Rechtsprechung
   BGH, 05.07.2018 - 5 StR 180/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23477
BGH, 05.07.2018 - 5 StR 180/18 (https://dejure.org/2018,23477)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2018 - 5 StR 180/18 (https://dejure.org/2018,23477)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 5 StR 180/18 (https://dejure.org/2018,23477)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,23477) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 202a StPO; § 212 StPO; § 243 Abs. 4 StPO; § 257c Abs. 1, Abs. 2 StPO
    Mitteilungs- und Informationspflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen außerhalb der Hauptverhandlung (keine Beschränkung auf Mitteilung des Ergebnisses der Gespräche; ursprünglicher Vorschlag und vertretene Standpunkte; Beteiligung lediglich des Vorsitzenden der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 257c StPO, §§ 202a, 212 StPO, § 337 StPO, § 202a Satz 2, § 212 StPO

  • Wolters Kluwer

    Mitteilungspflicht der Erörterung über die Möglichkeit einer Verständigung im Falle eines Geständnisses

  • rewis.io

    Informationspflichten eines Vorsitzenden über die Möglichkeit einer Verständigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243 Abs. 4 S. 1; StPO § 257c
    Mitteilungspflicht der Erörterung über die Möglichkeit einer Verständigung im Falle eines Geständnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    StPO: Notwendiger Inhalt bei Mitteilung über ein Rechtsgespräch

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Notwendiger Inhalt bei Mitteilung über ein Rechtsgespräch

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Was aus den Vorgesprächen alles mitgeteilt werden muss

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 355
  • StV 2019, 375
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16

    Beruhen des Strafausspruchs auf der unvollständigen Mitteilung

    Auszug aus BGH, 05.07.2018 - 5 StR 180/18
    Denn die Vorsitzende hat lediglich das Ergebnis des Vorgespräches mitgeteilt, nicht aber ihren anfänglichen Vorschlag und den hierzu vertretenen (ablehnenden) Standpunkt der Staatsanwaltschaft (vgl. BVerfGE 133, 168, 217; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363, 364).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 05.07.2018 - 5 StR 180/18
    Denn die Vorsitzende hat lediglich das Ergebnis des Vorgespräches mitgeteilt, nicht aber ihren anfänglichen Vorschlag und den hierzu vertretenen (ablehnenden) Standpunkt der Staatsanwaltschaft (vgl. BVerfGE 133, 168, 217; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363, 364).
  • BVerfG, 23.05.2016 - 2 BvR 2477/15

    Verfassungsbeschwerde mangels einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden

    Auszug aus BGH, 05.07.2018 - 5 StR 180/18
    Nach der insoweit von der herkömmlichen Dogmatik zum Beruhen (§ 337 StPO) abweichenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Niemöller NStZ 2015, 489, 490, 494) kann der Senat nicht ausschließen, dass der Schuldspruch auf der Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO beruht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172, 173 f.; vom 23. Mai 2016 - 2 BvR 2477/15).
  • BGH, 12.07.2016 - 1 StR 136/16

    Verständigung (staatsanwaltliche Zusagen zur Einstellung in anderen Verfahren:

    Auszug aus BGH, 05.07.2018 - 5 StR 180/18
    Dass an dem Gespräch lediglich die Vorsitzende der Strafkammer teilgenommen hat, nimmt ihm nicht den Charakter einer die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO auslösenden Erörterung über die Möglichkeit einer Verständigung nach §§ 202a, 212 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2017 - 3 StR 470/14, NStZ 2016, 221, 222; Beschluss vom 12. Juli 2016 - 1 StR 136/16).
  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14

    Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen

    Auszug aus BGH, 05.07.2018 - 5 StR 180/18
    Nach der insoweit von der herkömmlichen Dogmatik zum Beruhen (§ 337 StPO) abweichenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Niemöller NStZ 2015, 489, 490, 494) kann der Senat nicht ausschließen, dass der Schuldspruch auf der Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO beruht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172, 173 f.; vom 23. Mai 2016 - 2 BvR 2477/15).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Auszug aus BGH, 05.07.2018 - 5 StR 180/18
    Dass an dem Gespräch lediglich die Vorsitzende der Strafkammer teilgenommen hat, nimmt ihm nicht den Charakter einer die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO auslösenden Erörterung über die Möglichkeit einer Verständigung nach §§ 202a, 212 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2017 - 3 StR 470/14, NStZ 2016, 221, 222; Beschluss vom 12. Juli 2016 - 1 StR 136/16).
  • BGH, 17.01.2024 - 4 StR 403/23

    StPO: Nachweis der Verständigungsmitteilung

    Zwar empfiehlt es sich, einen derartigen Vermerk zu verlesen, um den Anforderungen des § 243 Abs. 4 StPO zu genügen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 5 StR 288/19, BGHSt 64, 168 Rn. 7; Beschluss vom 5. Juli 2018 - 5 StR 180/18 Rn. 9).
  • BGH, 15.12.2021 - 6 StR 558/21

    Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

    Auch dass an dem Gespräch lediglich die Vorsitzende der Strafkammer teilgenommen hat, nimmt ihm nicht den Charakter einer die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO auslösenden Erörterung über die Möglichkeit einer Verständigung nach §§ 202a, 212 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2017 - 3 StR 470/14, NStZ 2016, 221, 222; Beschluss vom 5. Juli 2018 - 5 StR 180/18).

    Unter Berücksichtigung der - strafprozessual freilich nicht bedenkenfreien - Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, NJW 2013, 1058, 1067; Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172, 173 f.) kann der Senat nicht ausschließen, dass der Schuldspruch auf der Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 5 StR 180/18).

  • BGH, 08.02.2023 - 6 StR 284/22

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (wesentlicher Inhalt; Zeitpunkt:

    Unter Berücksichtigung der - strafprozessual freilich nicht bedenkenfreien - Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., aaO, Rn. 97 f.; Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172, 173 f.; kritisch dazu Niemöller NStZ 2015, 489) kann der Senat nicht ausschließen, dass der Schuldspruch auf dieser Verletzung des § 243 Abs. 4 StPO beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2021 - 6 StR 558/21, NStZ 2022, 246; vom 5. Juli 2018 - 5 StR 180/18, NStZ-RR 2018, 355).
  • BGH, 30.07.2019 - 5 StR 288/19

    Protokollierung von Mitteilungen über Verständigungsgespräche außerhalb der

    Hierfür bietet sich an, über ein außerhalb der Hauptverhandlung geführtes Verständigungsgespräch alsbald einen entsprechenden Vermerk zu fertigen (vgl. §§ 202a, 212 StPO), diesen - wie vorliegend geschehen - in der Hauptverhandlung zu verlesen und anschließend als Anlage zu Protokoll zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 5 StR 180/18, NStZ-RR 2018, 355 m. Anm. Müller-Metz).
  • KG, 31.08.2018 - 6 Ws 152/18

    Untersuchungshaft: Unverhältnismäßigkeit der Haftfortdauer wegen

    Am 26. April 2018 gingen die Akten mit dem Antrag des Generalbundesanwalts vom 25. April 2018 bei dem Bundesgerichtshof ein, der das Urteil vom 9. November 2017, soweit es den Angeklagten betrifft, mit Beschluss vom 5. Juli 2018 - 5 StR 180/18 - mit den Feststellungen aufhob, weil die Mitteilungspflichten nach § 243 Abs. 4 S. 1 StPO verletzt worden seien und nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Schuldspruch nach der insoweit von der herkömmlichen Dogmatik zum Beruhen (§ 337 StPO) abweichenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hierauf beruhe.
  • OLG Schleswig, 26.07.2019 - 1 OLG 4 Ss 52/19
    Nicht entscheidend ist, ob wie hier der Vorschlag der Vorsitzenden mit der Kammer vorberaten oder mit der Staatsanwaltschaft erörtert wurde, denn die Mitteilungspflicht besteht unabhängig davon (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 ­ 5 StR 180/18, NStZ-RR 2018, 355).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht