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   BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92   

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https://dejure.org/1992,1744
BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92 (https://dejure.org/1992,1744)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1992 - 5 StR 169/92 (https://dejure.org/1992,1744)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1992 - 5 StR 169/92 (https://dejure.org/1992,1744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetzte Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Strafbarkeit von indirekten Parteispenden - Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat (Fortsetzungszusammenhang) - Eintritt der Verfolgungsverjährung - Ablehnung des Vorsitzenden wegen Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 35
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92
    Zur inneren Tatseite ist ein Gesamtvorsatz erforderlich (BGHSt 36, 105, 109 f; 38, 165, 166).

    Der Entschluß, künftig bei sich bietenden Gelegenheiten beliebig oft Straftaten gleicher Art zu begehen, begründet noch keinen Gesamtvorsatz (BGHSt 38, 165, 166 f m.w.N.).

  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92
    Allein sein Bemühen, den eigenen Beitrag zu neutralisieren, reicht grundsätzlich nicht aus (BGHSt 28, 346, 347 [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; Vogler in LK 10. Aufl. § 24 Rdn. 162 ff; Lackner, StGB 19. Aufl. § 24 Rdn. 28; siehe auch BGHSt 37, 289, 293).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92
    Allein sein Bemühen, den eigenen Beitrag zu neutralisieren, reicht grundsätzlich nicht aus (BGHSt 28, 346, 347 [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; Vogler in LK 10. Aufl. § 24 Rdn. 162 ff; Lackner, StGB 19. Aufl. § 24 Rdn. 28; siehe auch BGHSt 37, 289, 293).
  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 113/91

    Gesamtvorsatz - Erweiterung des Vorsatzes - Umsatzsteuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92
    Der Geschehensablauf folgte nicht vorher festgelegten Regeln, die dem Beschwerdeführer die Entscheidung im Einzelfall abnahmen; danach handelt es sich nicht um einen Fall der institutionalisierten Steuerhinterziehung im Sinne der Entscheidung BGH NStZ 1991, 541 f.
  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 75/92

    Versuchter Betrug duch Täuschung über die tatsächlichen Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92
    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar zu entnehmen, daß nicht jedes denkbare Verhalten, das sich fördernd für die Steuerhinterziehung eines anderen auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1992 - 5 StR 75/92 -), als Beihilfe zur Steuerhinterziehung zurechenbar ist.
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92
    Zur inneren Tatseite ist ein Gesamtvorsatz erforderlich (BGHSt 36, 105, 109 f; 38, 165, 166).
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92
    Die Begründetheit eines Ablehnungsgesuchs ist vom Standpunkt des Ablehnenden aus zu beurteilen; ob der Richter tatsächlich befangen ist, spielt keine Rolle (BGHSt 24, 336, 338 [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; BGH NStZ 1992, 290).
  • BGH, 07.01.1987 - 2 StR 602/86

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92
    Bei unregelmäßigen Teilakten, die sich über einen langen Zeitraum mit größeren Intervallen verteilen, hat der Bundesgerichtshof diese Voraussetzungen grundsätzlich verneint (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 3, 5, 22, 27, 33).
  • BGH, 11.08.1987 - 1 StR 176/87

    Anforderungen an Fortsetzungszusammenhang bei mehreren Teilakten - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92
    Bei unregelmäßigen Teilakten, die sich über einen langen Zeitraum mit größeren Intervallen verteilen, hat der Bundesgerichtshof diese Voraussetzungen grundsätzlich verneint (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 3, 5, 22, 27, 33).
  • BGH, 17.08.1987 - 3 StR 189/87

    Fortsetzungstat - Gesamtvorsatz - Aufhebung eines Schuldspruchs über

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92
    Auch dieser Umstand schließt den Gesamtvorsatz des Gehilfen aus (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 6).
  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 362/88

    Gesamtvorsatz in Betracht sich häufig bietender Gelegenheiten, eine Reihe

  • BGH, 28.05.1990 - 4 StR 200/90

    Untreue - Fortsetzungszusammenhang - Teilakt

  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges -

  • BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90

    Strafklageverbrauch nach Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis -

  • BGH, 25.01.1991 - 3 StR 329/90

    Rechtsbegriff der fortgesetzten Handlung im Rahmen einer Steuerhinterziehung -

  • BGH, 14.02.1992 - 2 StR 254/91

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Antrag auf

  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

  • BGH, 07.02.1984 - 3 StR 413/83

    Zur Notwendigkeit eines Härteausgleichs bei der Bemessung der neu zu erkennenden

  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Etwas anderes gilt auch nicht deshalb, weil der "Tip" gegeben wurde, noch bevor die Haupttat in das strafbare Versuchsstadium getreten war (vgl. auch BGH wistra 1993, 19, 21 m. w. N.).
  • BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06

    Verurteilung wegen Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit dem Bau der

    aa) Die Revision meint unter Bezugnahme auf das Urteil des 5. Strafsenats vom 30. September 1992 - 5 StR 169/92-, wistra 1993, 19, 20 f., unabhängig von dem "Hinwirken" auf den Artikel in der AZ liege eine Befangenheit auch deshalb vor, weil der Angeklagte eine dienstliche Äußerung eines Richters "nicht nur für unklar, sondern auch für objektiv falsch halten" konnte.
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

    Diese Auffassung, die der Senat in seinen Urteilen vom 30. September 1992 - 5 StR 169/92 - (BGHR StGB vor § 1/f.H. Gesamtvorsatz 49) und vom 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92 - (wistra 1993, 189, 190) ausdrücklich offengelassen hat, widerspricht indes der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der damit die entsprechende Rechtsprechung des Reichsgerichts fortgeschrieben hat (vgl. nur BGHSt 1, 84, 91 f.; 35, 105, 109 [BGH 24.11.1987 - 5 AR Vollz 4/87]; jeweils m.w.N.).
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