein nicht öffentlich und ohne den Angeklagten geführtes

    Ferner ist das Öffentlichkeitsprinzip als wesentliche und unabdingbare Bedingung einer Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten verletzt (vgl. BGHSt 58, 310, 314; 315 ff., jeweils mwN; BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14; Senatsbeschluss vom 30. April 2015 - 5 StR 169/14).

    Über Ablauf und Inhalt der Gespräche besteht nach den Stellungnahmen der Beteiligten keine Klarheit (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2015 - 5 StR 169/14).

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Rechtsprechung
   BGH, 10.09.2014 - 5 StR 169/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,27412
BGH, 10.09.2014 - 5 StR 169/14 (https://dejure.org/2014,27412)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2014 - 5 StR 169/14 (https://dejure.org/2014,27412)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2014 - 5 StR 169/14 (https://dejure.org/2014,27412)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.08.2015 - 5 StR 71/15

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Die nunmehr erhobene Anhörungsrüge (§ 356a StPO) ist unzulässig, weil der Verurteilte es unterlassen hat, den Zeitpunkt der nach § 356a Satz 2 StPO maßgeblichen Kenntnisnahme glaubhaft zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2014 - 5 StR 169/14).
  • BGH, 16.06.2020 - 6 StR 51/20

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Die als Anhörungsrüge (§ 356a StPO) auszulegende Eingabe ist unzulässig, weil der Verurteilte es unterlassen hat, den Zeitpunkt der nach § 356a Satz 2 StPO maßgeblichen Kenntnisnahme glaubhaft zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2014 - 5 StR 169/14).
  • BGH, 16.09.2020 - 5 StR 48/20

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Die als Anhörungsrüge (§ 356a StPO) auszulegende Eingabe ist unzulässig, weil der Verurteilte es unterlassen hat, den Zeitpunkt der nach § 356a Satz 2 StPO maßgeblichen Kenntnisnahme glaubhaft zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2014 - 5 StR 169/14).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2014 - 5 StR 169/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32170
BGH, 23.09.2014 - 5 StR 169/14 (https://dejure.org/2014,32170)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2014 - 5 StR 169/14 (https://dejure.org/2014,32170)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2014 - 5 StR 169/14 (https://dejure.org/2014,32170)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 464 Abs. 3 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer sofortige Beschwerde gegen eine Kosten- und Auslagenentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit einer sofortige Beschwerde gegen eine Kosten- und Auslagenentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 464 Abs. 3 S. 1
    Unzulässigkeit einer sofortige Beschwerde gegen eine Kosten- und Auslagenentscheidung

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