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   BGH, 02.03.1999 - 5 StR 18/99   

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https://dejure.org/1999,7325
BGH, 02.03.1999 - 5 StR 18/99 (https://dejure.org/1999,7325)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1999 - 5 StR 18/99 (https://dejure.org/1999,7325)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1999 - 5 StR 18/99 (https://dejure.org/1999,7325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 250 StGB; § 2 Abs. 3 StGB;
    Schwerer Raub; Gesetzesänderung; Lex mitior; Schreckschußrevolver;

  • Wolters Kluwer

    In Kraft treten neuen Rechts zwischen Tatbegehung und Urteil; Mutmaßlicher Blutalkoholspiegel; Abgrenzung zwischen versuchterm und vollendetem Computerbetrug

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und Abs. 4; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 23 Abs. 2

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.04.1998 - 1 StR 180/98

    Spielzeugpistolen und Schußwaffenattrappen als Werkzeuge oder Mittel i.S.d. § 250

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - 5 StR 18/99
    Der neue Tatrichter wird Feststellungen zur Wirkungsweise und zum konkreten Einsatz des benutzten Schreckschußrevolvers zu treffen haben, den festgestellten Sachverhalt unter das alte und das neue Recht (eingedenk der dazu inzwischen ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH NJW 1998, 2914, 2915, 2916, 3130, 3131; BGH NStZ 1998, 567; BGH StV 1999, 91, 92) zu subsumieren haben, das etwaige Vorliegen eines minder schweren Falles zu prüfen und schließlich eine Entscheidung nach § 2 Abs. 3 StGB zu treffen haben.
  • BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98

    Pistole, Holzknüppel und Plastikklebeband - § 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1b

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - 5 StR 18/99
    Der neue Tatrichter wird Feststellungen zur Wirkungsweise und zum konkreten Einsatz des benutzten Schreckschußrevolvers zu treffen haben, den festgestellten Sachverhalt unter das alte und das neue Recht (eingedenk der dazu inzwischen ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH NJW 1998, 2914, 2915, 2916, 3130, 3131; BGH NStZ 1998, 567; BGH StV 1999, 91, 92) zu subsumieren haben, das etwaige Vorliegen eines minder schweren Falles zu prüfen und schließlich eine Entscheidung nach § 2 Abs. 3 StGB zu treffen haben.
  • BGH, 01.07.1998 - 1 StR 183/98

    ungeladene Schußwaffen - § 2 Abs. 3 StGB; § 250 Abs. 1, Abs. 2 StGB nF; objektive

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - 5 StR 18/99
    Der neue Tatrichter wird Feststellungen zur Wirkungsweise und zum konkreten Einsatz des benutzten Schreckschußrevolvers zu treffen haben, den festgestellten Sachverhalt unter das alte und das neue Recht (eingedenk der dazu inzwischen ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH NJW 1998, 2914, 2915, 2916, 3130, 3131; BGH NStZ 1998, 567; BGH StV 1999, 91, 92) zu subsumieren haben, das etwaige Vorliegen eines minder schweren Falles zu prüfen und schließlich eine Entscheidung nach § 2 Abs. 3 StGB zu treffen haben.
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 384/99

    Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs; Räuberischer Angriff

    Für die Neubemessung der Strafe im Fall B 3 wird der nunmehr entscheidende Tatrichter ergänzende Einzelheiten zu der vom Angeklagten verwendeten Gaspistole, ihrem genauen Ladezustand (vgl. UA 13) und der konkreten Art ihres Einsatzes festzustellen haben, um den Unrechtsgehalt der Tat erschöpfend würdigen zu können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Januar 1999 - 3 StR 517/98 -, vom 5. Januar 1999 - 3 StR 538198 - und vom 2. März 1999 - 5 StR 18/99; zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 250 Abs. 1 und 2 StGB n.F. s. Boetticher/Sander NStZ 1999, 292 ff.).
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